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BGH, 10.04.1959 - 4 StR 15/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.04.1959 - 4 StR 15/59
Wie der Senat schon in BGHSt 5, 392, 395 ff [BGH 25.02.1954 - 4 StR 796/53] ausgeführt hat, handelt nicht nur der Fahrer rücksichtslos, der sich seiner Pflicht bewußt ist, aber sich aus eigensüchtigen Gründen über sie hinwegsetzt, mag er auch darauf vertrauen, daß es nicht zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit anderer kommen werde (bewußte Fahrlässigkeit), sondern auch derjenige, der sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Fahrerpflicht besinnt und unbekümmert um die Folgen seines Verhaltens drauflosfährt (unbewußte Fahrlässigkeit).
- BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20
Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem …
Eine ebenso gefestigte Rechtsprechung besteht zu dem Tatbestandsmerkmal der Rücksichtslosigkeit (…vgl. die Auflistung der Kasuistik bei König, in: Leipziger Kommentar, StGB, 13. Aufl. 2021, § 315c Rn. 142), das der Bundesgerichtshof in den Fällen als erfüllt ansieht, in denen der Angeklagte sich aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt (vgl. BGHSt 5, 392 ; BGH, Urteil vom 10. April 1959 - 4 StR 15/59 -, VRS 17, 43 ;… Urteil vom 6. Juli 1962 - 4 StR 516/61 -, NJW 1962, S. 2165 ).