Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1996 - 4 StR 174/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2768
BGH, 14.05.1996 - 4 StR 174/96 (https://dejure.org/1996,2768)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1996 - 4 StR 174/96 (https://dejure.org/1996,2768)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96 (https://dejure.org/1996,2768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Erpressung bei einem erpresserischen Menschenraub - Zweck der gesetzlichen Regelung des erpresserischen Menschenraubes - Maßgaben für eine gerechte Festsetzung eines Schmerzensgeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239a; StPO § 403

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1997, 302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.06.1993 - 2 StR 232/93

    Missachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers bei der Bemessung

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 4 StR 174/96
    Derartige Angaben sind aber für die gerechte Festsetzung eines Schmerzensgeldes unabdingbar (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 4).
  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95

    Erpresserischer Menschenraub - Bemächtigungslage - Erpressung - Funktionaler und

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 4 StR 174/96
    Der Senat hat aber bereits in seinem Beschluß vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95 - in bezug auf § 239 a Abs. 1 StGB zum Ausdruck gebracht, daß zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen muß, daß der Täter das Opfer während der Dauer der Zwangslage erpressen will (BGHSt 40, 350, 355).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 4 StR 174/96
    Der Senat hat aber bereits in seinem Beschluß vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95 - in bezug auf § 239 a Abs. 1 StGB zum Ausdruck gebracht, daß zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen muß, daß der Täter das Opfer während der Dauer der Zwangslage erpressen will (BGHSt 40, 350, 355).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 4 StR 174/96
    Der Zweck der gesetzlichen Regelung besteht gerade darin, das Sichbemächtigen des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 1 StR 688/95; Müller-Dietz JuS 1996, 110, 111; Renzikowski JZ 1994, 492, 495).
  • BGH, 23.01.2024 - 1 StR 189/23

    Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge

    Geschütztes Rechtsgut des § 239a StGB ist nicht nur die Willensfreiheit des Genötigten vor einer besonders schwerwiegenden und besonders verwerflichen Nötigung, sondern auch die körperliche Integrität des Entführten (vgl. BGH, Urteile vom 21. November 1961 - 1 StR 442/61; vom 12. März 1974 - 1 StR 580/73 und vom 21. November 1974 - 4 StR 502/74, BGHSt 26, 70, 73; Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96 und vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96 Rn. 4 [jew. zu § 239b StGB]; so auch Heger in: Lackner/Kühl/Heger-StGB, 30. Aufl., § 239a Rn. 1; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 239a Rn. 2; Renzikowski in: MüKo-StGB, 4. Aufl. 2021, § 239a Rn. 3; Schluckebier in: LK-StGB, 13. Aufl., § 239a Rn. 1; Eisele in: Schönke/Schröder-StGB, 30. Aufl., § 239a Rn. 2).

    Die Verletzung oder sogar Tötung der Geisel stellt sich als "ständig gegenwärtige, sofort vollziehbare Aktualität" dar, wobei die Eskalationsgefahr mit zunehmender Dauer der Gefangenschaft regelmäßig zunimmt (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1985 - 2 StR 378/85; Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96 und vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96 Rn. 4 [jew. zu § 239b StGB]; so auch Renzikowski in: MüKo-StGB, 4. Aufl. 2021, § 239a Rn. 3 mN).

  • BGH, 19.11.2015 - 4 ARs 29/14

    Bemessung von Schmerzensgeld (Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse

    An seiner eigenen, weiter gehenden Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14) hält er nicht fest.
  • BGH, 03.02.2021 - 2 StR 279/20

    Erpresserischer Menschenraub (beabsichtigter Erpressungserfolg: geplanter

    Sieht der Tatplan vor, dass die Leistung, die der Täter erpressen will, erst zu einem Zeitpunkt erfolgen soll, zu dem die Bemächtigungslage beendet ist, fehlt es an der Absicht des Ausnutzens der Bemächtigungslage zur Begehung einer Erpressung (vgl. Senat, Beschluss vom 8. April 2005 - 2 StR 111/05, NStZ 2005, 508; BGH, Urteil vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, NJW 1997, 1082; Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 4 StR 150/08, NStZ 2008, 569, 570; vom 20. September 2007 - 4 StR 334/07, NStZ-RR 2008, 109, 110; vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96, StV 1997, 303; vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, StV 1997, 302, 303; vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95, NStZ 1996, 277).
  • BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05

    Geiselnahme (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang); Nötigungserfolg

    Denn der Zweck dieser Strafvorschrift, die schon wegen ihrer hohen Mindeststrafe der einschränkenden Auslegung bedarf, besteht gerade darin, das Sich-Bemächtigen oder die Entführung des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (BGH, Beschluß vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96).
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96

    Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die §§ 239 a, 239 b StGB einschränkend auszulegen (BGH, Beschl. vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95 - BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; Urt. vom 7. März 1996 - 1 StR 688/95 - BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Erpressung 1; Beschl. vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96; Beschl. vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96).

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, über den der 4. Strafsenat in seinem Beschluß vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96 - zu entscheiden hatte.

  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 210/10

    Erpresserischer Menschenraub; Geiselnahme (Ernsthaftigkeit der Drohung;

    a) Den Tatbestand der Geiselnahme erfüllt, wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt und dabei beabsichtigt, sein Opfer während der Dauer der Bemächtigungslage (BGH, Urteil vom 10. Juni 2007 - 1 StR 157/07, NStZ-RR 2007, 243; BGH, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, StV 1997, 302; Fischer, aaO § 239b Rn. 6) durch die Drohung mit dem Tode, einer schweren Körperverletzung oder mit Freiheitsentziehung von über einer Woche Dauer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen (§ 239b Abs. 1 1. Alt. StGB) Dasselbe gilt, wenn der Täter das Opfer zunächst ohne Nötigungsabsicht in seine Gewalt bringt und anschließend den von ihm geschaffenen Zustand zur Nötigung mittels einer qualifizierten Drohung ausnutzt (§ 239b Abs. 1 2. Alt. StGB).
  • BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17

    Erpresserischer Menschenraub (Absicht, die Sorge um das Wohl des Opfers zu einer

    Darüber hinaus muss aus der Sicht des Täters zwischen der Entführungs- oder Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang hergestellt werden, dass dem Opfer die erstrebte Vermögensverfügung noch während der Dauer der Zwangslage abgenötigt werden soll; der Tatbestand ist deshalb nicht erfüllt, wenn die dem Opfer abgepresste Handlung erst nach der Freilassung erfolgen soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2007 - 4 StR 334/07, NStZ-RR 2008, 109 f.; vom 14. März 2007 - 2 StR 576/06, StV 2007, 354; vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, StV 1997, 302 f.).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 86/05

    Eigene Strafzumessung des Revisionsgerichts (verfassungskonforme Auslegung des §

    Denn der Zweck dieser Strafvorschrift, die schon wegen ihrer hohen Mindeststrafe der einschränkenden Auslegung bedarf, besteht gerade darin, das Sich-Bemächtigen oder die Entführung des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (BGH, Beschl. vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96).
  • BGH, 08.06.2017 - 4 StR 607/16

    Erpresserischer Menschenraub (Absicht, die Sorge um das Wohl des Opfers zu einer

    Darüber hinaus muss aus der Sicht des Täters zwischen der Entführungs- oder Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang hergestellt werden, dass dem Opfer die erstrebte Vermögensverfügung noch während der Dauer der Zwangslage abgenötigt werden soll; der Tatbestand ist deshalb nicht erfüllt, wenn die dem Opfer abgepresste Handlung erst nach der Freilassung erfolgen soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2007 - 4 StR 334/07, NStZ-RR 2008, 109 f.; vom 14. März 2007 - 2 StR 576/06, StV 2007, 354; vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, StV 1997, 302 f.).
  • BGH, 02.10.1996 - 3 StR 378/96

    Beihilfe zu einer unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Denn der Zweck dieser Strafvorschrift, die schon wegen ihrer hohen Mindeststrafe der einschränkenden Auslegung bedarf, besteht gerade darin, das Sich-Bemächtigen oder die Entführung des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (BGH, Beschluß vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96).
  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 263/96

    Ausnutzungstatbestand der Geiselnahme erfordert eine Ausnutzungsabsicht -

  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 263/96

    Überprüfug der Bemessung von Entschädigungsleistungen des Täters in der Revision

  • BGH, 31.07.1996 - 3 StR 273/96

    Unzureichende Erörterung eines möglichen Rückgabewillens bei der Prüfung einer

  • LG Kaiserslautern, 17.12.2004 - 6035 Js 12235/00

    Strafverfahren: Würdigung der Indizien und Verwertbarkeit eines mitgeschnittenen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht