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   BGH, 23.06.1988 - 4 StR 164/88   

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https://dejure.org/1988,3896
BGH, 23.06.1988 - 4 StR 164/88 (https://dejure.org/1988,3896)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1988 - 4 StR 164/88 (https://dejure.org/1988,3896)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1988 - 4 StR 164/88 (https://dejure.org/1988,3896)
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 169/88

    Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe zur Begründung eines Härteausgleichs -

    Kann eine Strafe, weil sie bereits vollstreckt ist, nicht mehr zur Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB herangezogen werden, so ist die darin liegende Härte im Rahmen der Strafzumessung auszugleichen (BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 33, 363, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4).

    Das Ergebnis ist vielmehr die Folge des Härteausgleichs, die auch sonst zu Konsequenzen führen kann, welche an sich bei der Bildung von Freiheitsstrafen nicht vorgesehen sind, etwa, daß die in § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB vorgesehene Mindeststrafe unterschritten wird (BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4) oder daß eine Gesamtstrafe zu bilden ist, die nach den Grundsätzen der §§ 53, 54 StGB zu einer Strafe zwingt, die ein Jahr übersteigt und auch nach Wochen zu bemessen ist (vgl. BGHSt 16, 167; BGH, Urteil vom 29. März 1988 - 1 StR 70/88).

  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum -

    Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, würde das Urteil des Amtsgerichts eine Zäsur bilden und die Verhängung von zwei Gesamtstrafen erfordern (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1, 4 und 9).
  • BVerfG, 07.05.1999 - 2 BvR 2324/97

    Kein Verstoß gegen GG Art 103 Abs 2 durch Ablehnung einer Gesamtstrafenbildung

    Der Fall des Vorliegens mehrerer Vorverurteilungen wird nach den gleichen Grundsätzen entschieden (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1, 4, 13; BGH, wistra 1998, S. 344; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 2. Aufl., Rn. 511).
  • BGH, 12.07.2022 - 3 StR 121/22

    Verbindung von Strafsachen (örtliche und sachliche Zuständigkeit; Vereinbarung

    Da die in Mönchengladbach ausgeurteilte Freiheitsstrafe in diesem Fall nicht gesamtstrafenfähig wäre (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1988 - 4 StR 164/88, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz Zäsurwirkung 4), würde der Umstand nicht zu einem Härteausgleich nötigen, dass diese Strafe bereits vollstreckt ist.
  • BGH, 16.05.2002 - 3 StR 448/01

    Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung von Berufungsurteil und Strafbefehl)

    Entsprechend bildet die nächste Verurteilung eine weitere Zäsur (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4).
  • BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07

    Konkurrenzen (Konsumtion zwischen Raub und Freiheitsberaubung); verminderte

    Dabei hat es übersehen, dass die beiden letzten Verurteilungen durch das Amtsgericht Pirna vom 23. Mai und 12. Juli 2006 der hiesigen Tat nachfolgten und mit der Strafe des hier zäsurbegründenden Urteils des Amtsgerichts Pirna vom 23. Mai 2005 eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden gewesen wäre (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4).
  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00

    Abgrenzung Tateinheit und Tatmehrheit

    Die Strafkammer hat jedoch nicht bedacht, daß die gegenständliche Straftat auch vor der Verurteilung des Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tatmehrheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen durch das Amtsgericht Hannover am 11. Juli 1997 begangen wurde, diese Geldstrafe nach den Feststellungen noch nicht bezahlt oder sonst erledigt ist und deshalb durch diese Verurteilung eine Zäsur eingetreten ist, die der erfolgten Gesamtstrafenbildung entgegensteht (vgl. BGHSt 33, 367, 368; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 55 Rdn. 5).
  • BGH, 26.11.2002 - 5 StR 490/02

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe

    Dies hätte die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe ermöglicht (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1 und 4).
  • BGH, 10.08.2004 - 3 StR 209/04

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Zäsurwirkung der letzten unerledigten

    Da die hier abgeurteilten Taten erst nach dieser Zäsur im Februar 2003 begangen wurden, kommt eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit der vom Landgericht Stade verhängten Freiheitsstrafe nicht in Betracht (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1, 4, 6; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 55 Rdn. 9 ff.).
  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96

    Gesamtstrafe - Zäsurwirkung von Vorverurteilungen - Serie gleichgelagerter

    Die Zäsurwirkung früherer Urteile kann bewirken, daß die Einbeziehung rechtskräftig verhängter Strafen ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 230, 231; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4).
  • BGH, 16.03.2021 - 2 StR 37/21

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafenbildung nach

  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 329/12

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung einer zwischenzeitlichen

  • BGH, 27.03.1996 - 2 StR 47/96

    Nichtbeachtung der Zäsurwirkung einer Vorentscheidung bei der Einbeziehung von

  • BGH, 07.02.1991 - 1 StR 13/91

    Fehlerhafte Bildung einer Gesamtstrafe wegen Nichteinbeziehung einer Einzelstrafe

  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 177/88

    Berücksichtigung von Vorverurteilungen bei der Gesamtstrafenbildung

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