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   BGH, 27.04.1978 - 4 StR 180/78   

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https://dejure.org/1978,7415
BGH, 27.04.1978 - 4 StR 180/78 (https://dejure.org/1978,7415)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1978 - 4 StR 180/78 (https://dejure.org/1978,7415)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1978 - 4 StR 180/78 (https://dejure.org/1978,7415)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit von Bekundungen eines Richters bezüglich einer Vernehmung im Ermittlungsverfahren - Bedeutung der örtlichen Zuständigkeit des Richters - Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht - Mittelbare Einführung einer Aussage in die Hauptverhandlung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.07.1956 - 3 StR 219/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 180/78
    Ein Verfahrensverstoß dieser Art könnte nur dann von Bedeutung sein, wenn durch ihn die besondere Lage der Zeugin berührt worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1956 - 3 StR 219/56; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 252 Rdn., 22; Müller/Sax StPO 6. Aufl. § 252 Anm. 1 b) 3).
  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 180/78
    Das Gebot des § 244 Abs. 2 StPO zwingt das Gericht dazu, alle verfügbaren, verfahrensrechtlich zugelassenen Beweismittel zu benutzen, um bestehende Zweifel zu beseitigen und zu noch besseren und sicheren Ergebnissen zu gelangen (BGHSt 10, 116, 118).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 180/78
    Sie mußte vielmehr selbst prüfen, ob sich die Zeugin der Tragweite und Bedeutung ihres Entschlusses, aussagen zu wollen, bewußt war, weil es nur unter dieser Voraussetzung zulässig ist, ihre frühere Aussage mittelbar in die Hauptverhandlung einzuführen (BGHSt 13, 394, 397).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65

    Revision gegen eineVerurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 180/78
    Hierzu gehört auch die Aufklärung darüber, daß seine frühere richterliche Aussage durch die spätere Zeugnisverweigerung nicht unverwertbar geworden ist, vielmehr ungeachtet der Zeugnisverweigerung durch Vernehmung der richterlichen Verhörsperson Grundlage der Urteilsfindung werden kann (vgl. BGH NJW 1966, 742, 743; OLG Hamm NDR 1973, 427; Gollwitzer a.a.O. § 252 Rdn. 15).
  • BGH, 06.12.1966 - 1 StR 561/66

    Verständnis des Zeugnisverweigerungsrechts einer an mittleren Schwachsinn

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 180/78
    Mangels solcher Darlegungen ist nicht auszuschließen, daß die Jugendkammer in unzulässiger Weise rein theoretische Möglichkeiten in ihre Überlegungen einbezogen hat, zumal bei einem Mädchen im Alter von 15 Jahren und 8 Monaten die zum Verständnis des Zeugnisverweigerungsrechts erforderliche geistige Reife in der Regel vorausgesetzt werden kann (vgl. BGH NJW 1967, 360; VRS 36, 23).
  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 27.04.1978 - 4 StR 180/78
    Die Jugendkammer hat es unterlassen, den wesentlichen Inhalt der Aussage des Zeugen W. sowie der übrigen Zeugen (Zeugen vom Hörensagen) im Urteil mitzuteilen, zu würdigen und darzulegen, welche Gesichtspunkte nach ihrer Auffassung für und gegen die Glaubwürdigkeit der Zeugin J. sprechen und für ihre Überzeugung bestimmend sind, daß sie unglaubwürdig sei (vgl. BGHSt 25, 285, 286).
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