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   BGH, 18.04.1973 - 4 StR 135/73   

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https://dejure.org/1973,2043
BGH, 18.04.1973 - 4 StR 135/73 (https://dejure.org/1973,2043)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1973 - 4 StR 135/73 (https://dejure.org/1973,2043)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1973 - 4 StR 135/73 (https://dejure.org/1973,2043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorgehen bei der Vernehmung eines Zeugen zur Sache - Vorhalt der Niederschrift unter Verlesung - Verurteilung wegen Notzucht - Geschlechtlicher Verkehr mit einer Prostituierten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52

    Zeuge - Gedächtnisunterstützung - Vorhalten eines Schriftstücks - Beweiswert

    Auszug aus BGH, 18.04.1973 - 4 StR 135/73
    Erst dann, wenn sich nach oder auch schon während dieser "zusammenhängenden" Aussage ein Anlaß ergibt, dem Zeugen der weiteren Aufklärung halber bestimmte Vorhaltungen zu machen, darf dies geschehen (BGHSt 3, 281, 284; Löwe/Rosenberg StPO 22. Aufl. § 69 Anm. 2 b).
  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 279/22

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Tätigkeit der Geschädigten als Prostituierte)

    Es benachteiligt den Angeklagten nicht, dass das Landgericht bei der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten die - an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs anknüpfende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 1973 - 4 StR 135/73; vom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94; vom 10. August 1995 - 4 StR 452/95; vom 21. September 1995 - 4 StR 529/95, StV 1996, 26; vom 19. September 2000 - 5 StR 404/00, NStZ 2001, 29 mit abl.

    Der damit - entsprechend den rechtlichen Maßgaben aus Art. 36 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention), umgesetzt in deutsches Recht durch Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarates vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. 2017 II, S. 1026 ff.; BT-Drucks. 18/12037, S. 76 f.) - unterschiedslos erstrebte Schutz der sexuellen Selbstbestimmung ist mit einer regelhaften Differenzierung zwischen einer Prostituierten und einer "unbescholtenen Frau" (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 1973 - 4 StR 135/73) unvereinbar (vgl. Schneider in LK-StGB, 13. Aufl., § 46 Rn. 123; Renzikowski in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 177 Rn. 201; Wolters in SSW-StGB, 5. Aufl., § 177 Rn. 105; Steinl, ZStW (133) 2021, 819).

  • BGH, 14.02.1974 - 4 StR 25/74

    Verurteilung auf Grund von Sexualdelikten - Notwendigkeit der Berücksichtigung

    Auf die Revision des Angeklagten hat der jetzt beschließende Senat dieses Urteil durch Beschluß vom 18. April 1973 - 4 StR 135/73 - im Strafausspruch für die Fälle W. und F. sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den Feststellungen aufgehoben, in diesem Umfang die Sache an das Landgericht Zweibrücken zurückverwiesen und im übrigen die Revision verworfen.
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