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   BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00   

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BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00 (https://dejure.org/2000,1763)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2000 - 4 StR 172/00 (https://dejure.org/2000,1763)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 4 StR 172/00 (https://dejure.org/2000,1763)
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Messerstiche im dunklen Gang

§§ 211, 22, 23, 25 Abs. 2 StGB, Mittäterschaft, bedingter Vorsatz, Abgrenzung zum Exzeß

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 224 StGB; § 211 StGB; § 212 Abs. 1 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Bedingter Tötungsvorsatz; Gefährliche Körperverletzung; Mittäterschaft; Funktionelle Tatherrschaft; Tatexzeß; Mord; Totschlag; Gemeinschaftlicher Raub

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung - Schwerer Raub - Mord - Versuch - Tötungsvorsatz - Eventualvorsatz - Mittäterschaft - Eigenhändigkeit

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3 a); ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3 b); ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 25 Abs. 2, § 212 Abs. 1
    Mittäterschaft und bedingter Vorsatz beim Tötungsdelikt

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 327
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00
    Nach der Art des vom gemeinsamen Willen beider Angeklagten getragenen Messereinsatzes, der auch Stiche in den Bereich lebenswichtiger Organe des Opfers einschloß, konnte auch derjenige von ihnen, der nicht selbst zugestochen hat, allenfalls vage - aber nicht ernsthaft - darauf vertrauen, G. werde trotz der von ihnen bewußt in Kauf genommenen Lebensgefahr nicht zu Tode kommen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 2, 3; BGH, Urteil vom 16. September 1998 - 2 StR 341/98).
  • BGH, 24.08.1990 - 3 StR 311/90

    Annahme von dolus eventualis aufgrund nicht erfolgter umfassender Würdigung der

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00
    Zwar zwingt nicht jeder objektiv lebensgefährliche Einsatz eines Messers zur Annahme zumindest bedingten Tötungsvorsatzes (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 11, 13, 22, 24).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00
    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert jedoch nicht zwingend auch eine Mitwirkung am Kerngeschehen (zu einem vergleichbaren Sachverhalt BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00
    Dabei wird zu erörtern sein, ob der Versuch fehlgeschlagen war, nachdem es G. "irgendwie" gelang, den Angeklagten zu entkommen und ins Treppenhaus zu flüchten (vgl. BGHSt 35, 90, 94; 39, 221, 228).
  • BGH, 20.01.1998 - 5 StR 501/97

    Urteil gegen Reemtsma-Entführer rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00
    a) Einer auf gemeinsamem Willen beruhenden Mittäterschaft steht mangelnde Eigenhändigkeit, und zwar auch bei Tötungsdelikten, nicht entgegen (BGH NJW 1999, 2449 m.w.N.; BGH StV 1998, 540; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 16, 18).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz -

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00
    Nach der Art des vom gemeinsamen Willen beider Angeklagten getragenen Messereinsatzes, der auch Stiche in den Bereich lebenswichtiger Organe des Opfers einschloß, konnte auch derjenige von ihnen, der nicht selbst zugestochen hat, allenfalls vage - aber nicht ernsthaft - darauf vertrauen, G. werde trotz der von ihnen bewußt in Kauf genommenen Lebensgefahr nicht zu Tode kommen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 2, 3; BGH, Urteil vom 16. September 1998 - 2 StR 341/98).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00
    Auf dieser Tatsachengrundlage sind die Angeklagten jeweils des gemeinschaftlich begangenen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (BGHSt 44, 196) in weiterer Tateinheit mit schwerem Raub schuldig.
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00
    Zwar zwingt nicht jeder objektiv lebensgefährliche Einsatz eines Messers zur Annahme zumindest bedingten Tötungsvorsatzes (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 11, 13, 22, 24).
  • BGH, 16.09.1998 - 2 StR 341/98

    Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00
    Nach der Art des vom gemeinsamen Willen beider Angeklagten getragenen Messereinsatzes, der auch Stiche in den Bereich lebenswichtiger Organe des Opfers einschloß, konnte auch derjenige von ihnen, der nicht selbst zugestochen hat, allenfalls vage - aber nicht ernsthaft - darauf vertrauen, G. werde trotz der von ihnen bewußt in Kauf genommenen Lebensgefahr nicht zu Tode kommen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 2, 3; BGH, Urteil vom 16. September 1998 - 2 StR 341/98).
  • BGH, 19.02.1997 - 2 StR 519/96

    Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Abgrenzung von Beihilfe

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00
    Doch kann das Urteil nicht bestehen bleiben, denn die Ansicht des Tatrichters, derjenige der Angeklagten, der nicht selbst zugestochen hat, habe zwar an dem Raub ein Interesse gehabt und auch die gewaltsame Überwindung des Widerstands des Opfers gewollt, nicht jedoch auch dessen Tod in Kauf genommen, ist nicht nachvollziehbar (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 5); die Annahme, der konkrete Messereinsatz sei ein vom gemeinsamen Tatplan nicht umfaßter Exzeß, wird den getroffenen Feststellungen nicht gerecht.
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

  • BGH, 01.02.1995 - 2 StR 665/94

    Tötung - Handlungseinheit - Totschlag - Angriff

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 72/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Rücktritt vom Versuch

  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

  • BGH, 23.03.1994 - 3 StR 664/93

    Indiz - Mittäterschaft - Gesamtwürdigung - Tatbeteiligung - Taterfolg -

  • BGH, 13.05.1992 - 3 StR 28/92

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes aufgrund der Umstände des Einzelfalles -

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 624/10

    Klausurbewertung in der Ersten Juristischen Staatsprüfung; Durchfallquote an

    Damit ist die Lösung des Verfassers nach allen Meinungen in Literatur und Rechtsprechung unvertretbar." Dass dies zutrifft, kann der Senat ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens feststellen, zumal das von der Klägerin für ihre Ansicht herangezogene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.06.2000 - 4 StR 172/00 - offensichtlich aufgrund der besonderen Fallgestaltung keine auf den Klausurfall übertragbaren Grundsätze enthält.
  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu

    Ferner kann offenbleiben, ob der Beklagte durch sein Verhalten auch eine Untreue in einem besonders schweren Fall (§ 266 Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 StGB) begangen hat, weil er seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a StGB) missbraucht hat, obwohl die Amtsträgereigenschaft erst die Täterqualifikation des § 266 StGB begründet (vgl. BGH, U.v. 13.7.2000 - 4 StR 172/00 - juris Rn. 4; kritisch dazu h.L. Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 266 Rn. 53; Schünemann in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl. 2012, § 266 Rn. 218; Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 266 Rn. 190).
  • LG Bonn, 30.04.2013 - 28 KLs 1/13
    Nach der Art des vom Willen des Angeklagten getragenen Messereinsatzes, der zahlreiche wuchtig ausgeführte bis zu acht Zentimeter tiefe Stiche in den Oberkörper in den Bereich lebenswichtiger Organe des Opfers einschloss, konnte er nicht ernsthaft darauf vertrauen, der Geschädigte werde trotz der von ihm bewusst in Kauf genommenen Lebensgefahr nicht zu Tode kommen (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2000, 4 StR 172/00; BGH, Urteil vom 16.09.1998, 2 StR 341/98).

    Von einem kontrollierten Messereinsatz ausschließlich gegen Bereiche ohne lebenswichtige Organe (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2000, 4 StR 172/00; BGH, Urteil vom 13.05.1992, 3 StR 28/92) kann schon angesichts der Vielzahl und der Wucht der tiefen Stiche in den Brustkorb keine Rede sein.

  • LG München I, 14.11.2017 - 3 KLs 120 Js 203762/12

    Strafbarkeit eines Arztes wegen gefährlicher Körperverletzung durch Manipulation

    Eine bloß vage Hoffnung des Täters reicht insoweit nicht aus (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12.12.2000 - 5 StR 294/00; Urteil vom 15.06.2000 - 4 StR 172/00, NStZ-RR 2000, 327, 328; siehe auch BGH, Urteil vom 18.10.2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93, 94).
  • OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04

    Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft

    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 40, 299, 301 = NStZ 1995, 120; BGH NStZ 1995, 120; BGHR StGB § 25 II Mittäter 26 und Tatinteresse 2; BGH, NStZ-RR 2000, 327, 328; BGH NStZ-RR 2001, 148).
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