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   BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96   

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BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96 (https://dejure.org/1996,1612)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1996 - 4 StR 150/96 (https://dejure.org/1996,1612)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 4 StR 150/96 (https://dejure.org/1996,1612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Opfer - Tötungsdelikt - Offene Auseinandersetzung - Arglosigkeit - Ende der Feindseligkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 322
  • StV 1998, 543
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
    Der in der Heimtücke zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer infolge der Arglosigkeit hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; 39, 353, 368, jeweils m.w.N.).

    b) Auch zu dem für die Beurteilung der Arglosigkeit maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts der Tat in das Versuchsstadium (BGHSt 19, 321, 322; 32, 382) [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]waren S. und G. nach der Vorstellung des Angeklagten nach wie vor nicht arglos.

  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
    Der in der Heimtücke zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer infolge der Arglosigkeit hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; 39, 353, 368, jeweils m.w.N.).

    Das Opfer versieht sich, wenn es den Streit für beigelegt hält, keines tätlichen Angriffs mehr (BGHSt 28, 210, 211 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; 39, 353, 367; BGH NJW 1980, 792).

  • BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65

    Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
    Seine Arglosigkeit kann insbesondere dann beseitigt sein, wenn der Tat eine offene Auseinandersetzung mit von vornherein feindseligem Verhalten des Täters vorangegangen ist (BGHSt 20, 301, 302; 27, 322) [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77].

    Ist dies - wie hier - der Fall, so wird das Vorgehen des Täters nicht dadurch heimtückisch, daß dem Opfer die Intensität der Gefahr nicht bewußt wird und es sich nicht gerade eines Angriffs auch auf sein Leben versieht (BGHSt 20, 301, 302; 33, 363 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]; BGH StV 1985, 235; NStZ 1991, 233, 234; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 und 7; NStE Nr. 12 zu § 211 StGB).

  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
    Erforderlich für die Beseitigung der Arglosigkeit ist auch bei einem vorhergehenden Streit, daß das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (BGHSt 33, 363 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]).

    Ist dies - wie hier - der Fall, so wird das Vorgehen des Täters nicht dadurch heimtückisch, daß dem Opfer die Intensität der Gefahr nicht bewußt wird und es sich nicht gerade eines Angriffs auch auf sein Leben versieht (BGHSt 20, 301, 302; 33, 363 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]; BGH StV 1985, 235; NStZ 1991, 233, 234; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 und 7; NStE Nr. 12 zu § 211 StGB).

  • BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64

    Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
    b) Auch zu dem für die Beurteilung der Arglosigkeit maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts der Tat in das Versuchsstadium (BGHSt 19, 321, 322; 32, 382) [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]waren S. und G. nach der Vorstellung des Angeklagten nach wie vor nicht arglos.
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
    Ist dies - wie hier - der Fall, so wird das Vorgehen des Täters nicht dadurch heimtückisch, daß dem Opfer die Intensität der Gefahr nicht bewußt wird und es sich nicht gerade eines Angriffs auch auf sein Leben versieht (BGHSt 20, 301, 302; 33, 363 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]; BGH StV 1985, 235; NStZ 1991, 233, 234; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 und 7; NStE Nr. 12 zu § 211 StGB).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 683/93

    Voraussetzungen der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit - Natürliche

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit Entschluß, einheitlicher 9 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77

    Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers -

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
    Seine Arglosigkeit kann insbesondere dann beseitigt sein, wenn der Tat eine offene Auseinandersetzung mit von vornherein feindseligem Verhalten des Täters vorangegangen ist (BGHSt 20, 301, 302; 27, 322) [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77].
  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
    Das Opfer versieht sich, wenn es den Streit für beigelegt hält, keines tätlichen Angriffs mehr (BGHSt 28, 210, 211 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; 39, 353, 367; BGH NJW 1980, 792).
  • BGH, 19.03.1985 - 5 StR 872/84

    Anforderungen an die Annahme der Arglosigkeit des Opfers als Voraussetzung des

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
    Ist dies - wie hier - der Fall, so wird das Vorgehen des Täters nicht dadurch heimtückisch, daß dem Opfer die Intensität der Gefahr nicht bewußt wird und es sich nicht gerade eines Angriffs auch auf sein Leben versieht (BGHSt 20, 301, 302; 33, 363 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]; BGH StV 1985, 235; NStZ 1991, 233, 234; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 und 7; NStE Nr. 12 zu § 211 StGB).
  • BGH, 15.04.1987 - 2 StR 32/87

    Arglosigkeit des Opfers im Zeitpunkt des erstmaligen Zustechens mit einem Messer

  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

  • BGH, 10.01.1989 - 1 StR 732/88

    Annahme von "Arglosigkeit" bei Erwartung eines sonstigen schweren Angriffs auf

  • LG Paderborn, 22.08.2016 - 1 KLs 3/16

    Der Junge, der seinen besten Freund erschlug

    Erforderlich für die Beseitigung der Arglosigkeit ist auch bei einem vorhergehenden Streit, dass das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.1996, 4 StR 150/96, zitiert nach Juris m.w.N.).

    Befürchtet aber das Opfer wie hier einen Angriff auf seine körperliche Unversehrtheit, so wird das Vorgehen des Täters nicht dadurch heimtückisch, dass dem Opfer die Intensität der Gefahr nicht bewusst wird und es sich nicht gerade eines Angriffs auf sein Leben versieht (vgl. BGH, Urt. v. 30.05.1996, a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 571/08

    Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch (vorübergehendes Innehalten); Mord

    Eine auf längere Zeit zurückliegenden Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers vermag dessen Arglosigkeit dagegen nicht zu beseitigen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21; BGH NStZ-RR 2001, 14; 2004, 14, 15 f.).
  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Erforderlich ist vielmehr für die Beseitigung der Arglosigkeit auch bei einem vorausgegangenen Streit, daß das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363; 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21; BGH NStZ 2003, 146).

    Diese Vorgeschichte darf bei der Beurteilung der Arglosigkeit und der Kenntnis des Angeklagten hiervon nicht außer acht gelassen werden (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21).

  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof den genannten Gesichtspunkt regelmäßig in solchen Fällen zur Geltung gebracht, in denen der Tat eine offene Auseinandersetzung mit von vornherein feindseligem Verhalten des Täters vorangegangen war (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21, 27; BGH NStZ-RR 1996, 322 jeweils m. w. N.) oder in denen das Opfer sich bewußt in eine feindliche Auseinandersetzung eingelassen hatte (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 29), der Anlaß für die vom Opfer gehegte Erwartung eines tätlichen Angriffs des Täters also ein akuter war.

    Eine auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers vermag dessen Arglosigkeit jedenfalls nicht zu beseitigen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21; BGH NStZ-RR 2001, 14).

  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Arglosigkeit ist gegeben, wenn sich das Opfer zum Zeitpunkt der Tat eines Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit nicht versieht (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96; Beschluss vom 30.10.1996, Az. 2 StR 405/96; Urteil vom 03.09.2015, Az. 3 StR 242/15).

    Der in der Heimtücke zum Ausdruck kommende Unrechtsgehalt liegt darin, dass der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.1993, Az. 5 StR 473/93; Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96).

    Die Überraschung des Opfers entfällt, wenn es einen Angriff des Täters für möglich hält; seine Arglosigkeit kann insbesondere dann beseitigt sein, wenn der Tat eine offene Auseinandersetzung mit feindseligem Verhalten des Täters vorangegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1977, Az. 2 StR 452/77; Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96).

  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 189/08

    Mord (Heimtücke: Feststellung des Ausnutzungsbewusstseins, vorhergehende

    Grundsätzlich können Arg- und Wehrlosigkeit zwar auch gegeben sein, wenn der Tat eine feindselige Auseinandersetzung vorausgeht, das Tatopfer aber gleichwohl nicht mit einem erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 234, 235; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, 21; Schneider in MünchKomm-StGB § 211 Rdn. 126 f.).
  • BGH, 04.05.2011 - 5 StR 65/11

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Ausnutzungsbewusstsein;

    Arg- und Wehrlosigkeit können auch gegeben sein, wenn der Tat eine feindselige Auseinandersetzung vorausgeht, das Tatopfer aber nicht mit einem erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet (BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 150/96, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21 mwN).

    Dafür ist erforderlich, dass er die Umstände, welche die Tötung zu einer heimtückischen machen, nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Urteile vom 26. November 1986 und vom 30. Mai 1996 aaO; BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691 jeweils mwN).

  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit;

    Arg- und Wehrlosigkeit können auch gegeben sein, wenn der Tat eine feindselige Auseinandersetzung vorausgeht, das Tatopfer aber nicht mit einem erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 234, 235; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, 21; Schneider in MünchKomm-StGB § 211 Rdn. 126 f.).
  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

    Arglosigkeit ist gegeben, wenn sich das Opfer zum Zeitpunkt der Tat eines Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit nicht versieht (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96; Beschluss vom 30.10.1996, Az. 2 StR 405/96; Urteil vom 03.09.2015, Az. 3 StR 242/15).

    Der in der Heimtücke zum Ausdruck kommende Unrechtsgehalt liegt darin, dass der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.1993, Az. 5 StR 473/93; Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96).

    Die Überraschung des Opfers entfällt, wenn es einen Angriff des Täters für möglich hält; seine Arglosigkeit kann insbesondere dann beseitigt sein, wenn der Tat eine offene Auseinandersetzung mit feindseligem Verhalten des Täters vorangegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1977, Az. 2 StR 452/77; Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96).

  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

    Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Tat eines Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit nicht versieht (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96; Beschluss vom 30.10.1996, Az. 2 StR 405/96; Urteil vom 03.09.2015, Az. 3 StR 242/15).

    Der in der Heimtücke zum Ausdruck kommende Unrechtsgehalt liegt darin, dass der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.1993, Az. 5 StR 473/93; Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96).

    Die Überraschung des Opfers entfällt, wenn es einen Angriff des Täters für möglich hält; seine Arglosigkeit kann insbesondere dann beseitigt sein, wenn der Tat eine offene Auseinandersetzung mit feindseligem Verhalten des Täters vorangegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1977, Az. 2 StR 452/77; Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96).

  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

  • BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20

    Beweiswürdigung zum Mordmerkmal der Heimtücke hinsichtlich der Arglosigkeit des

  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 326/11

    Heimtückischer Mord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und

  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99

    Mordmerkmal der Heimtücke

  • BGH, 06.09.2012 - 3 StR 171/12

    Mord; Heimtücke (kein automatischer Ausschluss der Arglosigkeit bei vorherigen

  • BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit; niedrige Beweggründe: tatrichterlicher

  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 234/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und "niedrigen Beweggründe"

  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04

    Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen

  • LG Hamburg, 01.08.2019 - 621 Ks 2/19

    Strafverfahren wegen der Tötung einer vierfachen Mutter in Hamburg-Altona

  • BGH, 05.05.2009 - 5 StR 50/09

    Mord (Heimtücke); Beweiswürdigung (Widerspruchsfreiheit der Feststellungen);

  • BGH, 14.01.2003 - 5 StR 478/02

    Mord (Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit)

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