Rechtsprechung
   BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3817
BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17 (https://dejure.org/2018,3817)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2018 - 4 StR 158/17 (https://dejure.org/2018,3817)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2018 - 4 StR 158/17 (https://dejure.org/2018,3817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,3817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 17 Abs. JGG; § 31 Abs. 2 JGG; § 32 JGG; § 105 JGG
    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit: erforderliche Gesamtschau, Selbstgefährdung des Täters als Indiz, erforderliche Darstellung im Urteil); Verhängung von Jugendstrafe (Vorliegen schädlicher Neigungen des Jugendlichen: zeitnahe Begehung weiterer ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Annahme von bewusster Fahrlässigkeit im Gegensatz zu bedingtem Vorsatz - Riskante Fahrweise in Frankfurt am Main -

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes oder einer bewussten Fahrlässigkeit i.R.d. Tötung eines Menschen aufgrund von riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr (hier: "Raser")

  • rewis.io

    Abgrenzung der bewussten Fahrlässigkeit von dem dolus eventualis: Durch sog. "Raser" verursachten tödlichen Verkehrsunfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes oder einer bewussten Fahrlässigkeit i.R.d. Tötung eines Menschen aufgrund von riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr (hier: "Raser")

  • datenbank.nwb.de

    Fahrlässige Tötung: Annahme bewusster Fahrlässigkeit bei tödlichem Verkehrsunfall durch sog. "Raser"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Eventualvorsatz im Jugendstrafrecht

  • zjs-online.com PDF (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Kraftfahrzeugrennen vor deutschen Gerichten - Was man aus und mit den Raserfällen des BGH lernen kann (Johannes Gründel; ZJS 2019, 211-220)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 460
  • StV 2018, 423
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 573/93

    Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht bei der Strafbildung

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17
    aa) Nach der Rechtsprechung kann in entsprechender Anwendung von § 31 Abs. 2 Satz 1, § 32 Satz 1 i.V.m. § 105 Abs. 2 JGG in eine einheitliche Jugendstrafe auch eine rechtskräftige und noch nicht erledigte Verurteilung zu Freiheitsstrafe einbezogen werden, die wegen einer Tat verhängt worden ist, die der Angeklagte als Erwachsener begangen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12 (insoweit in NStZ 2013, 36 nicht abgedruckt); vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 596/11, juris Rn. 2; vom 12. Dezember 2001 - 4 StR 474/01; vom 23. November 1993 - 5 StR 573/93, BGHSt 40, 1; Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34, 35 ff.; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 105 Rn. 39; Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 105 Rn. 44 mwN; krit. Laue in: MünchKomm.

    Voraussetzung dafür ist, dass eine oder mehrere noch im Heranwachsendenalter begangene Tat(en) zur Aburteilung anstehen, auf die gemäß § 1 Abs. 1 i.V.m. § 105 Abs. 1 JGG Jugendstrafrecht anzuwenden wäre und eine zusammenfassende, die Erwachsenenstraftat einbeziehende Bewertung ergibt, dass das Schwergewicht im Sinne des § 32 Satz 1 JGG bei den nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Tat(en) liegt und deshalb einheitlich Jugendstrafrecht gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1993 - 5 StR 573/93, BGHSt 40, 1 = NStZ 1994, 132 f. mit Ausführungen zur Prüfungsreihenfolge (insoweit in BGHSt 40, 1 nicht abgedruckt); Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34, 35 ff.).

    Liegt das Schwergewicht dagegen bei der Erwachsenenstraftat, ist entsprechend § 32 Satz 2 i.V.m. § 105 Abs. 2 JGG einheitlich das allgemeine Strafrecht anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1993 - 5 StR 573/93, BGHSt 40, 1, 2).

    Schließlich kann die Jugendkammer aber auch nach § 31 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 105 Abs. 2 JGG von einer Einbeziehung absehen, wenn dies aus erzieherischen Gründen zweckmäßig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1993 - 5 StR 573/93, BGHSt 40, 1, 2).

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17
    a) In rechtlicher Hinsicht ist ein bedingter Tötungsvorsatz gegeben, wenn der Täter den Tod als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt - Wissenselement - und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit dem Eintritt des Todes abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein - Willenselement - (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 279; vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 67; vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NJW 2014, 3382, 3383; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; jeweils mwN).

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 215; vom 30. April 2014 - 2 StR 383/13, StV 2015, 300, 301; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 16. Oktober 2008 - 4 StR 369/08, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 63).

    Die Prüfung, ob Vorsatz oder (bewusste) Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivation und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 f.; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.).

  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17
    a) In rechtlicher Hinsicht ist ein bedingter Tötungsvorsatz gegeben, wenn der Täter den Tod als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt - Wissenselement - und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit dem Eintritt des Todes abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein - Willenselement - (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 279; vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 67; vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NJW 2014, 3382, 3383; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; jeweils mwN).

    b) Ob der Täter nach diesen rechtlichen Maßstäben bedingt vorsätzlich gehandelt hat, ist in Bezug auf beide Elemente im Rahmen der Beweiswürdigung umfassend zu prüfen und durch tatsächliche Feststellungen zu belegen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 67; vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26).

  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17
    Die Prüfung, ob Vorsatz oder (bewusste) Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivation und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 f.; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.).

    Dabei ist die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243; Beschluss vom 26. April 2016 - 2 StR 484/14, NStZ 2017, 22, 23).

  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17
    aa) Nach der Rechtsprechung kann in entsprechender Anwendung von § 31 Abs. 2 Satz 1, § 32 Satz 1 i.V.m. § 105 Abs. 2 JGG in eine einheitliche Jugendstrafe auch eine rechtskräftige und noch nicht erledigte Verurteilung zu Freiheitsstrafe einbezogen werden, die wegen einer Tat verhängt worden ist, die der Angeklagte als Erwachsener begangen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12 (insoweit in NStZ 2013, 36 nicht abgedruckt); vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 596/11, juris Rn. 2; vom 12. Dezember 2001 - 4 StR 474/01; vom 23. November 1993 - 5 StR 573/93, BGHSt 40, 1; Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34, 35 ff.; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 105 Rn. 39; Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 105 Rn. 44 mwN; krit. Laue in: MünchKomm.

    Voraussetzung dafür ist, dass eine oder mehrere noch im Heranwachsendenalter begangene Tat(en) zur Aburteilung anstehen, auf die gemäß § 1 Abs. 1 i.V.m. § 105 Abs. 1 JGG Jugendstrafrecht anzuwenden wäre und eine zusammenfassende, die Erwachsenenstraftat einbeziehende Bewertung ergibt, dass das Schwergewicht im Sinne des § 32 Satz 1 JGG bei den nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Tat(en) liegt und deshalb einheitlich Jugendstrafrecht gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1993 - 5 StR 573/93, BGHSt 40, 1 = NStZ 1994, 132 f. mit Ausführungen zur Prüfungsreihenfolge (insoweit in BGHSt 40, 1 nicht abgedruckt); Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34, 35 ff.).

  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17
    Die Prüfung, ob Vorsatz oder (bewusste) Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivation und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 f.; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 f.).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17
    Die Erwägungen, mit denen die Jugendkammer im Fall II. 2 der Urteilsgründe die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes verneint und bewusste Fahrlässigkeit bejaht hat, halten auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfangs (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, juris Rn. 10; vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 403; vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13, juris Rn. 19) einer Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08

    Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17
    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 215; vom 30. April 2014 - 2 StR 383/13, StV 2015, 300, 301; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 16. Oktober 2008 - 4 StR 369/08, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 63).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17
    a) In rechtlicher Hinsicht ist ein bedingter Tötungsvorsatz gegeben, wenn der Täter den Tod als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt - Wissenselement - und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit dem Eintritt des Todes abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein - Willenselement - (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 279; vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 67; vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NJW 2014, 3382, 3383; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; jeweils mwN).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17
    a) Ob der Rechtsmittelführer nur einzelne abtrennbare Teile eines Urteils angreifen will, ist eine Frage, die im Zweifelsfall im Wege der Auslegung seiner Rechtsmittelerklärungen zu beantworten ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; Beschluss vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359, 365 (zu § 318 StPO)).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 351/16

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld bei Mittätern); Tötungsvorsatz

  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 78/16

    Unzureichende Begründung schädlicher Neigungen beim Ausspruch über die

  • BGH, 26.04.2016 - 2 StR 484/14

    Tötungsvorsatz (Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung und die

  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der

  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15

    BGH hebt Urteil zum tödlich verlaufenen Überfall auf Autobahnparkplatz auf

  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 468/14

    Beschränkung der Revision (Auslegung der Revisionsbegründung durch das

  • BGH, 26.11.2014 - 2 StR 54/14

    Bedingter Tötungsvorsatz (umfassende Gesamtwürdigung durch Tatrichter)

  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)

  • BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen

  • BGH, 30.04.2014 - 2 StR 383/13

    Bedingter Vorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

  • BGH, 27.08.2013 - 2 StR 148/13

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (voluntatives Vorsatzelement; erforderliche

  • BGH, 20.06.2013 - 4 StR 159/13

    Beweiswürdigung aller belastenden und entlastenden Indizien durch den Tatrichter

  • BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13

    Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung;

  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 238/12

    Jugendstrafe infolge schädlicher Neigungen; Strafzumessung (Anforderungen an die

  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 596/11

    Gesamtstrafenbildung (Strafbefehl; Jugendstrafe; eigene Sachentscheidung des

  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 55/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen zum Zeitpunkt des Urteils; Beweiswürdigung);

  • BGH, 20.12.1968 - 4 StR 489/68

    Verurteilung wegen Eingriffen in den Straßenverkehr - Vorliegen von

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

  • BGH, 07.03.2006 - 4 StR 25/06

    Beweiswürdigung (bloße Vermutung des Tatgerichts; bedingter Tötungsvorsatz)

  • BGH, 12.12.2001 - 4 StR 474/01

    Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung gemäß § 105 Abs. 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 Satz 1

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: erforderliche

  • BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen

  • BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86

    'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB,

  • BGH, 10.07.2007 - 3 StR 233/07

    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Gewalthandlung; fehlendes Tatmotiv);

  • BGH, 07.08.1997 - 1 StR 319/97

    Noch kein Schlußstrich unter Verfahren wegen schwerwiegender Verbrechensserie

  • BGH, 19.06.2012 - 4 StR 139/12

    Nötigung (Vollendung: kein Teilerfolg bei nicht ernst gemeinter Erklärung);

  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    So kann es sich etwa unterschiedlich auf das Vorstellungsbild des Täters zu seiner Eigengefährdung auswirken, ob er sich selbst in einem Pkw oder auf einem Motorrad befindet und ob Kollisionen mit Fußgängern oder Radfahrern oder mit anderen Pkw oder gar Lkw drohen (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 95; vom 1. März 2018 - 4 StR 158/17, NStZ 2018, 460, 462).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Zwar kann die Auslegung der Revisionsbegründung bei einem unbeschränkten Revisionsantrag zu dem Ergebnis führen, dass der Beschwerdeführer - im Widerspruch zu seinem Antrag - bestimmte Urteilsteile von seinem Rechtsmittelangriff ausnehmen will (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 158/17 Rn. 10).

    c) Da das Rechtsmittel nach Auslegung unbeschränkt eingelegt ist, kann dahingestellt bleiben, ob zwischen den Schuldsprüchen zu dem von dem Rechtsmittelangriff ausdrücklich umfassten Fall III. B. 6.1 der Urteilsgründe und zu dem Fall III. B. 6.2 der Urteilsgründe eine untrennbare Verknüpfung besteht, was zur Folge hätte, dass eine Beschränkung des Rechtsmittels auf Fall III. B. 6.1 der Urteilsgründe ohnehin unwirksam wäre (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 158/17 Rn. 11).

  • LG Arnsberg, 20.01.2020 - 2 Ks 15/19

    Raser von Sundern zu Gefängnis verurteilt

    Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, kann eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat (BGH, Urteil vom 1.3.2018, 4 StR 158/17, NStZ 2108, 460).
  • LG Kleve, 17.02.2020 - 140 Ks 6/19

    Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen; verbotenes Kraftfahrzeugrennen

    Dagegen liegt lediglich Fahrlässigkeit vor, wenn der Täter mit dem als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGH, Urteil vom 01.03.2018 - 4 StR 399/17 Rn. 19; BGH, Urteil vom 01.03.2018 - 4 StR 158/17 Rn. 13; BGH, Urteil vom 01.03.2018 - 4 StR 311/17 Rn. 20 ff.; BGH, Beschluss vom 16.01.2019 - 4 StR 345/18).
  • OLG München, 24.05.2019 - 10 U 500/16

    Vollkaskoversicherung - Haftungsausschluss wegen Teilnahme an einer

    Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob der Täter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalles an (BGH DAR 2018, 377; DAR 2018, 380).

    Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die - wie vorliegend - nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, kann aber eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat (vgl. BGH DAR 2018, 377; DAR 2018, 380; BayObLG, NJW 1955, 1448, 1449).

  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 448/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab, Berücksichtigung hochgradiger

    Beide Elemente sind im Rahmen der Beweiswürdigung umfassend zu prüfen und durch tatsächliche Feststellungen zu belegen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 158/17, NStZ 2018, 460, 461 f. mwN).
  • BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19

    Vorsatz (Tötungsvorsatz: Bedeutung der erkannten Eigengefährdung;

    Dabei ist es regelmäßig erforderlich, dass sich der Tatrichter auch mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivation und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht zieht (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 158/17, NStZ 2018, 460, 461 f. mwN).
  • BGH, 20.05.2021 - 6 StR 142/20

    Mord (niedrige Beweggründe: keine verständliche Reaktion; Ehrenkodex;

    Die Auslegung ihrer Revisionsbegründung (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 158/17) ergibt aber, dass die Beschwerdeführerin das Urteil nur insoweit angreift, als sie im Fall II.1 auf der Grundlage der Feststellungen eine Verurteilung der Angeklagten wegen versuchten Mordes statt wegen versuchten Totschlags (jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung) erstrebt.
  • BGH, 06.06.2023 - 2 StR 78/23

    Verhängung einer Jugendstrafe ausschließlich wegen Schwere der Schuld; Vorrangige

    Denn erst dann kann der Senat beurteilen, ob das Landgericht zu Recht von der nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG grundsätzlich vorgeschriebenen Einbeziehung der Vorverurteilungen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1, § 105 Abs. 2 JGG abgesehen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2022 - 3 StR 383/22 und vom 3. Mai 2022 - 3 StR 85/22) oder ob es rechtsfehlerhaft davon ausgegangen ist, eine Einbeziehung nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG habe zu unterbleiben, wenn der Angeklagte die zugrundeliegenden Taten nach Vollendung seines 21. Lebensjahrs, d.h. als Erwachsener begangen hat (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 158/17, juris Rn. 24).
  • LG Aachen, 09.05.2022 - 52 Ks 17/21
    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGH, Urteile vom 01. März 2018, Az. 4 StR 158/17 und 4 StR 399/17, jeweils zitiert nach juris m.w.N.).
  • LG Aachen, 20.04.2020 - 52 Ks 5/20
  • OLG Hamburg, 28.11.2019 - 2 Rev 65/19

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die

  • LG Aachen, 10.01.2023 - 52 Ks 17/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht