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   BGH, 02.06.2005 - 4 StR 177/05   

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https://dejure.org/2005,12578
BGH, 02.06.2005 - 4 StR 177/05 (https://dejure.org/2005,12578)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2005 - 4 StR 177/05 (https://dejure.org/2005,12578)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 4 StR 177/05 (https://dejure.org/2005,12578)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erfolglosigkeit der Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten; Verteilung der Kosten nach Bruchteilen bei nicht voller Nachweisbarkeit der dem Angeklagten in der Anklageschrift zur Last gelegten Taten

  • Judicialis

    StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 465 Abs. 2 § 472 Abs. 1 § 464d
    Kostenverteilung bei Verurteilung nur nach einer "geringeren" Strafvorschrift

  • rechtsportal.de

    StPO § 465 Abs. 2 § 472 Abs. 1 § 464d
    Kostenverteilung bei Verurteilung nur nach einer "geringeren" Strafvorschrift

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.10.2014 - 4 StR 473/13

    Kostentragungspflicht des Verurteilten (Kosten für besondere, den Angeklagten

    Zwar kann auch in solchen Fällen eine Quotelung erfolgen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 4 StR 177/05; vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 441/12), wobei dahinstehen kann, ob dies auch dann gilt, wenn - wie vorliegend - der schwerere Tatvorwurf den abgeurteilten Straftatbestand im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängen würde.
  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 423/20

    Kostenentscheidung (Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht);

    bb) In diesem Fall hält es der Senat für geboten, nach der Vorschrift des § 465 Abs. 2 Satz 3 StPO über die zusätzlichen Gegenstandswertgebühren gesondert zu befinden (vgl. zu § 465 Abs. 2 Satz 2 StPO und einem gegenüber dem Anklagevorwurf gravierend milderen Schuldspruch: BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 441/12 Rn. 4, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Zurückverweisung 1; vom 2. Juni 2005 - 4 StR 177/05 Rn. 4 und vom 12. Februar 1998 - 1 StR 777/97 Rn. 3, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 4; zu einem - nach Aufhebung und Zurückverweisung - erheblich reduziertem Schuldumfang: BGH, Beschluss vom 21. September 1988 - 3 StR 349/88 Rn. 4, BGHR StPO § 465 Abs. 2 Billigkeit 1).
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