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   BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97   

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https://dejure.org/1997,2252
BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97 (https://dejure.org/1997,2252)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1997 - 4 StR 152/97 (https://dejure.org/1997,2252)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 4 StR 152/97 (https://dejure.org/1997,2252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen - Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsbegehrens bei Nichtgewährung von Akteneinsicht bis kurz vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz angemessener Bemühungen des Verteidigers - Tateinheit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 142; StPO § 44

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 302 (Ls.)
  • StV 1997, 562 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Nachholung von Verfahrensrügen - Fehlende

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Sie kann allerdings ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger trotz angemessener Bemühungen bis kurz vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist Akteneinsicht nicht gewährt wurde und Verfahrensbeschwerden erhoben werden sollen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten (vgl. BGH StV 1997, 226 mit Anm. Ventzke).

    Der Beschwerdeführer muß dann - zur Zulässigkeit seines Wiedereinsetzungsbegehrens - für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH wistra 1993, 228; 1995, 347, 348; StV 1997, 226).

    Nach Gewährung der Akteneinsicht - dem "Wegfall des Hindernisses" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO - sind die Verfahrensbeschwerden grundsätzlich innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 StPO formgerecht (vgl. hierzu BGH StV 1997, 225) nachzuholen (vgl. BGHSt 26, 335, 338; BGH StV 1997, 226).

  • BGH, 31.01.1996 - 3 StR 455/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Revision - Revisionsbegründungsfrist -

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Der Beschwerdeführer muß dann - zur Zulässigkeit seines Wiedereinsetzungsbegehrens - für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH wistra 1993, 228; 1995, 347, 348; StV 1997, 226).
  • BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76

    Revisionsbegründung durch einen nach § 146 Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Nach Gewährung der Akteneinsicht - dem "Wegfall des Hindernisses" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO - sind die Verfahrensbeschwerden grundsätzlich innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 StPO formgerecht (vgl. hierzu BGH StV 1997, 225) nachzuholen (vgl. BGHSt 26, 335, 338; BGH StV 1997, 226).
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Das Schwurgericht hat das Verhalten des Angeklagten S. zutreffend als versuchten (Verdeckungs-)Mord (vgl. hierzu BGHSt 41, 358) in Tateinheit mit (vorsätzlichem) gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gewürdigt, jedoch rechtsfehlerhaft angenommen, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) stehe hierzu in Tatmehrheit.
  • BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89

    Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen kommt, wenn die Revision - wie hier - mit der Sachrüge fristgemäß begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; § 44 Satz 1 Verhinderung 1; BGH, Beschlüsse vom 29. August 1995 - 4 StR 299/95 - und vom 19. März 1997 - 5 StR 650/96).
  • BGH, 19.05.1993 - 4 StR 259/93

    Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Da alle Gesetzesverletzungen im Verlaufe einer - von vornherein beabsichtigten - einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt begangen wurden, stehen sie zueinander in Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1 m.w.N. = StV 1994, 16; Meyer-Goßner NStZ 1986, 49, 52).
  • BGH, 29.08.1995 - 4 StR 299/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachholung nicht rechtzeitig begründeter

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen kommt, wenn die Revision - wie hier - mit der Sachrüge fristgemäß begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; § 44 Satz 1 Verhinderung 1; BGH, Beschlüsse vom 29. August 1995 - 4 StR 299/95 - und vom 19. März 1997 - 5 StR 650/96).
  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 59/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Der Beschwerdeführer muß dann - zur Zulässigkeit seines Wiedereinsetzungsbegehrens - für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH wistra 1993, 228; 1995, 347, 348; StV 1997, 226).
  • BGH, 19.03.1997 - 5 StR 650/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen kommt, wenn die Revision - wie hier - mit der Sachrüge fristgemäß begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; § 44 Satz 1 Verhinderung 1; BGH, Beschlüsse vom 29. August 1995 - 4 StR 299/95 - und vom 19. März 1997 - 5 StR 650/96).
  • BGH, 13.01.1997 - 4 StR 612/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch Verschulden des

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Nach Gewährung der Akteneinsicht - dem "Wegfall des Hindernisses" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO - sind die Verfahrensbeschwerden grundsätzlich innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 StPO formgerecht (vgl. hierzu BGH StV 1997, 225) nachzuholen (vgl. BGHSt 26, 335, 338; BGH StV 1997, 226).
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92

    Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der

  • BGH, 13.01.1993 - 2 StR 640/92

    Unzulässigkeit von Wiedereinsetzungsanträgen wegen unzureichendem

  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20

    Bemessung der Tagessatzhöhe bei einer Geldstrafe (Begriff des Einkommens);

    Sie kann nur ausnahmsweise dann gewährt werden, wenn dem Verteidiger trotz angemessener Bemühungen keine vollständige Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensbeschwerden erhoben werden sollen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97 Rn. 4 mwN für den Fall der Nichtgewährung der Akteneinsicht bis kurz vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist).
  • BGH, 10.03.2005 - 4 StR 506/04

    Urteil wegen der Tötung einer Erzieherin des Jugendheims in Rodalben

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ausführung einer bisher nicht in zulässiger Weise erhobenen Verfahrensrüge kommt, wenn die Revision - wie hier - jedenfalls mit der Sachrüge form- und fristgerecht begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97; BGH, Beschluß vom 8. August 2001 - 2 StR 313/01).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt aber nach dem Vorbringen des insoweit darlegungspflichtigen (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97 m.w.N.) Beschwerdeführers nicht vor.

  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision wegen fehlender Akteneinsicht

    Es ist ihm deshalb nicht zuzumuten, die Begründung für die Nichtzulassungsbeschwerde zunächst allein auf der Grundlage des Berufungsurteils zu fertigen und (nur) zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten, nach Akteneinsicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, wie dies im Strafprozeß in Betracht kommen kann (BGH, Beschluß vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99, NStZ 2000, 326 unter 1; Beschluß vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97, NStZ-RR 1997, 302 unter 1).
  • BGH, 29.06.2006 - 4 StR 146/06

    Grundsätzlich keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung von

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ausführung einer bisher nicht in zulässiger Weise erhobenen Verfahrensrüge kommt, wenn die Revision - wie hier - im Übrigen form- und fristgerecht begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97 und vom 8. August 2001 - 2 StR 313/01).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt hier aber auch nach dem Vorbringen des insoweit darlegungspflichtigen (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97) Beschwerdeführers nicht vor.

  • OLG Hamm, 06.01.2021 - 4 RVs 131/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Mängel in der Revisionsbegründung

    Der Beschwerdeführer muss zur Zulässigkeit seines Wiedereinsetzungsbegehrens für jede Rüge ausreichend darlegen, dass er gerade durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (BGH Beschl. v. 06.5.1997 - 4 StR 152/97; BeckRS 1997, 31121070).

    (c) Hinzu kommt, dass die Begründung der Verfahrensrüge auch den Anforderungen von § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügen muss, damit das Wiedereinsetzungsgesuch zulässig wäre (vgl. BGH Beschl. v. 06.05.1997 - 4 StR 152/97; BeckRS 1997, 31121070; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 44 Rdn. 7a).

  • BGH, 10.01.2023 - 1 StR 464/22

    Begründung der Verfahrensrüge (kein Anspruch auf rechtzeitige Übersendung der

    Ein Ausnahmefall zur Nachholung oder Ergänzung von Verfahrensrügen liegt ersichtlich nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2021 - 1 StR 242/20 Rn. 9 ff. und vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97).
  • BGH, 12.08.2004 - VIII ZR 10/04
    Es ist ihm deshalb nicht zuzumuten, die Begründung für die Nichtzulassungsbeschwerde zunächst allein auf der Grundlage des Berufungsurteils zu fertigen und (nur) zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten, nach Akteneinsicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, wie dies im Strafprozeß in Betracht kommen kann (BGH, Beschluss vom 1.2. 2000 - 4 StR 635/99, NStZ 2000, 326 unter 1; Beschluss vom 6.5.1997 - 4 StR 152/97, NStZ-RR 1997, 302 unter 1).
  • BGH, 07.03.2003 - 2 StR 475/02

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen

    Der Beschwerdeführer muß dann für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Aktenein sicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97; v. 13. Februar 2002 - 2 StR 523/01 und v. 3. April 2002 - 2 StR 75/02 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 379/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung der

    In einem solchen Ausnahmefall muss der Beschwerdeführer jedoch für jede seiner Verfahrensrügen ausreichend darlegen, inwieweit er ohne sein Verschulden durch die fehlende Akteneinsicht gehindert war, diese Rügen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erheben (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97, juris Rn. 4 f.; vom 12. März 1996 - 1 StR 710/95, BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristdauer 1; vom 13. Januar 1993 - 2 StR 640/92, wistra 1993, 228; vom 9. August 1995 - 1 StR 59/95, wistra 1995, 347).
  • OLG Dresden, 05.02.2003 - 3 Ss 696/02

    Eingriff in den Straßenverkehr; Widerstand; Polizeisperre; Konkurrenzen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bilden in sogenannten Polizeifluchtfällen alle Gesetzesverletzungen, die ein Täter im Verlaufe einer einzigen ununterbrochenen Fluchtfahrt begeht, nur eine Tat im Sinne des § 52 StGB (BGHSt 22, 67, 76; BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1 und § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; Beschlüsse vom 06. Mai 1997 und 08. Juli 1997 - 4 StR 152/97 und 4 StR 271/07 - u.a.m.).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 8/23

    Verwerfung des Antrags eines Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen

  • OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 Ss OWi 98/99

    Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, beharrliche Pflichtverletzung,

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