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   BGH, 05.06.1952 - 4 StR 18/52   

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https://dejure.org/1952,3517
BGH, 05.06.1952 - 4 StR 18/52 (https://dejure.org/1952,3517)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1952 - 4 StR 18/52 (https://dejure.org/1952,3517)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1952 - 4 StR 18/52 (https://dejure.org/1952,3517)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.04.1951 - 4 StR 124/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.06.1952 - 4 StR 18/52
    Auch wenn er die Kreuzung zuerst erreichte, durfte er sie nur befahren, nachdem er sich durch gründliches Umschauen vergewissert hatte, dass, sich kein bevorrechtigtes Fahrzeug auf der Vorfahrststrasse näherte, oder dass dieses wenigstens noch so weit entfernt war, dass er sicher sein durfte, er werde die Kreuzung schon überquert haben, ehe der Vorfahrtsberechtigte sie erreicht haben würde (BGH Urt v 12.4.51 - 4 StR 124/50 -).
  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 279/13

    Haftung bei Kreuzungsunfall: Fortdauer des Vorfahrtrechts eines Linienbusses auf

    Es gibt keinen Übergang der Vorfahrt auf den Wartepflichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 1952 - 4 StR 18/52, VRS 4, 429, 430; König in Hentschel/König/Dauer, aaO).
  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 378/53

    Rechtsmittel

    Die Vorfahrtregelung greift nicht nur dann Platz, wenn die beteiligten Fahrzeuge zur selben Zeit an der Kreuzung ankommen, sondern auch dann, wenn das eine (wartepflichtige) Fahrzeug die Kreuzung vor dem anderen (vorfahrtberechtigten) Fahrzeug erreicht, wegen der Verschiedenheit der beiderseitigen Geschwindigkeiten oder der Länge und Beweglichkeit der Fahrzeuge aber gleichwohl zu besorgen ist, dass das zuerst ankommende (wartepflichtige) Fahrzeug die Kreuzung (d.i. hier den Schnittpunkt der beiderseitigen Fahrtlinien) noch nicht verlassen haben werde, bevor das andere (bevorrechtigte) Fahrzeug zur Stelle ist (RGZ 125, 203 [207]; 168, 253 [255]; RGSt 71, 80 [81]; BGH 4 StR 18/52 vom 5. Juni 1952 in VRS 4, 429 [430]).
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