Rechtsprechung
BGH, 12.08.2010 - 4 StR 147/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 StPO
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Freispruch; Revisibilität der Beweiswürdigung; überspanne Anforderungen an die Überzeugungsbildung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Überprüfung eines aufgrund von nicht zu überwindenden Zweifeln an der Täterschaft ausgesprochenen Freispruchs durch ein Revisionsgericht; Angemessene Beweiswürdigung trotz Unterlassens eines Treffens von als sehr wahrscheinlich angesehenen Feststellungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überprüfung eines aufgrund von nicht zu überwindenden Zweifeln an der Täterschaft ausgesprochenen Freispruchs durch ein Revisionsgericht; Angemessene Beweiswürdigung trotz Unterlassen eines Treffens von als sehr wahrscheinlich angesehenen Feststellungen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02
Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben
Auszug aus BGH, 12.08.2010 - 4 StR 147/10
Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt sind (BGH…, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR § 261 Beweiswürdigung 16 m.w.N.; BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, 36).Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, 36; BGH, Urteil vom 17. März 2005 - 4 StR 581/04, NStZ-RR 2005, 209; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, NStZ-RR 2009, 90, jew. m.w.N.).
- BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97
Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes …
Auszug aus BGH, 12.08.2010 - 4 StR 147/10
Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16 m.w.N.).Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt sind (BGH, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR § 261 Beweiswürdigung 16 m.w.N.; BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, 36).
- BGH, 17.03.2005 - 4 StR 581/04
Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung des Wiedererkennens bei eingeschränkter …
Auszug aus BGH, 12.08.2010 - 4 StR 147/10
Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, 36; BGH, Urteil vom 17. März 2005 - 4 StR 581/04, NStZ-RR 2005, 209; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, NStZ-RR 2009, 90, jew. m.w.N.).
- BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …
Auszug aus BGH, 12.08.2010 - 4 StR 147/10
Insbesondere sind die Beweise auch erschöpfend zu würdigen (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20). - BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96
Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene …
Auszug aus BGH, 12.08.2010 - 4 StR 147/10
Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH, Urteil vom 14. August 1996 - 3 StR 183/96, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11). - BGH, 21.10.2008 - 1 StR 292/08
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch (falsche Anwendung des …
Auszug aus BGH, 12.08.2010 - 4 StR 147/10
Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, 36; BGH, Urteil vom 17. März 2005 - 4 StR 581/04, NStZ-RR 2005, 209; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, NStZ-RR 2009, 90, jew. m.w.N.).
- VG Düsseldorf, 01.06.2011 - 31 K 8337/09 Andererseits ist es - wie im Strafverfahren -, vgl. insoweit BGH, Urteil vom 12. August 2010 - 4 StR 147/10 -, juris, mit Hinweis auf Urteilevom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02 -, NStZ 2004, 35, 36, vom 17. März 2005 - 4 StR 581/04 -,NStZ-RR 2005, 206 und 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08 -, NStZ-RR 2009, 90, auch im disziplinargerichtlichen Verfahren weder im Hinblick auf den Grundsatz "in dubio pro reo" noch sonst geboten, zu Gunsten eines Beklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat.