Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1998 - 4 StR 151/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7710
BGH, 05.05.1998 - 4 StR 151/98 (https://dejure.org/1998,7710)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1998 - 4 StR 151/98 (https://dejure.org/1998,7710)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1998 - 4 StR 151/98 (https://dejure.org/1998,7710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entfallen der Verurteilung wegen des verübten sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen auf Grund einer eingetretenen Verfolgungsverjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78 b, § 174

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.1989 - 3 StR 173/89

    Einstellung eines Jahres wegen Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 4 StR 151/98
    Es ist auszuschließen, daß bei Annahme einer Strafbarkeit allein wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in den betroffenen Fällen die Einzelstrafen oder die verhängte Gesamtstrafe milder ausgefallen wären, zumal auch verjährte Taten bzw. Tatteile bei der Strafzumessung strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11 und 19).
  • BGH, 09.12.1997 - 1 StR 703/97
    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 4 StR 151/98
    Der durch das 30. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23. Juni 1994 eingefügte § 78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB gilt nicht für Straftaten nach § 174 StGB (BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1997 - 1 StR 703/97).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91

    Beurteilung des Strafrahmens bei Sexualdelikten im familiären Bezugsrahmen

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 4 StR 151/98
    Es ist auszuschließen, daß bei Annahme einer Strafbarkeit allein wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in den betroffenen Fällen die Einzelstrafen oder die verhängte Gesamtstrafe milder ausgefallen wären, zumal auch verjährte Taten bzw. Tatteile bei der Strafzumessung strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11 und 19).
  • BGH, 08.10.2002 - 5 StR 258/02

    Strafverfolgungsverjährung (Verfahrenseinstellung wegen eines

    Der durch das 30. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23. Juni 1994 eingefügte § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB, wonach die Verjährung bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Opfers ruht, gilt entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht für Straftaten im Sinne der §§ 174, 182 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1997 - 1 StR 703/97 - und 5. Mai 1998 - 4 StR 151/98).
  • BGH, 05.09.2002 - 3 StR 263/02

    Beweiswürdigung (Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung); Überzeugungsbildung;

    Ein Ruhen der Verjährung scheidet insoweit aus, weil der sexuelle Mißbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) nicht in die Regelung des § 78 b StGB einbezogen ist (vgl. BGH, Beschl, vom 5. Mai 1998 - 4 StR 151/98; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 78 b Rdn. 3 a aE).
  • BGH, 22.09.1998 - 4 StR 263/98

    Verjährung aufgrund Tatbegehung "an einem nicht mehr genau feststellbaren Tag";

    Auch verjährte Taten dürfen, wenn auch nicht mit demselben Gewicht wie nicht verjährte Taten, strafschärfend berücksichtigt werden ( vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 24; BGH, Beschluß vom 5. Mai 1998 - 4 StR 151/98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht