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   BGH, 30.06.1955 - 4 StR 178/55   

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BGH, 30.06.1955 - 4 StR 178/55 (https://dejure.org/1955,990)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1955 - 4 StR 178/55 (https://dejure.org/1955,990)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1955 - 4 StR 178/55 (https://dejure.org/1955,990)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 30.01.1897 - 4/97

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerheblichkeit des Beweisthemas.

    Auszug aus BGH, 30.06.1955 - 4 StR 178/55
    Die Würdigung der Beweisbehauptungen dahin, daß sie für die Entscheidung tatsächlich unerheblich sind, kann das Revisionsgericht nicht nachprüfen (RGSt 29, 368; 39, 364; 63, 330).
  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 30.06.1955 - 4 StR 178/55
    § 57 StPO ist lediglich eine Ordnungsvorschrift, auf deren Nichtbeachtung die Revision ebensowenig gestutzt werden kann wie auf die Nichtbelehrung eines Zeugen gemäss § 55 Abs. 2 StPO (BGHSt 1, 40 [BGH 27.02.1951 - 1 StR 14/51]).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 30.06.1955 - 4 StR 178/55
    Der Beschluß des Landgerichts hätte allerdings darlegen müssen, ob die behaupteten Tatsachen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nach Auffassung der Strafkammer unerheblich waren (BGHSt 2, 284, 286 [BGH 22.04.1952 - 1 StR 96/52]; NJW 1953, 35).
  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52

    Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 30.06.1955 - 4 StR 178/55
    Der Beschluß des Landgerichts hätte allerdings darlegen müssen, ob die behaupteten Tatsachen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nach Auffassung der Strafkammer unerheblich waren (BGHSt 2, 284, 286 [BGH 22.04.1952 - 1 StR 96/52]; NJW 1953, 35).
  • BGH, 22.10.1953 - 1 StR 66/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1955 - 4 StR 178/55
    Es ist auch nicht zu befürchten, daß der Erfolg berechtigter Ablehnungsanträge vereitelt werden könnte, indem sie in der Tatsacheninstanz als unzulässig behandelt werden; denn der Nachprüfung des Revisionsgerichts im Rahmen des § 338 Nr. 3 StPO unterliegen auch jene Beschlüsse, die ein Ablehnungsgesuch als unzulässig verworfen haben (BGHSt 5, 153, 155) [BGH 22.10.1953 - 1 StR 66/53].
  • BGH, 01.02.1955 - 1 StR 702/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1955 - 4 StR 178/55
    Insoweit ist der Sachverhalt anders gelagert als jener, der dem Urteil des 1. Strafsenatsvom 1. Februar 1955 1 StR 702/54 zu gründe lag.
  • RG, 24.04.1895 - 311/95

    Kann ein Gericht im ganzen abgelehnt werden?

    Auszug aus BGH, 30.06.1955 - 4 StR 178/55
    Dass diese nicht namentlich benannt wurden, wie dies an sich erforderlich war (RGSt 27, 175), sondern unter der Sammelbezeichnung "Strafkammer" abgelehnt wurden, schadet nicht, da sich aus dem Vortrage des Angeklagten mit ausreichender Sicherheit die abgelehnten Gerichtspersonen erkennen liessen.
  • RG, 08.12.1930 - II 827/30

    Kann die Tatsache allein, daß ein Richter in der Hauptverhandlung vor dem

    Auszug aus BGH, 30.06.1955 - 4 StR 178/55
    Mit der blossen dienstlichen Beteiligung eines Richters an Prozessvorgängen in einem Strafverfahren lässt sich aber die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertigen (RGSt 65, 40; JW 1901, 397, Nr. 6; WarnE 1918, 146).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Die Zuständigkeitsregelung des § 27 Abs. 1 StPO trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass es "nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müsste" (BGH, Urteil vom 30. Juni 1955 - 4 StR 178/55 -, zitiert nach BGH, NJW 1984, S. 1907 ).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Die Zuständigkeitsregelung des § 27 Abs. 1 StPO trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass es "nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müsste" (BGH, Urteil vom 30. Juni 1955 - 4 StR 178/55 -, zitiert nach BGH, NJW 1984, S. 1907 ).
  • BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03

    Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung

    Die Zuständigkeitsregelung des § 27 Abs. 1 StPO trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass es "nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müsste" (BGH, Urteil vom 30. Juni 1955 - 4 StR 178/55 -, zitiert nach BGH, NJW 1984, S. 1907 ).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83

    Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige

    Die Zuständigkeitsregelung in § 27 Abs. 1 StPO beruht auf der Überlegung, daß es "nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müßte" (BGH, Urteil vom 30. Juni 1955 - 4 StR 178/55).
  • BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55

    Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Notzucht in Tateinheit mit

    Die Begründung des Beschlusses ergibt im Zusammenhang mit den Urteilsgründen(BGH 4 StR 178/55 vom 30. Juni 1955, S 6, 7), daß die Bedeutungslosigkeit nicht aus rechtlichen Erwägungen hergeleitet wurde.
  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 62/62

    Rechtsmittel

    Deshalb hat die knappe Begründung der Ablehnung des Beweisantrags die Verteidigung nicht beschwert (vgl. BGH Urt. vom 30. Juni 1955 - 4 StR 178/55; S. 6, 7).
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