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   BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09   

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https://dejure.org/2009,5681
BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09 (https://dejure.org/2009,5681)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2009 - 4 StR 171/09 (https://dejure.org/2009,5681)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2009 - 4 StR 171/09 (https://dejure.org/2009,5681)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 53
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09
    Zwar reicht nach der Rechtsprechung der bloße Wunsch eines Zeugen, in Abwesenheit des Angeklagten auszusagen, für dessen vorübergehende Entfernung gemäß § 247 Satz 1 StPO grundsätzlich nicht aus (BGHSt 22, 18, 21) .
  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01

    Entfernung des Angeklagten bei Zeugnisverweigerung in einer Drucksituation

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09
    Etwas anderes gilt dann, wenn zu befürchten ist, dass ein Zeuge in Gegenwart des Angeklagten von seinem Zeugnisverweigerungsrecht (vgl. BGHSt aaO; BGH NStZ 2001, 608 ) oder von seinem umfassenden Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 116) Gebrauch machen werde.
  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 250/03

    Verurteilung eines Hamburger Kaufmanns wegen Mordanstiftung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09
    Etwas anderes gilt dann, wenn zu befürchten ist, dass ein Zeuge in Gegenwart des Angeklagten von seinem Zeugnisverweigerungsrecht (vgl. BGHSt aaO; BGH NStZ 2001, 608 ) oder von seinem umfassenden Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 116) Gebrauch machen werde.
  • BGH, 13.05.2003 - 1 StR 529/02

    Beweiswürdigung (Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage eines

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09
    Das teilweise Absehen von einer Entscheidung ist im Hinblick auf § 406 Abs. 3 Satz 2 StPO zur Verdeutlichung ausdrücklich zu tenorieren (vgl. BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 1).
  • BGH, 16.06.1993 - 2 StR 251/93

    Verbot einer Partei zuzusprechen, was nicht beantragt ist im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09
    Zudem hat das Landgericht, obwohl die Nebenklägerin den Feststellungsantrag "vorbehaltlich eines Anspruchsübergangs" gestellt hat, entgegen § 308 Abs. 1 ZPO, der auch im Adhäsionsverfahren gilt (BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 2), ohne den hier im Hinblick auf § 116 SGB X erforderlichen Vorbehalt festgestellt, dass der Angeklagte verpflichtet ist, "sämtliche" künftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen.
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09
    Aus den in der Begründung des Anordnungsbeschlusses angeführten Gründen liegt es auf der Hand, dass bei der Vernehmung der 12jährigen Zeugin in Gegenwart des Angeklagten ein erheblicher Nachteil für ihr Wohl zu befürchten war und dass das Landgericht den Ausschluss des Angeklagten jedenfalls auch darauf gestützt hat (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1).
  • BGH, 25.11.2009 - 3 StR 304/09

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Adhäsionsverfahren (Legalzession;

    Soweit das Landgericht die Verpflichtung des Angeklagten S. zur Leistung von Ersatz für materielle und immaterielle Schäden sowie Schmerzensgeld dem Grunde nach festgestellt hat, ist dieser Ausspruch unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als der Anspruch des Nebenklägers nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09 - Rdn. 8).
  • BGH, 15.06.2010 - 4 StR 161/10

    Ergänzungen der Adhäsionsaussprüche (Vorbehalt des Übergangs auf

    Soweit das Landgericht den Angeklagten zum Ersatz der den Adhäsionsklägern entstandenen materiellen Schäden verurteilt hat, ist diese Entscheidung unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09 Rn. 8 und vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09 Rn. 3, StraFo 2010, 117).
  • BGH, 31.07.2018 - 4 StR 626/17

    Bemessung des Schmerzensgeldes i.R.d. Entschädigungsanspruchs durch

    Soweit das Landgericht den Angeklagten zum Ersatz der der Adhäsionsklägerin künftig entstehenden materiellen Schäden verurteilt hat, ist diese Entscheidung unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09 Rn. 8 und vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09, StraFo 2010, 117).
  • BGH, 12.02.2013 - 4 StR 553/12

    Aufklärungshilfe (Kronzeugenregelung; Hinweise vom Hörensagen);

    Im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG ist die Adhäsionsentscheidung im Ausspruch über den Feststellungsantrag unter den Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht für künftige materielle Schäden nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09; vom 15. Juni 2010 - 4 StR 161/10; vom 17. Januar 2013 - 4 StR 459/12).
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