Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.08.2003

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   BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03 (1)   

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https://dejure.org/2004,3438
BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03 (1) (https://dejure.org/2004,3438)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2004 - 4 StR 147/03 (1) (https://dejure.org/2004,3438)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - 4 StR 147/03 (1) (https://dejure.org/2004,3438)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anstelle der Unterbringung in Sicherheitsverwahrung; Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ; Uneingeschränkt schuldhaftes Sichberauschen; Berücksichtigung des ...

  • Judicialis

    StGB § 63; ; StGB § 66; ; StGB § 323 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 63 66 323a
    Verhältnis zwischen § 63 und § 66 StGB bei Verurteilung wegen Vollrausch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 960
  • NStZ 2004, 384
  • StV 2005, 21
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.05.1995 - 5 StR 239/95

    Vollrausch - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie -

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) hat das Landgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 18. Mai 1995 - 5 StR 239/95 = NStZ 1996, 41) mit der Begründung abgelehnt, diese komme nur dann in Betracht, wenn die Tat, d.h. das Sichberauschen, im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde, was hier aber nicht der Fall gewesen sei.

    Der Senat hat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 (= NStZ 1996, 41), der sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (u.a. Beschluß vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und auch der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen haben, der Grundsatz zu entnehmen ist, daß bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, daß somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist.

  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6).
  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6).
  • BGH, 26.06.1996 - 2 StR 244/96

    Strafrechtliche Verantwortungsfähigkeit bei einer "dissozialen

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Der Senat hat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 (= NStZ 1996, 41), der sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (u.a. Beschluß vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und auch der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen haben, der Grundsatz zu entnehmen ist, daß bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, daß somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist.
  • BGH, 21.12.1994 - 3 StR 347/94

    Hangtäter - Tatanreize - Maßregelung - Unterbringung - Psychiatrie -

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6).
  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96

    Anforderungen an die subjektive Seite des "Sichbetrinkens" im Sinne des

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Der Senat hat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 (= NStZ 1996, 41), der sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (u.a. Beschluß vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und auch der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen haben, der Grundsatz zu entnehmen ist, daß bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, daß somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist.
  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 735/97
    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Der Senat hat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 (= NStZ 1996, 41), der sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (u.a. Beschluß vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und auch der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen haben, der Grundsatz zu entnehmen ist, daß bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, daß somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist.
  • BGH, 28.04.1995 - 2 StR 134/95

    Unterbringung - Maßregel - Psychiatrie - Psychiatrisches Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Da dem Angeklagten kein Nachteil daraus erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern (weil seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben war) in Anwendung des Zweifelssatzes wegen Vollrausches verurteilt wurde (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18), hätte das Landgericht - in erneuter Anwendung des Zweifelssatzes (diesmal zum Rechtsfolgenausspruch) - die Voraussetzungen des § 63 StGB prüfen (zur Anwendung des § 63 StGB beim Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Alkoholabhängigkeit vgl. BGHSt 44, 338 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 2 f. m.w.N.) und nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3; s. hierzu auch BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 1, 4, 6).
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
    Zu Recht macht die Revision geltend, daß die Sicherungsverwahrung als "ultima ratio" (vgl. BGH NStZ 2002, 533, 534) erst dann hätte angeordnet werden dürfen, wenn § 63 StGB nicht anwendbar wäre.
  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91

    Strafzumessung bei Vollrausch

  • BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96

    Rechtsstaatsprinzip - Schuldgrundsatz - Gefährliche Körperverletzung - Rauschtat

  • BGH, 05.02.2008 - 4 StR 314/07

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB trotz

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat das Urteil durch Beschluss vom 8. Januar 2004 (= NStZ 2004, 384; vgl. auch den Senatsbeschluss vom 5. August 2003 = NStZ 2004, 96 m. Anm. Neumann NStZ 2004, 198) im Maßregelausspruch mit den Feststellungen auf und verwarf die Revision im Übrigen.
  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vereinbarkeit mit der

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat das Urteil durch Beschluss vom 8. Januar 2004 (= NStZ 2004, 384) im Maßregelausspruch mit den Feststellungen auf und verwarf die Revision im Übrigen.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2811
BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03 (https://dejure.org/2003,2811)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2003 - 4 StR 147/03 (https://dejure.org/2003,2811)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2003 - 4 StR 147/03 (https://dejure.org/2003,2811)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 132 Abs. 3 GVG; § 323 a StGB; § 63 StGB; § 66 StGB; § 72 Abs. 1 Satz 2 StGB; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 2 EMRK
    Anfragebeschluss; Vollrausch; Sicherungsverwahrung (ultima ratio; Verhältnis zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus); Zweifelssatz; in dubio pro reo; Stufenverhältnis mehrerer Maßregeln

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verletzung des Grundsatzes in dubio pro reo - Verurteilung wegen Vollrausches

  • Judicialis

    GVG § 132 Abs. 3; ; StGB § 323 a; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 63; ; StGB § 323 a Abs. 3; ; StGB § 323 a Abs. 2; ; StGB § 66; ; StGB § 72 Abs. 1; ; StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 63 § 323a
    Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt bei Verurteilung wegen Vollrausches

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zweifelssatz und Maßregelanordnung beim Vollrausch gem. § 323a StGB (Ulf Buermeyer; HRRS 2/2004, S. 65 ff.)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 198 (Ls.)
  • NStZ 2004, 96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91

    Strafzumessung bei Vollrausch

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Insgesamt zeigt die Struktur des Tatbestands, daß der Gesetzgeber die Verurteilung wegen Vollrausches nicht "schärfer" gewertet wissen wollte als die Verurteilung wegen der Rauschtat (BGH NStZ 1993, 81, 82); zwischen Vollrausch und Rauschtat besteht vielmehr ein Stufenverhältnis, das die Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo rechtfertigt (BGHSt 32, 48, 56 f.).

    Für die Rechtsfolgenentscheidung bedeutet dies, daß dem Angeklagten kein Nachteil dadurch erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern wegen Vollrausches verurteilt wird (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18; Cramer/Sternberg-Lieben aaO § 323 a Rdn. 29).

  • BGH, 18.05.1995 - 5 StR 239/95

    Vollrausch - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie -

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) hat es unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (NStZ 1996, 41) mit der Begründung abgelehnt, diese komme nur dann in Betracht, wenn die Tat, d.h. das Sichberauschen, im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde, was aber hier nicht der Fall gewesen sei.

    a) In seinem Beschluß vom 18. Mai 1995 - 5 StR 239/95 (= NStZ 1996, 41) hat der 5. Strafsenat entschieden, daß bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anläßlich einer Verurteilung wegen Vollrausches der Tatrichter davon überzeugt sein muß, daß das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand der (zumindest) verminderten Schuldfähigkeit begangen worden ist.

  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    aa) Das Vergehen des Vollrausches (§ 323 a StGB) hat den Charakter eines Auffangtatbestandes (BGHSt 32, 48, 50, 51, 52).

    Insgesamt zeigt die Struktur des Tatbestands, daß der Gesetzgeber die Verurteilung wegen Vollrausches nicht "schärfer" gewertet wissen wollte als die Verurteilung wegen der Rauschtat (BGH NStZ 1993, 81, 82); zwischen Vollrausch und Rauschtat besteht vielmehr ein Stufenverhältnis, das die Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo rechtfertigt (BGHSt 32, 48, 56 f.).

  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 735/97
    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Dieser Rechtsprechung haben sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (Beschlüsse vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95 - und vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen.
  • BGH, 21.12.1994 - 3 StR 347/94

    Hangtäter - Tatanreize - Maßregelung - Unterbringung - Psychiatrie -

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Da in dem der Anfrage zugrundeliegenden Fall möglicherweise sowohl die Voraussetzungen des § 63 StGB (vgl. BGHSt 44, 338 ff.) als auch die des § 66 StGB vorliegen, hätte die Strafkammer nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Da in dem der Anfrage zugrundeliegenden Fall möglicherweise sowohl die Voraussetzungen des § 63 StGB (vgl. BGHSt 44, 338 ff.) als auch die des § 66 StGB vorliegen, hätte die Strafkammer nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 20.09.1995 - 2 StR 441/95

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei durch Alkoholkonsum hervorgerufener

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Dieser Rechtsprechung haben sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (Beschlüsse vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95 - und vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen.
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Dieser zeigt sich etwa in der Bedeutung der Rauschtat als Bedingung der Strafbarkeit (BGHSt 16, 124, 127), in der Abhängigkeit von Strafantrag, Ermächtigung oder Strafverlangen (§ 323 a Abs. 3 StGB) und in der Regelung des § 323 a Abs. 2 StGB, wonach die Strafe nicht schwerer sein darf als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
  • BGH, 26.06.1996 - 2 StR 244/96

    Strafrechtliche Verantwortungsfähigkeit bei einer "dissozialen

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Dieser Rechtsprechung haben sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (Beschlüsse vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95 - und vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Im übrigen hat der Senat grundsätzliche Bedenken, ob an der Rechtsprechung festzuhalten ist, daß bei § 323 a StGB Anknüpfungspunkt der für die Anordnung nach § 63 StGB vorausgesetzten sicheren Feststellung des § 21 StGB (BGHSt 34, 22, 26) das "Sichberauschen" - die Alkoholaufnahme - und nicht auch die Rauschtat ist; denn selbst der wegen Schuldunfähigkeit im Hinblick auf die Rauschtat Freigesprochene kann nach § 63 StGB untergebracht werden.
  • BGH, 04.07.1995 - 1 StR 256/95

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie - Schuldunfähigkeit -

  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96

    Anforderungen an die subjektive Seite des "Sichbetrinkens" im Sinne des

  • BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96

    Rechtsstaatsprinzip - Schuldgrundsatz - Gefährliche Körperverletzung - Rauschtat

  • BGH, 05.02.2008 - 4 StR 314/07

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB trotz

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat das Urteil durch Beschluss vom 8. Januar 2004 (= NStZ 2004, 384; vgl. auch den Senatsbeschluss vom 5. August 2003 = NStZ 2004, 96 m. Anm. Neumann NStZ 2004, 198) im Maßregelausspruch mit den Feststellungen auf und verwarf die Revision im Übrigen.
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