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   BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07 (1)   

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BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07 (1) (https://dejure.org/2007,4241)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2007 - 4 StR 142/07 (1) (https://dejure.org/2007,4241)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2007 - 4 StR 142/07 (1) (https://dejure.org/2007,4241)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Unerheblichkeit von Widersprüchen zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten; Nachholung rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    StPO § 25 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 356 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsantrags gegen Revisionsrichter beim Beschlussverfahren; Zweck der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 55
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten, wenn sie sich - wie hier - nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06).

    Eine Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme durch das Revisionsgericht widerspricht aber - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hatte - der Ordnung des Revisionsverfahrens (vgl. BGH NStZ 1992, 506, 507; 1997, 296).

  • BGH, 24.11.2000 - 2 StR 361/00

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Da alle übrigen vernommenen Zeugen des Vorfalls eine Notwehrsituation des Angeklagten eindeutig ausgeschlossen hatten (vgl. auch UA 29), liegt es nahe, dass der Zeuge A. El-K. seine in dem Protokoll niedergelegten pauschalen und wertenden Angaben im Sinne der Feststellungen in der Hauptverhandlung konkretisiert hat und er dabei auch angab, sich in diesem Sinne schon bei der Polizei geäußert zu haben, was durch den polizeilichen Vernehmungsbeamten M. bestätigt worden sein kann (vgl. BGH StV 1987, 91; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 5. Oktober 2005 - 2 StR 94/05).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten, wenn sie sich - wie hier - nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06).

  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten, wenn sie sich - wie hier - nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten, wenn sie sich - wie hier - nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06).
  • BGH, 13.09.2006 - 2 StR 268/06

    Alternativrüge (Aufklärungspflicht; Erörterungsmangel; hilfsweise erhobene

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten, wenn sie sich - wie hier - nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06).
  • BGH, 05.10.2005 - 2 StR 94/05

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe; Ermessen des Tatrichters);

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Da alle übrigen vernommenen Zeugen des Vorfalls eine Notwehrsituation des Angeklagten eindeutig ausgeschlossen hatten (vgl. auch UA 29), liegt es nahe, dass der Zeuge A. El-K. seine in dem Protokoll niedergelegten pauschalen und wertenden Angaben im Sinne der Feststellungen in der Hauptverhandlung konkretisiert hat und er dabei auch angab, sich in diesem Sinne schon bei der Polizei geäußert zu haben, was durch den polizeilichen Vernehmungsbeamten M. bestätigt worden sein kann (vgl. BGH StV 1987, 91; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 5. Oktober 2005 - 2 StR 94/05).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Dagegen dient er nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG doch noch Geltung zu verschaffen (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06; vgl. auch den diese Entscheidung bestätigenden Beschluss des BVerfG vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93

    Steuerbehörde - Vergnügungssteuer - Pauschalbesteuerung - Unerlaubte

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten, wenn sie sich - wie hier - nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06).
  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 360/06

    Anhörungsrüge; nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Allein die Behauptung des Antragstellers, der Senat habe seiner Meinung nach fehlerhaft entschieden, kann der Gehörsrüge nicht zum Erfolg verhelfen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 StR 360/06).
  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege;

    Auszug aus BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
    Dagegen dient er nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG doch noch Geltung zu verschaffen (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06; vgl. auch den diese Entscheidung bestätigenden Beschluss des BVerfG vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).
  • BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93

    Ablehnung eines Richters nach dem letzten Wort des Angeklagten - Ablehnung der

  • BGH, 27.07.2005 - 2 StR 203/05

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Glaubwürdigkeit, ausnahmsweise

  • BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96

    Verjährungsbeginn bei Vergewaltigungshandlungen an Minderjährigen - Formelle

  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden

    Befangenheitsanträge sind unstatthaft (vgl. BGH, Beschl. vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06 - (= BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1); vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07).
  • BGH, 14.09.2016 - 5 StR 125/16

    Grenzen der revisionsgerichtlichen Überprüfung der Strafzumessungsentscheidung;

    Dabei kann dahinstehen, ob das Vorbringen der Beschwerdeführer sich nicht schon in der Behauptung eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt der Akten und dem Urteil und damit einer Rüge der Aktenwidrigkeit der Urteilsgründe erschöpft, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht mit einer Verfahrensbeschwerde beanstandet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06, NStZ 2007, 115; Beschluss vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 337 Rn. 15a).

    Einen Verstoß gegen § 261 StPO können die Beschwerdeführer schon deshalb nicht geltend machen, weil der Senat die behauptete Unrichtigkeit der Urteilsgründe im Hinblick auf die Frage, ob die Angeklagten Aufklärungshilfe im Sinne des § 31 BtMG geleistet haben, ohne eine Rekonstruktion der Hauptverhandlung nicht überprüfen kann; eine solche Rekonstruktion widerspräche jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Ordnung des Revisionsverfahrens (BGH, Urteil vom 2. November 1982 - 5 StR 622/82, BGHSt 31, 139, 140; Beschlüsse vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20, und vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07).

  • BGH, 14.08.2012 - 2 StR 629/11

    Erfolgreiche Anhörungsrüge (Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mangelnde

    Zwar kann ein Ablehnungsgesuch dann, wenn das Gericht im Beschlusswege entscheidet, nur solange statthaft angebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH NStZ 1993, 600; 2008, 55).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.2007 - 4 StR 142/07   

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https://dejure.org/2007,12752
BGH, 02.07.2007 - 4 StR 142/07 (https://dejure.org/2007,12752)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2007 - 4 StR 142/07 (https://dejure.org/2007,12752)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - 4 StR 142/07 (https://dejure.org/2007,12752)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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