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   BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78   

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https://dejure.org/1978,5406
BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78 (https://dejure.org/1978,5406)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1978 - 4 StR 146/78 (https://dejure.org/1978,5406)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1978 - 4 StR 146/78 (https://dejure.org/1978,5406)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Verlesung eines ärztlichen Berichtes zur Entnahme einer Blutprobe - Vernehmung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.06.1970 - 4 StR 109/70

    Erhebung der Sachrüge zur Begründung einer Revision - Verstösse gegen

    Auszug aus BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78
    Das gesamte weitere Verhalten ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. VRS 28, 359, 361; 39, 184, 186) als einheitliche "Polizeiflucht" und damit als eine natürliche Handlungseinheit zu werten.
  • BGH, 01.03.1955 - 1 StR 441/54

    Körperverletzung - Verlesung ärztlicher Atteste - Ärztliche Wahrnehmung

    Auszug aus BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78
    Ein Verlesungsverbot hätte nur dann bestanden, falls in ihm Tatsachen enthalten gewesen wären, die mit der Begutachtung nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1955, 397; BGH, Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 232/62).
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78
    Beschuldigter ist jemand nur dann, wenn das Strafrechtspflegeorgan, welches das Verfahren in dem jeweiligen Abschnitt maßgeblich gestaltet, es gegen ihn gerade als Beschuldigten betreibt (BGHSt 10, 8, 11/12).
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

    Auszug aus BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78
    Diese Entscheidung schafft sogar eine (begrenzte) Rechtskraft (vgl. BGHSt 10, 88, 93/94).
  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56

    Mitbeschuldigter - Hauptverhandlung - Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht -

    Auszug aus BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78
    Ein besonderer Abtrennungsbeschluß des Gerichts brauchte nicht zu ergehen, da mit der vorläufigen Einstellung das Verfahren abgetrennt ist (vgl. BGHSt 10, 186, 188).
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und

    Auszug aus BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78
    Über sie wird ebenfalls neu zu befinden sein (BGHSt 14, 381, 383).
  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 232/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78
    Ein Verlesungsverbot hätte nur dann bestanden, falls in ihm Tatsachen enthalten gewesen wären, die mit der Begutachtung nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1955, 397; BGH, Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 232/62).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

    Auszug aus BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78
    Absichtliche Eingriffe in den Verkehrsablauf, bei denen das Kraftfahrzeug wie hier, ohne daß die Verkehrslage dazu Veranlassung böte, bewußt zweckwidrig und verkehrsfeindlich dazu verwendet wird, einem anderen den Weg abzuschneiden und ihn am Überholen zu hindern, stellen jedoch einen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB dar (BGHSt 21, 301, 303; 23, 4, 6).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

    Auszug aus BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78
    Absichtliche Eingriffe in den Verkehrsablauf, bei denen das Kraftfahrzeug wie hier, ohne daß die Verkehrslage dazu Veranlassung böte, bewußt zweckwidrig und verkehrsfeindlich dazu verwendet wird, einem anderen den Weg abzuschneiden und ihn am Überholen zu hindern, stellen jedoch einen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB dar (BGHSt 21, 301, 303; 23, 4, 6).
  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Auszug aus BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78
    Eine Waffe im technischen Sinne, wie die Revision meint, setzt diese Bestimmung nicht voraus (BGHSt 26, 176, 179).
  • BGH, 09.03.1978 - 4 StR 64/78

    Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr sowie des vorsätzlichen

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen bei einer solchen Fallgestaltung den Tatbestand des § 315 b StGB mit der Begründung bejaht hat, das absichtliche - ohne durch die Verkehrslage veranlaßte - Hindern am Überholen falle "ausnahmsweise" nicht unter § 315 c StGB, sondern unter § 315 b (Abs. 1 Nr. 2) StGB, weil die Behinderung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der verbotenen Fahrweise sei (BGHSt 21, 301, 302 f.; BGH, Urteil vom 3. August 1978 - 4 StR 146/78; vgl. auch BGHSt 7, 379, 380; 22, 67, 72; 23, 4, 6 f.; 41, 231, 234; BGH VRS 64, 267 f.), hält er daran für die Fälle nicht fest, in denen der Täter lediglich mit Gefährdungsvorsatz handelt.
  • BGH, 14.11.2006 - 4 StR 446/06

    Tateinheit zwischen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und gefährlichem

    Zwar wird § 315 c Abs. 1 StGB bei gleichzeitiger Verwirklichung beider Straftatbestände grundsätzlich von § 315 b Abs. 1 StGB verdrängt (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 1978 - 4 StR 146/78; Cramer/Sternberg-Lieben StGB 27. Aufl. § 315 b Rdn. 16).
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