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   BGH, 27.06.2000 - 4 StR 184/00   

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https://dejure.org/2000,9823
BGH, 27.06.2000 - 4 StR 184/00 (https://dejure.org/2000,9823)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2000 - 4 StR 184/00 (https://dejure.org/2000,9823)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 4 StR 184/00 (https://dejure.org/2000,9823)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - 4 StR 184/00
    Der Widerspruch hinsichtlich der Höhe der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zwischen Urteilstenor (18 Monate; richtig: ein Jahr und sechs Monate; vgl. § 39 StGB) und Urteilsgründen (ein Jahr und acht Monate) beschwert den Angeklagten nicht, da es allein auf den verkündeten, dem Angeklagten günstigeren Urteilstenor ankommt (BGHSt 34, 11; Kuckein in KK 4. Aufl. § 337 Rdn. 41).
  • BGH, 27.08.2003 - 2 StR 309/03

    Rüge der fehlenden örtlichen Zuständigkeit (Verbindung zusammenhängender

    Es verbleibt vielmehr bei der aus dem Urteilstenor ersichtlichen - der verkündeten Urteilsformel entsprechenden - Strafe (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Februar 2000 - 4 StR 488/99; Beschluß vom 27. Juni 2000 - 4 StR 184/00; BGH NStZ-RR 2000, 292).
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 340/09

    Wertersatzverfall (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten)

    Der sich hieraus ergebende Widerspruch zu den Urteilsgründen beschwert die Angeklagte nicht, da es allein auf den verkündeten, ihr günstigeren Urteilstenor ankommt (Senat, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 4 StR 184/00; BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 1 StR 68/07).".
  • BGH, 28.02.2007 - 1 StR 68/07

    Widerspruch zwischen Tenor und Gründen hinsichtlich der Strafhöhe

    Dieser Widerspruch beschwert den Angeklagten nicht, da es allein auf den verkündeten, für den Angeklagten günstigeren Urteilstenor ankommt (vgl. Senat BGHSt 34, 11, 12 und bei Kusch NStZ-RR 2000, 292; sowie BGH NStZ 2004, 100; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 4 StR 184/00 -).
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