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   BGH, 19.05.2020 - 4 StR 140/20   

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https://dejure.org/2020,15632
BGH, 19.05.2020 - 4 StR 140/20 (https://dejure.org/2020,15632)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2020 - 4 StR 140/20 (https://dejure.org/2020,15632)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 4 StR 140/20 (https://dejure.org/2020,15632)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Mordmerkmal der Habgier (hier: Richten der Tatbegehung allein auf eine langfristige Versorgung durch eine Justizvollzugsanstalt als staatliche Einrichtung)

  • rewis.io

    Versuchter Mord: Habgier des Angeklagten bei erstrebter Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt zur langfristigen Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durch Tötung Versorgung in der JVA angestrebt - Mord aus Habgier?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mord aus Habgier, um den Lebensunterhalt und die Krankenversorgung durch eine Inhaftierung zu sichern

  • datenbank.nwb.de (Tenor)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 733
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80

    bezahlte Hilfe beim Selbstmord - § 216 StGB, keine "Ernstlichkeit" bei

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - 4 StR 140/20
    a) Habgier bedeutet ein Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen, das in seiner Hemmungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß weit übersteigt und das in der Regel durch eine ungehemmte triebhafte Eigensucht bestimmt ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 435/57, BGHSt 10, 399; vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, BGHSt 29, 317 ff.; und vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932).
  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93

    Keine Habgier bei tötungsbedingtem Ausbleiben weiterer Zahlungen

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - 4 StR 140/20
    Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Vermögen des Täters - objektiv oder zumindest nach seiner Vorstellung - durch den Tod des Opfers unmittelbar vermehrt oder dass durch die Tat jedenfalls eine sonst nicht vorhandene Aussicht auf eine Vermögensvermehrung entsteht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 1 StR 49/93, BGHR § 211 Abs. 2 Habgier 4).
  • BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80

    Tötung eines Menschen zwecks Erlangung von Heroin - Definition der Habgier -

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - 4 StR 140/20
    a) Habgier bedeutet ein Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen, das in seiner Hemmungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß weit übersteigt und das in der Regel durch eine ungehemmte triebhafte Eigensucht bestimmt ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 435/57, BGHSt 10, 399; vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, BGHSt 29, 317 ff.; und vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932).
  • BGH, 04.02.2004 - 5 StR 281/03

    Rücktritt von der Anstiftung zum versuchten Mord

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - 4 StR 140/20
    Für die Annahme einer Tötung aus Habgier ist ferner unerheblich, dass der erstrebte Vermögensvorteil nicht unmittelbar aus dem Vermögen des Opfers stammen sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 5 StR 281/03).
  • BGH, 09.01.2004 - 2 StR 391/03

    Mord (Habgier: Irrelevanz eines funktionalen Zusammenhangs zwischen Tötung und

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - 4 StR 140/20
    Einen funktionalen Zusammenhang zwischen Tötung und Vermögensvermehrung in dem Sinne, dass der Angriff auf das Leben aus Sicht des Täters unerlässliches Mittel zur Zielerreichung ist, setzt das Mordmerkmal nicht voraus; entscheidend ist vielmehr die Motivation des Täters (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2004 - 2 StR 391/03, NStZ 2004, 441; MünchKommStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 62; Safferling in Matt/ Renzikowski, StGB, 2. Aufl., § 211 Rn. 15).
  • BGH, 22.10.1957 - 1 StR 435/57

    Vorliegen des Mordmerkmals Habgier bei Handeln in Absicht des Freiwerdens von

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - 4 StR 140/20
    a) Habgier bedeutet ein Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen, das in seiner Hemmungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß weit übersteigt und das in der Regel durch eine ungehemmte triebhafte Eigensucht bestimmt ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 435/57, BGHSt 10, 399; vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, BGHSt 29, 317 ff.; und vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932).
  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21

    Mord (Mordmerkmale: Heimtücke, niedrige Beweggründe; Vorsatz); Erpressung

    aa) Der Angeklagte hat den Geschädigten nicht aus einem Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen getötet, das in seiner Hemmungs- und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß weit übersteigt und in der Regel durch eine ungehemmte triebhafte Eigensucht bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2020 ? 4 StR 140/20, NStZ 2020, 733).
  • LG Aachen, 13.08.2021 - 52 Ks 7/21

    Verabredung zum Mord, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, erpresserischer

    Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Vermögen des Täters - objektiv oder zumindest nach seiner Vorstellung - durch den Tod des Opfers unmittelbar vermehrt oder dass durch die Tat jedenfalls eine sonst nicht vorhandene Aussicht auf eine Vermögensvermehrung entsteht (vgl. BGH Beschl. v. 19.05.2020, Az. 4 StR 140/20).
  • LG Trier, 28.09.2021 - 8032 Js 2169/21
    Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Vermögen des Täters - objektiv oder zumindest nach seiner Vorstellung - durch den Tod des Opfers unmittelbar vermehrt oder dass durch die Tat jedenfalls eine sonst nicht vorhandene Aussicht auf eine Vermögensvermehrung entsteht (BGH, Beschl. v. 19.05.2020, Az. 4 StR 140/20, NStZ 2020, 733).
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