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   BGH, 06.05.1980 - 4 StR 175/80   

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https://dejure.org/1980,10553
BGH, 06.05.1980 - 4 StR 175/80 (https://dejure.org/1980,10553)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1980 - 4 StR 175/80 (https://dejure.org/1980,10553)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1980 - 4 StR 175/80 (https://dejure.org/1980,10553)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erhebliche Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes eines Angeklagten als besonderer Umstand im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Berufsverbot wegen der Gefahr des Missbrauchs der weiteren Ausübung des Gewerbes zu erheblichen rechtswidrigen Taten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 175/80
    Das Revisionsgericht kann sie nur darauf überprüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH DRiZ 1979, 187, 188; BGH, Urteile vom 26. Juli 1979 - 4 StR 688/78 -und vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79).

    Denn die Geldstrafe fällt nicht unter die Bestimmung des § 56 StGB und die kurzfristige, unter sechs Monaten liegende Freiheitsstrafe fällt jedenfalls nicht so erheblich ins Gewicht, daß sie zu einer anderen Beurteilung führen könnte (vgl. BGHSt 25, 142, 143; BGH NJW 1976, 1413; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1976 - 4 StR 488/76 - m.w.Nachw.).

    Denn bei den Besonderheiten dieses Falles, insbesondere den dargelegten, in der Person des Angeklagten liegenden besonderen Umständen, ist nicht davon auszugehen, daß der Bestand der Rechtsordnung, auch in den Augen von Bevölkerungskreisen, welche die näheren Umstände - so auch das Urteil gegen den Tatbeteiligten W... - kennen, durch die Strafaussetzung gefährdet sein könnte (vgl. BGH NJW 1976, 1413, 1414 m.w.Nachw.).

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 175/80
    Denn einem solchen Zustand ist jedenfalls der Charakter des Außergewöhnlichen (vgl. BGH NJW 1977, 639 m.w.Nachw.) nicht abzusprechen.

    Es war sich dabei ersichtlich darüber im klaren, daß nicht schon jeder Milderungsgrund als ein solcher besonderer Umstand angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1977, 639 m.w.Nachw.).

    Das Revisionsgericht kann sie nur darauf überprüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH DRiZ 1979, 187, 188; BGH, Urteile vom 26. Juli 1979 - 4 StR 688/78 -und vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79).

  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 175/80
    Denn die Geldstrafe fällt nicht unter die Bestimmung des § 56 StGB und die kurzfristige, unter sechs Monaten liegende Freiheitsstrafe fällt jedenfalls nicht so erheblich ins Gewicht, daß sie zu einer anderen Beurteilung führen könnte (vgl. BGHSt 25, 142, 143; BGH NJW 1976, 1413; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1976 - 4 StR 488/76 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 488/76

    Anforderungen an die Bewilligung einer Strafaussetzung bei Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 175/80
    Denn die Geldstrafe fällt nicht unter die Bestimmung des § 56 StGB und die kurzfristige, unter sechs Monaten liegende Freiheitsstrafe fällt jedenfalls nicht so erheblich ins Gewicht, daß sie zu einer anderen Beurteilung führen könnte (vgl. BGHSt 25, 142, 143; BGH NJW 1976, 1413; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1976 - 4 StR 488/76 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79

    Verurteilung wegen fortgesetzten unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 175/80
    Das Revisionsgericht kann sie nur darauf überprüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH DRiZ 1979, 187, 188; BGH, Urteile vom 26. Juli 1979 - 4 StR 688/78 -und vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79).
  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 688/78

    Aussetzung einer Strafe wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 175/80
    Das Revisionsgericht kann sie nur darauf überprüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH DRiZ 1979, 187, 188; BGH, Urteile vom 26. Juli 1979 - 4 StR 688/78 -und vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79).
  • BGH, 18.01.1979 - 4 StR 712/78

    Voraussetzungen für die Aussetzung einer länger als ein Jahr dauernden Strafe zur

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 175/80
    Das Revisionsgericht kann sie nur darauf überprüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH DRiZ 1979, 187, 188; BGH, Urteile vom 26. Juli 1979 - 4 StR 688/78 -und vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79).
  • BGH, 03.11.1977 - 1 StR 417/77

    Anforderungen an eine Sozialprognose zur Aussetzung einer Strafe zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 175/80
    Entgegen der Ansicht der Revision kann aber der künftige Wegfall dieser Gefahr infolge des Berufsverbots die günstige Sozialprognose ebenso begründen, wie jeder sonstige Umstand, der eine positive Wirkung erst erwarten läßt (vgl. BGH NJW 1978, 599).
  • LG Ellwangen/Jagst, 18.03.2014 - 3 Ns 35 Js 16551/11

    Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt wegen Untreue und Parteiverrat:

    Es ist deshalb anerkannt, dass auch der künftige Wegfall dieser Gefahr infolge des Berufsverbots die günstige Sozialprognose begründen kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Mai 1980 - 4 StR 175/80, nicht veröffentlicht, dem Urteil beigefügt; Leipziger Kommentar/Hubrach, 12. Aufl., § 56 Rn. 27; ähnlich BGH, Urteil vom 4. Oktober 1955 - 5 StR 268/55, BGHZ 8, 182, 185).
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 663/80

    Totschlag in einem minder schweren Fall (Reizung zum Zorn) - Strafaussetzung zur

    Das Revisionsgericht kann sie nur darauf überprüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH DRiZ 1979, 187, 188; BGH GA 1980, 106, 107; BGH, Urteile vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79 -, vom 26. Juli 1979 - 4 StR 688/78 - und vom 6. Mai 1980 - 4 StR 175/80).
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