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   BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78   

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https://dejure.org/1978,410
BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78 (https://dejure.org/1978,410)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1978 - 4 StR 143/78 (https://dejure.org/1978,410)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 (https://dejure.org/1978,410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung sicherstellenden Tatsachen aufgedeckt sind - Verhinderung der sofortigen Aufdeckung der begangenen Tat als Handlungsmotiv - Verdeckungsmord im Bekanntenkreis - Tateinheit zwischen der Vergewaltigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 18
  • NJW 1978, 1490
  • MDR 1978, 683
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    Es geht dabei im Anschluß an die Entscheidung des Senats BGHSt 15, 291 zutreffend davon aus, daß hier eine Verdeckung der Tat durchaus noch möglich war.

    Der Angeklagte nahm zwar an, "daß er als Täter einer Entführung verdächtigt wurde", "die genaue Kenntnis über den strafrechtlich bedeutsamen Sachverhalt" hatten jedoch "allein der Angeklagte und Frau F. als sein Opfer" (UA 18), die Tatumstände waren also noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt (vgl. BGHSt 15, 291, 296).

  • BGH, 04.04.1978 - 5 StR 127/78

    Fehlen des Strafantrags bei Vorliegen einer Entführung - Auslegung einer

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    Zwar ist die mit dem Mittel der Gewaltanwendung begangene Entführung ein Sonderfall der Freiheitsberaubung (BGHSt 1, 199, 202), zwischen beiden besteht deshalb regelmäßig Gesetzeseinheit (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1971 - 2 StR 171/71 -) mit der Folge, daß dann, wenn es an dem für die Verurteilung wegen Entführung nach § 238 StGB erforderlichen Strafantrag fehlt, auch die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76 - S. 5; Beschluß vom 4. April 1978 - 5 StR 127/78 - vgl. BGHSt 19, 320, 321).
  • BGH, 28.04.1971 - 2 StR 171/71

    Gesetzeseinheit zwischen Freiheitsberaubung und Unzucht mit einem Kinde

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    Zwar ist die mit dem Mittel der Gewaltanwendung begangene Entführung ein Sonderfall der Freiheitsberaubung (BGHSt 1, 199, 202), zwischen beiden besteht deshalb regelmäßig Gesetzeseinheit (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1971 - 2 StR 171/71 -) mit der Folge, daß dann, wenn es an dem für die Verurteilung wegen Entführung nach § 238 StGB erforderlichen Strafantrag fehlt, auch die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76 - S. 5; Beschluß vom 4. April 1978 - 5 StR 127/78 - vgl. BGHSt 19, 320, 321).
  • BGH, 26.05.1964 - 5 StR 136/64
    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    Zwar ist die mit dem Mittel der Gewaltanwendung begangene Entführung ein Sonderfall der Freiheitsberaubung (BGHSt 1, 199, 202), zwischen beiden besteht deshalb regelmäßig Gesetzeseinheit (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1971 - 2 StR 171/71 -) mit der Folge, daß dann, wenn es an dem für die Verurteilung wegen Entführung nach § 238 StGB erforderlichen Strafantrag fehlt, auch die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76 - S. 5; Beschluß vom 4. April 1978 - 5 StR 127/78 - vgl. BGHSt 19, 320, 321).
  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    Das Landgericht geht auch zutreffend davon aus, daß sie zueinander nicht im Verhältnis der Gesetzeseinheit, sondern der Tateinheit stehen, denn die Freiheitsberaubung ging erheblich über das hinaus, was zur Begehung der Vergewaltigung gehört (vgl. BGHSt 18, 26, 27 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 202/51
    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    Zwar ist die mit dem Mittel der Gewaltanwendung begangene Entführung ein Sonderfall der Freiheitsberaubung (BGHSt 1, 199, 202), zwischen beiden besteht deshalb regelmäßig Gesetzeseinheit (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1971 - 2 StR 171/71 -) mit der Folge, daß dann, wenn es an dem für die Verurteilung wegen Entführung nach § 238 StGB erforderlichen Strafantrag fehlt, auch die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76 - S. 5; Beschluß vom 4. April 1978 - 5 StR 127/78 - vgl. BGHSt 19, 320, 321).
  • BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76

    Strafbarkeit wegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an die Gewaltanwendung -

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    Zwar ist die mit dem Mittel der Gewaltanwendung begangene Entführung ein Sonderfall der Freiheitsberaubung (BGHSt 1, 199, 202), zwischen beiden besteht deshalb regelmäßig Gesetzeseinheit (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1971 - 2 StR 171/71 -) mit der Folge, daß dann, wenn es an dem für die Verurteilung wegen Entführung nach § 238 StGB erforderlichen Strafantrag fehlt, auch die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76 - S. 5; Beschluß vom 4. April 1978 - 5 StR 127/78 - vgl. BGHSt 19, 320, 321).
  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67

    Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    Das ist jedoch dann nicht der Fall, wenn die vom Täter erstrebte Verdeckung der Tat nach seiner Vorstellung nur durch den Tod des Opfers erreicht werden kann (BGHSt 21, 283, 284).
  • BGH, 01.09.1976 - 2 StR 381/76

    Rechtsfehlerhafte Bewertung des Tötungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    In einem solchen Fall kann der Täter, jedenfalls in der Regel, die Verdeckung der Straftat nur erreichen, wenn er das Opfer endgültig zum Schweigen bringt, also tötet (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77 - und vom 21. September 1977 - 3 StR 200/77 - sowie Beschluß vom 1. September 1976 - 2 StR 381/76 -).
  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 190/77

    Unbedingter Tötungsvorsatz bei der Verdeckungsabsicht - Handeln aus niederer

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78
    In einem solchen Fall kann der Täter, jedenfalls in der Regel, die Verdeckung der Straftat nur erreichen, wenn er das Opfer endgültig zum Schweigen bringt, also tötet (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77 - und vom 21. September 1977 - 3 StR 200/77 - sowie Beschluß vom 1. September 1976 - 2 StR 381/76 -).
  • BGH, 21.09.1977 - 3 StR 200/77

    Zusammentreffen von bedingtem Tötungsvorsatz und der Absicht der Verdeckung einer

  • BGH, 06.06.2019 - 4 StR 541/18

    BGH hebt zweites Urteil zum tödlich verlaufenden Überfall auf einem

    Eine andere Bewertung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann geboten, wenn der Täter - unabhängig von einem noch für möglich gehaltenen Verbergen seiner Täterschaft - ausschließlich deswegen tötet, um sich der Ergreifung durch Flucht zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, aaO S. 245; Beschlüsse vom 26. November 1990 - 5 StR 480/90, NStZ 1991, 127; vom 24. Oktober 1984 - 2 StR 614/84, NStZ 1985, 166; Urteile vom 1. August 1978 - 5 StR 302/78, GA 1979, 108; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78, DRiZ 1978, 216; vgl. Schneider aaO Rn. 225; Rissing-van Saan/Zimmermann aaO).
  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Denn es ist kein rechtlicher Grund ersichtlich, die Prinzipien der sog. Tateinheit durch Klammerwirkung (vgl. BGHSt 28, 18, 20, Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 14 ff.,- Rissing - van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn 27 ff.; Lackner, StGB 22. Aufl. § 52 Rdn. 5, Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl., Vor § 52 Rdn. 5 ff.) nicht auch auf mehrere, an sich selbständige Mordtaten anzuwenden, wenn ein weiteres, ebenso schwerwiegendes Verbrechen vorliegt (vgl. BGHSt 2, 246).
  • BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11

    Mordmerkmal: Voraussetzungen von Verdeckungsabsicht

    Glaubt er mit der Tötung eine günstige Beweisposition aufrecht erhalten oder seine Lage verbessern zu können, so reicht das für die Annahme der Verdeckungsabsicht aus, selbst wenn er bereits als Täter der Vortat verdächtigt wird (vgl. LK-Jähnke, StGB, 11. Aufl., § 211 Rn. 16 mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 insoweit in BGHSt 28, 18 nicht abgedruckt), da die Tatumstände - nach seinem Wissen - noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt waren (vgl. BGHSt 15, 291, 296).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

    Die mit den Mitteln der Gewaltanwendung begangene Entführung ist ein Sonderfall der Freiheitsberaubung und Nötigung; daher treten §§ 239, 240 StGB hinter § 237 StGB zurück (BGHSt 1, 199, 202; 28, 18, 19).
  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08

    Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin

    Voraussetzung für eine solche Klammerwirkung ist, dass die Ausführungshandlungen zweier oder mehrerer an sich selbstständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit der Ausführungshandlung eines dritten Tatbestandes (teil-)identisch sind und dass zwischen wenigstens einem der beiden an sich selbstständigen Delikte und dem sie verbindenden, sich über einen gewissen Zeitraum hinziehenden (Dauer-) Delikt zumindest annähernde Wertgleichheit besteht (RGSt 68, 216, 218; BGHSt 28, 18, 20; BGH NJW 1975, 985, 986; NStZ 1984, 262; 2008, 209; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 5, 6; vgl. auch Fischer aaO vor § 52 Rdn. 30; Rissing-van Saan aaO § 52 Rdn. 27, 29 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04

    Zeugenmord mit Verdeckungsabsicht

    Jedoch kann auch nach Bekanntwerden einer Straftat ein Täter dann noch in Verdeckungsabsicht handeln, wenn er zwar weiß, daß er als Täter dieser Straftat verdächtigt wird, die genaue Kenntnis über den strafrechtlich bedeutsamen Sachverhalt jedoch allein er und das Opfer haben und die Tatumstände deshalb noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt sind (BGHSt 15, 291, 296; BGH, Urteil vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 28, 18 ff.).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Denn es liegt kein Sachverhalt vor, der den Fällen vergleichbar wäre, in denen der Bundesgerichtshof die Feststellung bedingten Tötungsvorsatzes und die Annahme eines Handelns mit Verdeckungsabsicht im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB wegen innerer Widersprüchlichkeit für unvereinbar erklärt hat (BGHSt 21, 283, 284 f.; BGH DRiZ 1978, 216; NStZ 1985, 166; BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 341/92 - und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 422/93).
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Ein Strafantrag liegt insoweit vor (vgl. BGHSt 19, 320; 28, 18, 19).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 347/98

    Ausnutzen einer Freiheitsberaubung zur Erzwingung sexueller Handlungen;

    Das bewußte Ausnutzen der bereits seit Samstagabend andauernden Freiheitsberaubung zur Erzwingung der sexuellen Handlungen stellt eine Gewaltanwendung im Sinne der §§ 177, 178 StGB dar (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10 m.w.N.), so daß mit Rücksicht darauf, daß die tatbestandlichen Ausführungshandlungen teilweise identisch sind, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Freiheitsberaubung in Tateinheit stehen (vgl. BGHSt 28, 18, 20; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 10).
  • BGH, 24.10.1984 - 2 StR 614/84

    Mord - Verdeckungsabsicht - Bedingter Vorsatz - Vereinbarkeit von bedingtem

    Kann das vom Täter erstrebte Ziel der Verdeckung einer Straftat nur durch den Tod des Opfers erreicht werden, weil dieses ihn kennt und - auch nach seiner Vorstellung - später belasten kann, dann lassen sich bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht regelmäßig nicht miteinander vereinbaren (vgl. BGHSt 21, 283; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 190/77; vom 21. September 1977 - 5 StR 200/77; vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78 und Urteil vom 28. Juli 1983 - 4 StR 335/83).

    Diese Begründung läßt besorgen, daß die Jugendkammer den Begriff der Verdeckungsabsicht verkannt und diesem auch ein Bestreben des Angeklagten zugeordnet hat, das ausschließlich darauf ausgerichtet war, einen zeitlichen Vorsprung zu erhalten, um fliehen zu können (vgl. auch BGH, Beschluß vom 27. April 1978 - 4 StR 143/78).

  • OLG Köln, 28.03.2018 - 1 RVs 51/18

    Anforderungen an die Gründe des Berufungsurteils

  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte

  • BGH, 23.05.2000 - 4 StR 135/00

    Verklammerung mehrerer Delikte zur Tateinheit

  • BGH, 24.09.1997 - 2 StR 443/97

    Verknüpfung von Jugendstrafe und Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus

  • BGH, 26.07.1988 - 1 StR 379/88

    Freiheitsberaubung in Tateinheit begangen mit Vergewaltigung und Entführung gegen

  • BGH, 08.06.1995 - 4 StR 262/95

    Vergewaltigung - Strafverschärfungsgrund - Strafverschärfung - Strafzumessung -

  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97

    Teilerfolg einer auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revision;

  • BGH, 25.03.1992 - 3 StR 51/92

    Voraussetzungen einer Tateinheit von Freiheitsberaubung und Vergewaltigung

  • BGH, 14.04.1993 - 3 StR 19/93

    Freiheitsberaubung - Sexuelle Nötigung - Tateinheit - Dauer

  • BGH, 27.10.1983 - 4 StR 620/83

    Straferschwerende Berücksichtigung des Handelns des Täters mit direktem Vorsatz -

  • BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
  • BGH, 23.10.1992 - 2 StR 341/92

    Annahme eines Verdeckungsmordes bei fehlenden Ausführungen zum Motiv der Tötung

  • BGH, 04.09.1991 - 3 StR 291/91

    Änderung eines Schuldspruchs hinsichtlich der tatmehrheitlichen Begehung einer

  • BGH, 28.02.1990 - 3 StR 12/90

    Beschwer eines Angeklagten aufgrund tateinheitlicher Verurteilung in der Revision

  • BGH, 28.07.1983 - 4 StR 335/83

    Zusammentreffen von bedingtem Vorsatz und Verdeckungsabsicht - Vereinbarung des

  • BGH, 01.08.1978 - 5 StR 302/78

    Nichtkenntnis der Strafverfolgungsbehörden von Straftaten des Täters

  • BGH, 16.03.1988 - 4 StR 96/88

    Voraussetzungen einer Freiheitsberaubung - Ortswechsel und hilflose Lage als

  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 225/83

    Zulässigkeit der Bestrafung wegen Freiheitsberaubung im Fall des Vorliegens des

  • BGH, 27.05.1986 - 4 StR 196/86

    Schuldspruchänderung wegen rechtsirriger Bewertung der Konkurenz zwischen

  • BGH, 09.10.1984 - 5 StR 626/84

    Strafbarkeit wegen Mord im Zustand erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit -

  • BGH, 01.06.1978 - 4 StR 253/78

    Versuchter Mord - Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes - Diebstahl oder

  • BGH, 10.11.1983 - 4 StR 642/83

    Konkurrenzen zwischen Körperverletzung und Mord

  • BGH, 05.05.1981 - 5 StR 81/81

    Erfordernis der Bestimmtheit der jeweiligen Drohungen zur Annahme der Ankündigung

  • BGH, 06.05.1980 - 4 StR 90/80

    Ausschöpfen eines benutzten Beweismittels - Bekanntgabe der Anträge des

  • BGH, 22.10.1980 - 4 StR 567/80

    Verhältnis von Freiheitsberaubung und Entführung

  • BGH, 12.06.1980 - 4 StR 291/80

    Verhältnis von Freiheitsberaubung und Entführung

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