Rechtsprechung
   BGH, 12.08.2015 - 4 StR 14/15   

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https://dejure.org/2015,22459
BGH, 12.08.2015 - 4 StR 14/15 (https://dejure.org/2015,22459)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2015 - 4 StR 14/15 (https://dejure.org/2015,22459)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15 (https://dejure.org/2015,22459)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist Dauerstraftat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - und die Rückfahrt

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.2010 - 3 StR 294/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tatbegriff); besonders schwere räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 12.08.2015 - 4 StR 14/15
    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 07.11.2003 - 4 StR 438/03

    Tatmehrheit / Tateinheit beim Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerstraftat; kurze

    Auszug aus BGH, 12.08.2015 - 4 StR 14/15
    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, juris Rn. 7).
  • OLG Hamm, 12.02.2019 - 4 RVs 9/19

    Tätlicher Angriff; Vorsatz; Körperverletzung

    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschl. v. 12.08.2015 - 4 StR 14/15 -, Rdn. 4, juris).
  • BGH, 02.07.2019 - 4 StR 176/19

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fahrtunterbrechungen)

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Fortsetzung der Fahrt auf einem neu gefassten Willensentschluss des Täters beruht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18, NStZ-RR 2019, 29 mwN; vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Konkurrenzen; Unterbrechung der Fahrt durch

    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung regelmäßig erst mit Abschluss einer von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschl. v. 07.11.2003 - 4 StR 438/03 - juris; BGH, Beschl. v. 22.07.2009 - 5 StR 268/09 - juris; BGH, Beschl. v. 12.08.2015 - 4 StR 14/15 - juris).
  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20

    Öffentlichkeitsgrundsatz (Verlassen der häuslichen Unterkunft zur Teilnahme an

    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbstständige Taten aufgespalten (BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15).
  • BGH, 10.10.2019 - 4 StR 96/19

    Konkurrenzen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr)

    Denn sowohl bei dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG als auch bei dem Vergehen der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB handelt es sich um Dauerstraftaten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15, juris Rn. 4 (zu § 21 StVG); Urteil vom 5. November 1969 - 4 StR 519/68, BGHSt 23, 141, 149 (zu § 316 StGB); Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 316 Rn. 40; Weidig in MüKo-SVR, § 21 StVG Rn. 40), die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch kurze Fahrtunterbrechungen - wie vorliegend das kurzzeitige Parken des Fahrzeugs durch den Angeklagten, der hierbei auf dem Fahrersitz sitzen blieb und den Motor des Fahrzeugs laufen ließ - nicht in selbständige Taten aufgespalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschlüsse vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2; vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, DAR 2004, 229).
  • BGH, 23.03.2021 - 1 StR 53/21

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tateinheit mit Diebstahl bei Diebesfahrten und bei nur

    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03 Rn. 2 und vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15 Rn. 4).
  • OLG Naumburg, 27.02.2023 - 1 ORbs 43/23

    Zwei selbständige Trunkenheitsfahrten bei Fahrtunterbrechung durch

    Zwar ist bei Dauerstraftaten im Straßenverkehr anerkannt, dass die Tat erst nach Abschluss einer von vornherein für einen längeren Zeitraum geplanten Fahrt endet und nicht durch kürzere Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten wird (BGH, Beschluss vom 7. November 2003, 4 StR 438/03; Beschluss vom 12. August 2015, 4 StR 14/15; Beschluss vom 17. November 2020, 4 StR 390/20; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Juni 2017, III-4 RVs 75/17 - alle zitiert nach juris; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 52 Rn 3).
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