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   BGH, 16.07.2002 - 4 StR 179/02   

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https://dejure.org/2002,4653
BGH, 16.07.2002 - 4 StR 179/02 (https://dejure.org/2002,4653)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2002 - 4 StR 179/02 (https://dejure.org/2002,4653)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 4 StR 179/02 (https://dejure.org/2002,4653)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.1996 - 2 StR 470/96

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie

    Auszug aus BGH, 16.07.2002 - 4 StR 179/02
    Dieser Zusammenhang kann daher grundsätzlich nicht allein deshalb verneint werden, weil außer dem Alkoholmißbrauch noch weitere Persönlichkeitsmängel, beim Angeklagten dessen dissoziale Persönlichkeitsstruktur, eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1, 2).
  • BGH, 22.09.1999 - 3 StR 393/99

    Voraussetzungen zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Symptomatischer

    Auszug aus BGH, 16.07.2002 - 4 StR 179/02
    Dieser Zusammenhang kann daher grundsätzlich nicht allein deshalb verneint werden, weil außer dem Alkoholmißbrauch noch weitere Persönlichkeitsmängel, beim Angeklagten dessen dissoziale Persönlichkeitsstruktur, eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1, 2).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 16.07.2002 - 4 StR 179/02
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung der §§ 63, 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 16.07.2002 - 4 StR 179/02
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung einer Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 16.07.2002 - 4 StR 179/02
    Denn anders als bei § 63 StGB kommt es für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht darauf an, daß zumindest verminderte Schuldfähigkeit des Täters gemäß § 21 StGB feststeht (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2; BGH NStZ-RR 2001, 12).
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 16.07.2002 - 4 StR 179/02
    Diese Neigung muß noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5).
  • BGH, 14.10.1987 - 2 StR 511/87

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit beim Zusammenwirken einer

    Auszug aus BGH, 16.07.2002 - 4 StR 179/02
    Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB erneut zu prüfen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, ob die Minderbegabung, die dissoziale Persönlichkeitsstruktur und die Alkoholisierung des Angeklagten in ihrem Zusammenwirken zu einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten geführt haben (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 5).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 16.07.2002 - 4 StR 179/02
    Denn anders als bei § 63 StGB kommt es für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht darauf an, daß zumindest verminderte Schuldfähigkeit des Täters gemäß § 21 StGB feststeht (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2; BGH NStZ-RR 2001, 12).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 16.07.2002 - 4 StR 179/02
    Daß eine konkrete Erfolgsaussicht dieser Maßregel (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.) nicht besteht, ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen.
  • BGH, 27.06.2019 - 3 StR 443/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    aa) Ein symptomatischer Zusammenhang liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 22. September 1999 - 3 StR 393/99, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2; vom 5. Oktober 2000 - 4 StR 377/00, juris Rn. 7; vom 16. Juli 2002 - 4 StR 179/02, juris Rn. 5; vom 30. September 2003 - 4 StR 382/03, NStZ-RR 2004, 78, 79; vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309; vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13, juris Rn. 4; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, juris Rn. 17; vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, NStZ 2019, 265, 266; vom 21. März 2019 - 3 StR 81/19, juris Rn. 14) vor, wenn der Hang zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist.
  • BGH, 25.09.2003 - 4 StR 316/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive

    Sofern die neue Hauptverhandlung das Vorliegen der Voraussetzungen des § 63 StGB nicht schon - wie bisher angenommen - allein aufgrund einer überdauernden geistig-seelischen Störung des Beschuldigten ergibt, wird der neue Tatrichter die Frage einer Maßregelanordnung (§§ 63, 64 StGB) schließlich auch mit Blick auf die nicht unerhebliche Alkoholisierung des Beschuldigten zur Tatzeit und seinen mehrjährigen, bereits früher mit Körperverletzungsdelikten in Verbindung stehenden Alkoholmißbrauch zu prüfen haben (vgl. BGHSt 44, 338 ff.; 369 ff.; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 18, Konkurrenzen 1, Tat 5; § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1, 2; § 21 Blutalkoholkonzentration 27; BGH NStZ-RR 1997, 231 f.; BGH, Beschl. v. 16. Juli 2002 - 4 StR 179/02).
  • BGH, 30.09.2003 - 4 StR 382/03

    Zwingende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer

    Vielmehr ist ein symptomatischer Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, daß der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat, und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (BGH NStZ 2000, 25 f.; BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1; Senatsbeschlüsse vom 5. Oktober 2000 - 4 StR 377/00 - und vom 16. Juli 2002 - 4 StR 179/02).
  • BGH, 02.03.2004 - 4 StR 518/03

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (sich aufdrängender

    Dieser Zusammenhang kann daher grundsätzlich nicht allein deshalb verneint werden, weil außer dem Rauschmittelmißbrauch noch weitere Persönlichkeitsmängel - beim Angeklagten dessen dissoziale Persönlichkeitsstruktur - eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1, 2; BGH, Beschluß vom 16. Juli 2002 - 4 StR 179/02).
  • BGH, 10.02.2005 - 4 StR 596/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zwingende Anwendung und

    Auch wenn angesichts des massiven Vorgehens der Täter gegen die hochbetagten Geschädigten - insoweit entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - kein durchgreifender Rechtsfehler darin zu erblicken ist, daß das Landgericht das Vorliegen eines minder schweren Falls nach § 250 Abs. 3 StGB nicht erörtert hat, kann der Senat nicht mit genügender Sicherheit ausschließen, daß die Strafkammer, hätte sie die Unterbringung des Angeklagten angeordnet, dies bei der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt hätte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Oktober 2000 - 4 StR 377/00 - und vom 16. Juli 2002 - 4 StR 179/02).
  • BGH, 02.03.2004 - 4 StR 518/03
    Dieser Zusammenhang kann daher grundsätzlich nicht allein deshalb verneint werden, weil außer dem Rauschmittelmißbrauch noch weitere Persönlichkeitsmängel - beim Angeklagten dessen dissoziale Persönlichkeitsstruktur - eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1, 2; BGH, Beschluß vom 16. Juli 2002 - 4 StR 179/02).
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