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   BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15   

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https://dejure.org/2015,35059
BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15 (https://dejure.org/2015,35059)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2015 - 4 StR 183/15 (https://dejure.org/2015,35059)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2015 - 4 StR 183/15 (https://dejure.org/2015,35059)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit: Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung; Umgang mit widersprüchlichen Beweismitteln: Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 178 StGB, § 261 StPO
    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Grenzen revisionsgerichtlicher Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung bei Freispruch; Würdigung einer "Aussage gegen Aussage"-Situation zwischen Angeklagtem und Geschädigter

  • IWW

    § 244 Abs. 2 StPO, § 68a Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Prüfung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung; Beruhen der Beweiswürdigung auf einer ausreichenden Gesamtschau der maßgeblichen objektiven und subjektiven Tatumstände

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Grenzen revisionsgerichtlicher Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung bei Freispruch; Würdigung einer "Aussage gegen Aussage"-Situation zwischen Angeklagtem und Geschädigter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2
    Revisionsgerichtliche Prüfung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung; Beruhen der Beweiswürdigung auf einer ausreichenden Gesamtschau der maßgeblichen objektiven und subjektiven Tatumstände

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tatrichterliche Beweiswürdigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 54
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
    Seine Schlussfolgerungen müssen nur möglich sein (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 2067/07, Rn. 43); das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Überzeugungsbildung sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näherliegend gewesen wäre (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 mwN).

    Aus einzelnen Lücken kann daher nicht ohne Weiteres abgeleitet werden, der Tatrichter habe nach den sonstigen Urteilsfeststellungen auf der Hand liegende Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10, NStZ-RR 2011, 50; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).

    Vielmehr ist es in solchen Fällen Sache der Staatsanwaltschaft, entweder durch Erhebung einer Aufklärungsrüge geltend zu machen, dass das Landgericht weitere mögliche Beweise zur Erforschung des Sachverhalts unter Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO nicht erhoben hat, oder zu beanstanden, dass es hierzu erhobene Beweise nicht in seine Würdigung einbezogen und daher zu seiner Überzeugungsbildung den Inbegriff der Hauptverhandlung nicht ausgeschöpft hat (BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 317/10, NStZ-RR 2011, 88 f.; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).

    Ebenso wenig kann ein Widerspruch darin gesehen werden, dass das Gericht einer Zeugenaussage folgt, aber hieraus nicht die von der Staatsanwaltschaft gezogene Schlussfolgerung ziehen will (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 64; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).

  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
    Bei deren Prüfung darf und muss der Tatrichter gegebenenfalls aber auch berücksichtigen, ob der Zeuge schon andere zu Unrecht der Begehung von Straftaten bezichtigt hat (vgl. § 68a Abs. 2 Satz 2 StPO; BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - 1 StR 557/01, NStZ 2002, 495).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 379/03

    Beweiswürdigung (lückenhafte; fernliegende Erwägungen des Tatgerichts; generelle

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
    Maßgebend ist der innere Wert einer Aussage, also deren Glaubhaftigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 379/03, NStZ 2004, 635 f.).
  • BGH, 29.07.2003 - 4 StR 253/03

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und teilweiser Unwahrheit der

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
    Zwar ist in solchen Fällen eine sorgfältige Beweiswürdigung geboten; der Tatrichter ist aber aus Rechtsgründen nicht gehindert, auch aufgrund solcher Umstände in Teilen der Aussage des Belastungszeugen zu glauben, obwohl er ihr in anderen Teilen nicht folgt (allgemein hierzu: BGH, Beschlüsse vom 3. September 2013 - 1 StR 206/13; vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 369/10; vom 29. Juli 2003 - 4 StR 253/03 jeweils mwN).
  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07

    Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot;

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
    Seine Schlussfolgerungen müssen nur möglich sein (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 2067/07, Rn. 43); das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Überzeugungsbildung sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näherliegend gewesen wäre (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 mwN).
  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 369/10

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Aussage gegen

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
    Zwar ist in solchen Fällen eine sorgfältige Beweiswürdigung geboten; der Tatrichter ist aber aus Rechtsgründen nicht gehindert, auch aufgrund solcher Umstände in Teilen der Aussage des Belastungszeugen zu glauben, obwohl er ihr in anderen Teilen nicht folgt (allgemein hierzu: BGH, Beschlüsse vom 3. September 2013 - 1 StR 206/13; vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 369/10; vom 29. Juli 2003 - 4 StR 253/03 jeweils mwN).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; kein Beweis des ersten Anscheins;

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
    Aus einzelnen Lücken kann daher nicht ohne Weiteres abgeleitet werden, der Tatrichter habe nach den sonstigen Urteilsfeststellungen auf der Hand liegende Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10, NStZ-RR 2011, 50; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).
  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 317/10

    Revision im Strafverfahren: Beanstandung von Beweiswürdigung und nicht erhobener

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
    Vielmehr ist es in solchen Fällen Sache der Staatsanwaltschaft, entweder durch Erhebung einer Aufklärungsrüge geltend zu machen, dass das Landgericht weitere mögliche Beweise zur Erforschung des Sachverhalts unter Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO nicht erhoben hat, oder zu beanstanden, dass es hierzu erhobene Beweise nicht in seine Würdigung einbezogen und daher zu seiner Überzeugungsbildung den Inbegriff der Hauptverhandlung nicht ausgeschöpft hat (BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 317/10, NStZ-RR 2011, 88 f.; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
    Ebenso wenig kann ein Widerspruch darin gesehen werden, dass das Gericht einer Zeugenaussage folgt, aber hieraus nicht die von der Staatsanwaltschaft gezogene Schlussfolgerung ziehen will (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 64; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).
  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 37/13

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Abgrenzung von Körperverletzungs- und

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15
    Ebenso wenig kann ein Widerspruch darin gesehen werden, dass das Gericht einer Zeugenaussage folgt, aber hieraus nicht die von der Staatsanwaltschaft gezogene Schlussfolgerung ziehen will (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, StraFo 2013, 339; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 64; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13).
  • BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13

    Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung;

  • BGH, 03.09.2013 - 1 StR 206/13

    Beweiswürdigung (teilweise Verwertung von Zeugenaussagen; Belastungszeugen; in

  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

    a) Eine einen Rechtsfehler im Sinn des § 337 Abs. 1 StPO darstellende Lücke liegt insbesondere vor, wenn die Beweiswürdigung wesentliche Feststellungen nicht erörtert (vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15) oder nur eine von mehreren gleich naheliegenden Möglichkeiten prüft (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147 f.).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Es existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einer Aussageperson nur entweder insgesamt geglaubt oder nicht geglaubt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2022 - 5 StR 542/20 u.a., juris Rn. 91; Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, NStZ 2018, 116; Urteile vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15, juris Rn. 21; vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55).
  • BGH, 15.12.2021 - 3 StR 441/20

    Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit

    Eine revisionsrechtlich beachtliche Lücke liegt vielmehr erst vor, wenn eine wesentliche Feststellung überhaupt nicht erörtert oder ein aus den Urteilsgründen ersichtliches bedeutsames Beweisergebnis übergangen wird (s. BGH, Urteile vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10, aaO; vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55; vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15, juris Rn. 18; KKStPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Konkurrenzen; Unterbrechung der Fahrt durch

    Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung namentlich dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (BGH, Urt. v. 05.11.2015 - 4 StR 183/15 - juris).
  • BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Zeuge, der mit Aussage zugleich strafrechtliche

    Bei der Prüfung, ob eine solche Lücke vorliegt, ist es nicht Sache des Revisionsgerichts, aufgrund der Sachrüge der Staatsanwaltschaft Mutmaßungen darüber anzustellen, ob weitere Beweise zur Aufklärung der Tatvorwürfe zur Verfügung gestanden hätten, aber nicht erhoben, oder zwar erhoben, aber nicht im Urteil gewürdigt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 317/10, NStZ-RR 2011, 88 f.; Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13; Urteil vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2023 - 3 ORs 19/23

    Darstellung der Beweiswürdigung im Urteilstenor durch Tatrichter

    Stehen sich aber Bekundungen eines Zeugen - zumal einer Verletzten (§ 373b Abs. 1 StPO - und die Einlassung des Angeklagten unvereinbar gegenüber, kommt keiner Äußerung ein von vornherein höheres oder geringeres Gewicht zu. Maßgebend ist stets der einzelfallbezogene "innere Wert" der Äußerung, also ihre jeweilige Glaubhaftigkeit (BGH, Urt. v. 05.11.2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54 [55]).

    Dass damit in bestimmten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen nach Freispruch Anforderungen an die Darstellung in den Urteilsgründen formuliert werden, die gerade im dreistufigen Instanzenzug die Berufungskammer zu einer - zumindest knappen - Auseinandersetzung mit dem Aussageverhalten des Angeklagten im erstinstanzlichen Urteil verpflichten, ist dem von der ständigen Rechtsprechung verfolgten Konzept der Würdigung des "inneren Werts" der sich jeweils widersprechenden Aussage immanent (vgl. BGH, Urt. v. 21.01.2004 - 1 StR 379/03, NStZ 2004, 635 [636] sowie nochmals BGH, Urt. v. 05.11.2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54 [55]).

  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 169/22

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Urteilsgründe, Einbeziehung aller

    Zwar existiert kein Rechts- oder Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 25. August 2022 ? 3 StR 359/21, juris Rn. 27; Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, juris Rn. 6; Urteil vom 5. November 2015 ? 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55; MüKo-StPO/Miebach, 1. Aufl., § 261 Rn. 225 mwN).
  • KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 106/16

    § 24a StVG bei angeblich unbewusster Alkoholaufnahme

    Eine einen Rechtsfehler im Sinn des § 79 Abs. 3 OWiG iVm § 337 Abs. 1 StPO darstellende Lücke liegt vor, wenn die Beweiswürdigung wesentliche Feststellungen nicht erörtert (vgl. etwa BGH NStZ-RR 2016, 54) oder nur eine von mehreren gleich naheliegenden Möglichkeiten prüft (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 147).
  • BGH, 26.07.2016 - 1 StR 607/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Tatumstände,

    Das Revisionsgericht hat aber die tatrichterliche Überzeugungsbildung sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näherliegend gewesen wäre (BGH, Urteile vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54 und vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, NStZ-RR 2016, 47, 48).
  • OLG Saarbrücken, 08.10.2020 - Ss Bs 57/20

    Konkurrenzverhältnis und prozessualer Tatbegriff bei Taten gem. § 266a StGB und §

    Lückenhaft ist die Beweiswürdigung etwa dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (vgl. BGH, Urt. v. 05.11.2015 - 4 StR 183/15, juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 9. Juli 2020 - Ss 92/2019 (30/20) -).
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