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   BGH, 17.05.1984 - 4 StR 139/84   

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BGH, 17.05.1984 - 4 StR 139/84 (https://dejure.org/1984,1146)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1984 - 4 StR 139/84 (https://dejure.org/1984,1146)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1984 - 4 StR 139/84 (https://dejure.org/1984,1146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeuge - Ladung - Ersuchen - Ausland - Übersetzung - Rechtshilfeersuchen - Unterschrift

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 342
  • NJW 1984, 2050
  • MDR 1984, 769
  • JR 1985, 76
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 17.05.1984 - 4 StR 139/84
    Da der Zeuge O unerreichbar war, war die Strafkammer vielmehr gehalten, diese Niederschriften zu verlesen, um ihrer Amtsaufklärungspflicht zu genügen (BGHSt 22, 118, 120).
  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer

    Auszug aus BGH, 17.05.1984 - 4 StR 139/84
    Diese Vorschrift ist zwingender Natur, von Amts wegen zu beachten und dem Verfügungsrecht der Beteiligten nicht unterworfen; sie gilt nicht nur für die gerichtlichen Verhandlungen und Entscheidungen, sondern auch für den gesamten Schriftverkehr mit dem Gericht (BGHSt 30, 182/183).
  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben

    In einem solchen Fall bleibt der Zeuge für die persönliche Vernehmung in der Hauptverhandlung unerreichbar, als nur kommissarisch oder audiovisuell vernehmbarer Zeuge ist er ein völlig ungeeignetes Beweismittel im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH JR 1984, 129; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14; BGH NStZ 2004, 347, 348).
  • BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99

    Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche

    Vielmehr ist dem eingeschränkten Erkenntniswert der kommissarischen Vernehmung bereits bei der Entscheidung über einen entsprechenden Beweisantrag Rechnung zu tragen; dieser kann - etwa bei der oben beschriebenen Situation - wegen Unerreichbarkeit und/oder Ungeeignetheit des Beweismittels abzulehnen sein (st. Rspr.; vgl. BGHSt 22, 118, 122; BGH StV 1981, 601; w.N. bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14).
  • OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16

    Berufung; Verwerfung; Nichterscheinen; Ladung; Gerichtssprache; Rügevorbringen;

    - einschließlich der Belehrung gem. § 329 StPO - in deutscher Sprache abzufassen (vgl. BGH NJW 1984, 2050; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., GVG, § 184 Rdnr. 3).
  • OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03

    Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung

    Ein Rechtsfehler liegt zwar vor, wenn das Gericht einen Beweisermittlungsantrag aus einem der Gründe des § 244 Abs. 3 S. 2 StPO ablehnt und sich im Urteil mit der Begründung in Widerspruch setzt (vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, a.a.O., S. 91; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14).
  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 94/20

    Anforderungen an Verfahrensrüge bei beanstandetem Ladungsmangel eines der

    Da die Gerichtssprache nach § 184 Satz 1 GVG deutsch ist, ist die Ladung vielmehr zwingend in deutscher Sprache abzufassen (vgl. neben BayObLG a.a.O. schon BGH, Urt. v. 17.05.1984 - 4 StR 139/84 = BGHSt 32, 342 = NJW 1984, 2050 = wistra 1984, 185; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 329 Rn. 9 a.E.), wodurch die Ansprüche eines sprachunkundigen Angeklagten auf ein rechtsstaatliches faires Verfahren, umfassenden und effektiven gerichtlichen Rechtsschutz sowie rechtliches Gehör jedoch nicht geschmälert oder gar beeinträchtigt werden dürfen mit der Folge, dass allein deshalb nicht von einer mangelhaften, das Fernbleiben des Angeklagten entschuldigenden Wirkung i.S.v. § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO auszugehen ist (treffend BayObLG und OLG Hamm jeweils a.a.O.; ferner OLG Köln a.a.O.; vgl. auch Beck-OK/Eschelbach a.a.O. § 329 Rn. 27 und Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 329 Rn. 9 a.E.).
  • BGH, 09.03.1999 - 1 StR 693/98

    Begriff des Beweisantrages; Ungeeignetheit eines Beweises

    Zwar ist bei der Prüfung der völligen Ungeeignetheit in Grenzen eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung und dabei auch Freibeweis zulässig (vgl. BGH NStZ 1985, 14 bei Pfeiffer/Miebach; LR-Gollwitzer StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 277, 278).
  • BGH, 04.01.1989 - 3 StR 415/88

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit -

    An einer Beweisaufnahme im Ausland teilzunehmen, war das Landgericht auch aus Gründen der Aufklärungspflicht (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 2 Auslandszeuge 1) nicht gehalten, zumal eine Teilnahme deutscher Richter an einer Beweisaufnahme im Ausland - ihre Möglichkeit mit der Berechtigung, den Zeugen zu befragen, unterstellt - in der deutschen Strafprozeßordnung nicht geregelt, geschweige denn vorgeschrieben ist (vgl. BGH StV 1981, 601; BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - 4 StR 139/84; BGHR StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2 Auslandsvernehmung 1).
  • BGH, 14.07.2011 - 3 StR 106/11

    Wahrunterstellung (Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Bindung)

    Ob es sich bei dem Beweisbegehren um einen Beweisantrag handelte, ist dabei irrelevant (BGH, Urteil vom 6. Juli 1983 - 2 StR 222/83, BGHSt 32, 44, 45 f.; Urteil vom 9. Mai 1984 - 3 StR 455/83, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 14).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85

    Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens

    Zu einer Beweisaufnahme im Ausland oder zu der Teilnahme an einer Beweisaufnahme im Ausland war die Strafkammer nicht verpflichtet (vgl. BGH StrVert 1981, 601; 1984, 60; BGH wistra 1984, 77; BGH, Urt. vom 11. November 1980 - 1 StR 527/80; Urt.vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 512/81; Urt. vom 17. Mai 1984 - 4 StR 139/84).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04

    Bußgeldverfahren: Verfahrensfehlerhafte Nichteinhaltung zugesagter

    Jedoch darf das Gericht - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hinweist - auch dann von einer zugesagten Wahrunterstellung nicht abweichen, wenn die Beweisbehauptung nicht genügend konkretisiert war und der Antrag aus anderen Gründen hätte abgelehnt werden können; dies gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BGHSt 32, 44; 40, 169 [185]; BGH NStZ-RR 1998, 13; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14 Nr. 12, 13; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 244 Rdnr. 71).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2001 - 2b Ss 81/01

    Versäumnis der Revisionseinlegungsfrist ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2001 - 4 Ws 248/01

    Versäumnis der Revisionseinlegungsfrist ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 1406/92

    Erstattungsanspruch des Arbeitgebers gegen Versorgungskasse - Darlegungslast

  • BayObLG, 13.12.1995 - 4St RR 263/95

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit

  • OLG Hamm, 23.04.1998 - 3 Ss 230/98

    Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts, unbekannter Aufenthalt, Abgrenzung

  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 13/85
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