Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.06.2018

Rechtsprechung
   BGH, 29.08.2018 - 4 StR 138/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30151
BGH, 29.08.2018 - 4 StR 138/18 (https://dejure.org/2018,30151)
BGH, Entscheidung vom 29.08.2018 - 4 StR 138/18 (https://dejure.org/2018,30151)
BGH, Entscheidung vom 29. August 2018 - 4 StR 138/18 (https://dejure.org/2018,30151)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 338 Nr. 3, § 24 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 257 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Befangenheitsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 24 Abs. 2 ; StPO § 338 Nr. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Befangenheitsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Befangen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die in der Hauptverhandlung augebauten Spannungen zwischen Richter und Verteidiger

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Gericht bezeichnet Verteidiger als unverschämt - keine Besorgnis der Befangenheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit durch die

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 138/18
    Jedenfalls ist die Befangenheitsrüge unbegründet; das Revisionsgericht behandelt diese Rüge nach Beschwerdegesichtspunkten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 338 Rn. 27 mwN).

    Auch in der Gesamtschau liegt nach der tatsächlichen Würdigung des Senats (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12) kein Grund vor, der vom Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten die Besorgnis begründen könnte, der Vorsitzende nehme ihm gegenüber eine voreingenommene Haltung ein.

  • BGH, 20.08.2008 - 5 StR 336/08

    Besorgnis der Befangenheit bei Unmutsäußerungen und abwertenden Gesten des

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 138/18
    Vor dem Hintergrund des jeweils vorangegangenen, in dem Zurückweisungsbeschluss ausführlich dargelegten Prozessverhaltens des Verteidigers erweisen sich diese Reaktionen des Vorsitzenden aber nicht als in hohem Maße rechtsfehlerhaft, unangemessen oder sonst unsachlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. August 2008 - 5 StR 336/08; vom 12. Februar 2013 - 2 StR 536/12; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 24 Rn. 17 f. mwN).
  • BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94

    Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 138/18
    Spannungen zwischen Richter und Verteidiger, die erst im Verfahren entstanden sind, begründen in aller Regel nicht die Besorgnis der Befangenheit (BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 895/92, StV 1993, 339; Urteil vom 5. April 1995 - 5 StR 681/94, StV 1995, 396).
  • BGH, 04.03.1993 - 1 StR 895/92

    Ablehnung eines Richters wegen anderer als prozessbedingter Kontakte zu einem

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 138/18
    Spannungen zwischen Richter und Verteidiger, die erst im Verfahren entstanden sind, begründen in aller Regel nicht die Besorgnis der Befangenheit (BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 895/92, StV 1993, 339; Urteil vom 5. April 1995 - 5 StR 681/94, StV 1995, 396).
  • BGH, 12.02.2013 - 2 StR 536/12

    Mangelnde Besorgnis der Befangenheit bei unsachgemäßer Aufforderung des

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 138/18
    Vor dem Hintergrund des jeweils vorangegangenen, in dem Zurückweisungsbeschluss ausführlich dargelegten Prozessverhaltens des Verteidigers erweisen sich diese Reaktionen des Vorsitzenden aber nicht als in hohem Maße rechtsfehlerhaft, unangemessen oder sonst unsachlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. August 2008 - 5 StR 336/08; vom 12. Februar 2013 - 2 StR 536/12; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 24 Rn. 17 f. mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.06.2018 - 4 StR 138/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17061
BGH, 05.06.2018 - 4 StR 138/18 (https://dejure.org/2018,17061)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2018 - 4 StR 138/18 (https://dejure.org/2018,17061)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 4 StR 138/18 (https://dejure.org/2018,17061)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (hier: "offenkundiger Mangel" der Verteidigung durch Erkrankung)

  • rewis.io

    Strafverfahren: "Offenkundiger Mangel" der Verteidigung bei unterlassener Rechtsmittelbegründung durch den Pflichtverteidiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EMRK Art. 6 Abs. 3c
    Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (hier: "offenkundiger Mangel" der Verteidigung durch Erkrankung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 166 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.2018 - 4 StR 610/17

    Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung bei

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - 4 StR 138/18
    In dieser Situation verlangt Art. 6 Abs. 3c MRK nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (aaO) "positive Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden", um diesem Zustand abzuhelfen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StraFo 2016, 382, und vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - 4 StR 138/18
    Der bisher im Verfahren tätige Pflichtverteidiger hat nicht, wie es seine Pflicht gewesen wäre (vgl. BVerfG, NJW 1983, 2762, 2765), die Revision des Angeklagten form- und fristgerecht begründet und auch nicht rechtzeitig auf Entscheidung des Revisionsgerichts angetragen, nachdem das form- und fristgerecht eingelegte Rechtsmittel durch Beschluss der Strafkammer vom 1. Februar 2018 gemäß § 346 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen worden war.
  • EGMR, 10.10.2002 - 38830/97

    Rechtssache C. gegen PORTUGAL

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - 4 StR 138/18
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10. Oktober 2002 - Az.: 38830/97 - liegt hier ein "offenkundiger Mangel" der Verteidigung vor.
  • BGH, 28.06.2016 - 2 StR 265/15

    Entpflichtung eines Verteidigers (vom Verteidiger verschuldete wiederholte

    Auszug aus BGH, 05.06.2018 - 4 StR 138/18
    In dieser Situation verlangt Art. 6 Abs. 3c MRK nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (aaO) "positive Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden", um diesem Zustand abzuhelfen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StraFo 2016, 382, und vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    Hinderungsgründe in der Person eines Pflichtverteidigers - etwa Krankheit, Zeitmangel oder fachliche Ungeeignetheit - könnten aber ohnehin allenfalls einen Pflichtverteidigerwechsel gemäß § 143a Abs. 2 Nr. 3 Alternative 2 StPO gebieten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 2022 - StB 35/22, NStZ-RR 2022, 353, 354; vom 16. Dezember 2020 - 2 StR 299/20, wistra 2021, 160 Rn. 2; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3 Rn. 2; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84), nicht jedoch einen Anspruch darauf begründen, in die Lage versetzt zu werden, unter Abschluss einer Honorarvereinbarung einen Wahlverteidiger zu beauftragen.
  • BGH, 09.01.2024 - 3 StR 423/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Ein offenkundiger Mangel der Verteidigung ist auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Angeklagten nicht ersichtlich (vgl. hierzu EGMR, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 38830/97, NJW 2003, 1229, 1230; BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, BGHR StPO § 44 Verschulden 11; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3; vom 11. September 2019 - 2 StR 281/19, BGHR StPO § 345 Abs. 2 Rechtsanwalt 2; vom 16. Dezember 2020 - 2 StR 299/20, wistra 2021, 160; vom 20. April 2022 - 1 StR 33/22, juris Rn. 7 f.).
  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 165/19

    Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung bei

    Zwar hat der Bundesgerichtshof (s. Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, juris) eine derartige Zurückgabe der Sache zur Bestellung eines anderen Verteidigers vor der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Fällen angeordnet, in denen ein - das Verschulden des Angeklagten ausschließender - "offenkundiger Mangel' der Verteidigung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (s. Urteil vom 10. Oktober 2002 - 38830/97, NJW 2003, 1229 Tz. 59 ff. mwN) vorlag (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, BGHR StPO § 44 Verschulden 11).

    Dahinstehen kann, ob hier ein solcher "offenkundiger Mangel' der Verteidigung darin zu sehen ist, dass die Verteidigerin des Angeklagten, nachdem sie Revision eingelegt hatte, das Rechtsmittel nicht begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, aaO; ferner BGH, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, aaO), insbesondere ob ihre fernmündliche Bekundung, sie sehe keine "Revisionsgründe', einen derartigen Mangel ausschließt.

  • BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revisionseinlegung: elektronisches

    Anhaltspunkte für einen ausnahmsweise zur Wiedereinsetzung von Amts wegen nötigenden "offenkundigen Mangel" der Verteidigung (vgl. EGMR, NJW 2003, 1229; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, NStZ-RR 2021, 112; vom 7. August 2019 11 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 III Buchst. c Beschränkung 3) liegen nicht vor.
  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 319/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Frist,

    b) Anhaltspunkte für einen zur Wiedereinsetzung von Amts wegen nötigenden "offenkundigen Mangel" der Verteidigung (vgl. EGMR, NJW 2003, 1229; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, NStZ-RR 2021, 112; vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3) liegen nicht vor.".
  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 422/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit; Angaben über den Zeitpunkt

    Ein zur Wiedereinsetzung von Amts wegen oder zur Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers nötigender "offenkundiger Mangel' der Verteidigung liegt nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2020 - 2 StR 225/20, juris Rn. 7; vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3 Rn. 2; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StV 2016, 770).
  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 281/19

    Recht auf ein faires Verfahren (rechtzeitige Entscheidung über Antrag auf Wechsel

    Da die Nachholung der versäumten Handlung - die Einreichung der Revisionsbegründungsschrift - bislang nicht erfolgt ist, kommt die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - derzeit - nicht in Betracht (vgl. BGH, 5 Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, juris Rn. 1).
  • BGH, 20.04.2022 - 1 StR 33/22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist (Rückgabe der Sache

    Zwar hat der Bundesgerichtshof (Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17 Rn. 2 und vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18 Rn. 2) eine Rückgabe der Sache zur Bestellung eines anderen Verteidigers vor der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Fällen angeordnet, in denen ein - das Verschulden des Angeklagten ausschließender - "offenkundiger Mangel" der Verteidigung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteile vom 10. Oktober 2002 - 38830/97 - Czekalla/Portugal Tz. 59 ff. und vom 22. März 2007 - 59519/00 - Staroszczyk/Polen Tz. 122, 133) vorlag.
  • BGH, 20.12.2021 - 4 StR 439/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (mangelndes Verschulden; Glaubhaftmachung;

    c) Ein Fall eines "offenkundigen Mangels" der Verteidigung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, NJW 2003, 1229; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, NStZ-RR 2021, 112; vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349; vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c Beschränkung 3) liegt schon deshalb nicht vor, weil ein dem Verteidiger erteilter Auftrag zur Revisionseinlegung nicht glaubhaft gemacht ist.
  • BGH, 04.11.2020 - 2 StR 225/20

    Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung; keine

    Ein zur Wiedereinsetzung von Amts wegen oder zur Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers nötigender "offenkundiger Mangel' der Verteidigung liegt nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349, vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. c) Beschränkung 3; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84; vom 28. Juni 2016 - 2 StR 265/15, StV 2016, 770).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 174/20

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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