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   BGH, 06.06.1957 - 4 StR 165/57   

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https://dejure.org/1957,4743
BGH, 06.06.1957 - 4 StR 165/57 (https://dejure.org/1957,4743)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1957 - 4 StR 165/57 (https://dejure.org/1957,4743)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1957 - 4 StR 165/57 (https://dejure.org/1957,4743)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.08.1951 - 3 StR 494/51

    Anspruch auf Vernehmung erschienener Tatzeugen in der Hauptverhandlung auch für

    Auszug aus BGH, 06.06.1957 - 4 StR 165/57
    Der Umstand, daß der Angeklagte durch leugnen ihre Vernehmung veranlaßt hat, darf deshalb nicht strafschärfend verwertet werden (BGHSt 1, 342 f).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 06.06.1957 - 4 StR 165/57
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Verfahrensrüge den gesetzlichen Erfordernissen entspricht (vgl. BGHSt 3, 213).
  • BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53

    Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil

    Auszug aus BGH, 06.06.1957 - 4 StR 165/57
    Anderenfalls wird die Wahrheitsfindung gefährdet und insbesondere die Verteidigung des Angeklagten beeinträchtigt, dem eine für ihn möglicherweise nachteilige Anerkennung des Wortlautes längerer Schriftstücke ohne deren Verlesung nicht zugemutet werden darf (BGHSt 5, 278).
  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Der Einführung des Inhalts eines Schriftstücks in die Hauptverhandlung im Wege des Vorhalts sind jedoch, insbesondere wenn das Urteil auf den Wortlaut des Schriftstücks gestützt, werden soll (vgl. hierzu BGHSt 5, 278; BGH, Urt. vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 -), dann Grenzen gesetzt, wenn es sich bei dem vorgehaltenen Schriftstück um ein längeres oder ein solches handelt, das sprachlich oder inhaltlich schwer zu verstehen ist.
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21

    Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig

    Ist aber der Inhalt eines Schriftstücks in der Hauptverhandlung - wie hier - erörtert worden und steht nicht im Streit, dass das (hier von der Verteidigung zur Entlastung des Angeklagten vorgelegte) Schriftstück diesen Inhalt hat, so kann schon deshalb das Urteil jedenfalls nicht darauf beruhen, dass das Schriftstück nicht verlesen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 Rn. 7; Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236; KK-StPO/Diemer 8. Aufl., § 249 Rn. 52; LR-StPO/Mosbacher, 27. Aufl., § 249 Rn. 108).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Da die Rüge bereits unzulässig ist, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob der Inhalt einer Vernehmungsniederschrift durch abschnittsweisen Vorhalt und die jeweilige Bestätigung des Zeugen ordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt werden kann (vgl. auch zur Beruhensfrage BGH, Urteil vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57; Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235; OLG Düsseldorf StV 1995, 120, 121 mwN; Diemer in KK, 7. Aufl., § 249 Rn. 52).
  • BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06

    Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier

    Ist aber der Inhalt eines Schriftstücks in der Hauptverhandlung erörtert und ist auch nicht bestritten worden, dass das Schriftstück diesen Inhalt hat - hierfür ist nichts ersichtlich - so kann schon deshalb das Urteil regelmäßig nicht darauf beruhen, dass das Schriftstück nicht verlesen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57; OLG Düsseldorf StV 1995, 120, 121 m. w. N.; Diemer in KK 5. Aufl. § 249 Rdn. 52).
  • BGH, 25.05.2016 - 4 StR 458/15

    Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Unterlassene Verlesung eines Schriftstücks und

    Ist dies geschehen und ist auch nicht bestritten worden, dass das Schriftstück diesen Inhalt hat - hierfür ist nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich - so kann das Urteil schon deshalb regelmäßig auf einer unterbliebenen Verlesung nicht beruhen (BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235; vgl. schon Urteile vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 und vom 15. März 1977 - 2 StR 666/77).
  • BGH, 15.03.1978 - 2 StR 666/77

    Unbefugter Vertrieb von Betäubungsmitteln als Auslandstat - Unerreichbarkeit

    Entsprechend hat der 4. Strafsenat entschieden (Urteil vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 -).
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