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   BGH, 26.05.1955 - 4 StR 148/55   

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https://dejure.org/1955,337
BGH, 26.05.1955 - 4 StR 148/55 (https://dejure.org/1955,337)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1955 - 4 StR 148/55 (https://dejure.org/1955,337)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1955 - 4 StR 148/55 (https://dejure.org/1955,337)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Unfall - Kein fremdes Feststellungsinteresse

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 263
  • NJW 1955, 1078
  • MDR 1955, 499
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.07.1972 - 4 StR 287/72

    Rammen des Streifenwagens - § 142 StGB, 'Unfall' möglich auch bei vorsätzlicher

    Danach ist unter dem Begriff "Verkehrsunfall" jedes mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis zu verstehen, durch das ein Mensch zu Schaden kommt oder ein nicht ganz belangloser Sachschaden verursacht wird (BGHSt 8, 263 ff).
  • BVerfG, 29.05.1963 - 2 BvR 161/63

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

    Schrifttum und die Rechtsprechung zu § 142 StGB nehmen daher mit Recht an, daß nicht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Verkehrssündern zu dieser Vorschrift geführt habe, sondern das private Feststellungs- und Beweissicherungsinteresse der am Unfall Beteiligten wegen der zwischen ihnen entstandenen Rechtsbeziehungen (Schönke/Schröder, StGB , 10. Aufl., § 142 Anm. 1; Dünnebier, GA 57, 33; BGHSt 8, 263; 9, 267; 12, 253).
  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil 4 StR 148/55 vom 26. Mai 1955 (BGHSt 8, 263, 264) ausgeführt hat, ist unter einem Verkehrsunfall ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Verkehr zu verstehen, das zur Tötung oder Verletzung eines Menschen oder zu einer nicht völlig belanglosen Sachbeschädigung geführt hat.

    In einem solchen Fall trifft, worauf der Senat im Urteil BGHSt 8, 263, 265 ebenfalls hingewiesen hat, die Feststellungspflicht auch einen Verkehrsteilnehmer, der ohne jede eigene Verursachung oder Schuld durch das Verhalten eines anderen im Verkehr Schaden erleidet oder zu Unrecht in Verdacht gerät, einen Unfall verursacht zu haben oder daran beteiligt zu sein.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2005 - 8 A 1893/05

    Drei Jahre Fahrtenbuch-Führen bei Nichtfeststellung des Fzg-Führers nach

    Ein Unfall im Sinne des § 142 StGB ist jedes mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis, durch das ein Mensch zu Schaden kommt oder ein nicht ganz belangloser Sachschaden verursacht wird (vgl. BGH, Urteile vom 27.7.1972 - 4 StR 287/72 -, BGHSt 24, 382, 383, und vom 26.5.1955 - 4 StR 148/55 -, BGHSt 8, 263, 264 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.1996 - 5 Ss 348/96 - 103/96 I -, VRS 93, 165; OLG Hamm, Urteil vom 9.9.1981 - 6 Ss 1017/81 -, VRS 61, 430).
  • BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60

    Ehepaar-Unfall - § 142 StGB, Abgrenzung Mittäter - Gehilfe, Beifahrer als

    Deshalb kommt als Täter nach dieser Vorschrift jeder in Betracht, der, sei es auch zu Unrecht, in den - nicht ganz unbegründeten - Verdacht gerät, den Unfall verursacht oder mitverursacht zu haben (vgl. RG DJ 1941, 955 (zum damaligen § 139a StGB ); BGHSt 8, 263, 265; BayObLG in VRS 7, 189 und 12, 115, 116; OLG Hamm in VRS 15, 264, 265; vgl. auch KG in VRS 10, 453, 455 und aus dem Schrifttum besonders Floegel/Hartung 12. Aufl. 1959 Anm. 3 zu § 142 StGB ; Müller, Straßenverkehrsrecht 21. Aufl. 1959 Anm. B I b zu § 142 StGB ).
  • BGH, 26.09.1962 - 4 StR 196/62

    Begehen einer Unfallflucht durch erneutes Verlassen der Unfallstelle nach

    Strafgrund der Vorschrift ist die Erschwerung der Sachaufklärung von Verkehrsunfällen durch die Flucht (BGHSt 8, 263, 265).

    Wie bereits dargelegt, soll die durch § 142 StGB begründete Warte- und Duldungspflicht im öffentlichen Interesse die zur Klärung bürgerlichrechtlicher Ansprüche der Unfallbeteiligten erforderlichen Feststellungen im unmittelbaren Anschluß an den Unfall ermöglichen (vgl. BGHSt 8, 263, 265; 9, 267, 268 f; 12, 253, 258; 14, 89, 94; 16, 139, 142).

  • OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 3 U 2/03

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort als gleichzeitige Verletzung der

    Während sich jener allein in der Feststellung und Sicherung der durch den Unfall entstandenen zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten erschöpft (BGHSt 8, 263), besteht deren Zweck darin, dem Versicherer die sachgerechte Prüfung der Voraussetzungen seiner Leistungspflicht zu ermöglichen, wozu auch die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängender Tatsachen gehört, aus denen sich seine Leistungsfreiheit ergeben kann.
  • BGH, 20.01.1960 - 4 StR 292/59

    Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfall - Wie weit muss ich von der Unfallstelle

    Die durch diese Vorschrift begründete Warte- und Duldungspflicht soll - im öffentlichen Interesse - die zur (späteren) Klärung bürgerlich-rechtlicher Ansprüche der Unfallbeteiligten erforderlichen Feststellungen im unmittelbaren Anschluß an den Unfall ermöglichen (vgl. BGHSt 8, 263, 265; 9, 267, 268 f.; 12, 253).
  • BGH, 28.06.1956 - 4 StR 175/56
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  • BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55

    Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Notzucht in Tateinheit mit

    Der Entscheidung BGH NJW 1955, 1078 Nr. 19 (Selbstverletzung durch Anfahren an einen Baum) lag ein besonders gestalteter Sachverhalt zugrunde.
  • BayObLG, 31.05.1985 - RReg. 1 St 42/85

    Unfall; Kraftfahrer; Straßenverkehr; Herbeiführung; Vorsatz; Schadensereignis;

  • BGH, 09.07.1969 - 4 StR 139/69

    Anforderungen an die Rückkehrpflicht eines an einem Verkehrsunfall beteiligten

  • BGH, 09.01.1957 - 4 StR 523/56
  • BSG, 23.03.1972 - 2 RU 46/70

    Unfallversicherungsschutz - Arbeitsweg - Gezwungene Heimfahrtsunterbrechung -

  • BayObLG, 21.08.1963 - RReg. 1 St 179/63

    Verkehrsunfallflucht; Ausland; Deutscher Staatsangehöriger; Anwendbarkeit

  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 360/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.05.1961 - 4 StR 82/61

    Wahrunterstellung einer Beweisbehauptung - Würdigung einer als wahr unterstellten

  • BGH, 30.06.1955 - 4 StR 232/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.12.1958 - 5 StR 578/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.04.1957 - 4 StR 583/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.11.1957 - 4 StR 164/57

    Rechtsmittel

  • BDH, 20.06.1963 - II D 20/63

    Rechtmäßigkeit einer Disziplinarverfügung i.R. einer Verurteilung wegen

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