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   BGH, 01.08.2013 - 4 StR 189/13   

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BGH, 01.08.2013 - 4 StR 189/13 (https://dejure.org/2013,21303)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2013 - 4 StR 189/13 (https://dejure.org/2013,21303)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2013 - 4 StR 189/13 (https://dejure.org/2013,21303)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 253 StGB; § 255 StGB; § 177 StGB; § 240 Abs. 1, Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB
    Räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: gegen den Willen der Prostituierten erzwungener Geschlechtsverkehr als Vermögenswert, Abgrenzung zur [sexuellen] Nötigung und Vergewaltigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, § 177 StGB, § 240 Abs 1 StGB, § 240 Abs 4 S 2 Nr 1 StGB, § 253 StGB
    Räuberische Erpressung: Erlangung eines Vermögenswertes zum Nachteil des Opfers durch gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten

  • Wolters Kluwer

    Nötigung einer Prostituierten zum unentgeltlichen Geschlechtsverkehr als schwere räuberische Erpressung

  • rewis.io

    Räuberische Erpressung: Erlangung eines Vermögenswertes zum Nachteil des Opfers durch gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nötigung einer Prostituierten zum unentgeltlichen Geschlechtsverkehr als schwere räuberische Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zuhälterei: Zum Verhältnis von Erpressung zur sexuellen Nötigung bei einer Prostituierten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Hat der gegen Willen der Prostituierten erzwungene Geschlechtsverkehr Vermögenswert?

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Bitte mit Vorspiel

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erzwungene sexuelle Diensthandlungen einer Prostituierten sind kein Vermögenswert

  • uni-bielefeld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Räuberische Erpressung zum Nachteil einer Prostituierten (Prof. Dr. Stephan Barton; StV 2014, 417-420)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 710
  • StV 2014, 417
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.01.2011 - 3 StR 467/10

    Sexuelle Nötigung einer Prostituierten (dienstvertragliche Ansprüche;

    Auszug aus BGH, 01.08.2013 - 4 StR 189/13
    Dabei kann offen bleiben, ob und inwieweit das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten - Prostitutionsgesetz - vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) einen schon im Tatzeitraum eingetretenen Wandel in der gesellschaftlichen und rechtlichen Bewertung der Ausübung der Prostitution zum Ausdruck gebracht hat (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten, BT-Drucks. 14/5958, S. 4; einerseits BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02, StV 2003, 616; Urteil vom 13. Juli 2006 - I ZR 241/03, BGHZ 168, 314, 318 f.; andererseits Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278; zum Streitstand Fischinger in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, Anh. zu § 138: § 1 ProstG Rn. 10 ff.).

    Die Erpressung einer Prostituierten in der Form, dass ihr der Verzicht auf das vereinbarte Entgelt abgenötigt werden soll, kommt demgemäß nur in Betracht, wenn die abgesprochene sexuelle Handlung zuvor einvernehmlich erbracht worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10 aaO).

    Dem gegen den Willen der Prostituierten erzwungenen Geschlechtsverkehr kommt hiergegen kein Vermögenswert im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB zu (vgl. Zimmermann, NStZ 2012, 211, 213).

  • BGH, 28.04.1987 - 5 StR 566/86

    Strafbarkeit des Dirnenbetruges

    Auszug aus BGH, 01.08.2013 - 4 StR 189/13
    Von einer durch die Rechtsordnung nicht missbilligten Dienstleistung, die typischerweise gegen Entgelt erbracht wird und deshalb im Rahmen einer entgeltlichen Vertragsbeziehung als Vermögensbestandteil anzusehen ist (vgl. zu § 263 StGB BGH, Urteil vom 18. Januar 2001 - 4 StR 315/00, NStZ 2001, 258; Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; SSW-StGB/Satzger, § 263 Rn. 98, 102; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534), kann daher allenfalls bei freiwillig erbrachten sexuellen Handlungen einer Prostituierten die Rede sein.
  • BGH, 18.01.2001 - 4 StR 315/00

    Eingehungsbetrug; Vermögensschaden in Form entwerteter Arbeitskraft

    Auszug aus BGH, 01.08.2013 - 4 StR 189/13
    Von einer durch die Rechtsordnung nicht missbilligten Dienstleistung, die typischerweise gegen Entgelt erbracht wird und deshalb im Rahmen einer entgeltlichen Vertragsbeziehung als Vermögensbestandteil anzusehen ist (vgl. zu § 263 StGB BGH, Urteil vom 18. Januar 2001 - 4 StR 315/00, NStZ 2001, 258; Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; SSW-StGB/Satzger, § 263 Rn. 98, 102; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534), kann daher allenfalls bei freiwillig erbrachten sexuellen Handlungen einer Prostituierten die Rede sein.
  • BGH, 02.05.2001 - 2 StR 128/01

    Vermögensnachteil bei der Erpressung (Vermögensbegriff bei nichtigen,

    Auszug aus BGH, 01.08.2013 - 4 StR 189/13
    Von einer durch die Rechtsordnung nicht missbilligten Dienstleistung, die typischerweise gegen Entgelt erbracht wird und deshalb im Rahmen einer entgeltlichen Vertragsbeziehung als Vermögensbestandteil anzusehen ist (vgl. zu § 263 StGB BGH, Urteil vom 18. Januar 2001 - 4 StR 315/00, NStZ 2001, 258; Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; SSW-StGB/Satzger, § 263 Rn. 98, 102; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534), kann daher allenfalls bei freiwillig erbrachten sexuellen Handlungen einer Prostituierten die Rede sein.
  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 536/02

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz); Strafzumessung (rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 01.08.2013 - 4 StR 189/13
    Dabei kann offen bleiben, ob und inwieweit das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten - Prostitutionsgesetz - vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) einen schon im Tatzeitraum eingetretenen Wandel in der gesellschaftlichen und rechtlichen Bewertung der Ausübung der Prostitution zum Ausdruck gebracht hat (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten, BT-Drucks. 14/5958, S. 4; einerseits BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02, StV 2003, 616; Urteil vom 13. Juli 2006 - I ZR 241/03, BGHZ 168, 314, 318 f.; andererseits Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278; zum Streitstand Fischinger in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, Anh. zu § 138: § 1 ProstG Rn. 10 ff.).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

    Auszug aus BGH, 01.08.2013 - 4 StR 189/13
    Dabei kann offen bleiben, ob und inwieweit das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten - Prostitutionsgesetz - vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) einen schon im Tatzeitraum eingetretenen Wandel in der gesellschaftlichen und rechtlichen Bewertung der Ausübung der Prostitution zum Ausdruck gebracht hat (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten, BT-Drucks. 14/5958, S. 4; einerseits BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02, StV 2003, 616; Urteil vom 13. Juli 2006 - I ZR 241/03, BGHZ 168, 314, 318 f.; andererseits Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278; zum Streitstand Fischinger in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, Anh. zu § 138: § 1 ProstG Rn. 10 ff.).
  • BGH, 21.10.2008 - 1 StR 292/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch (falsche Anwendung des

    Auszug aus BGH, 01.08.2013 - 4 StR 189/13
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass der Tatrichter weder mit Blick auf den Zweifelssatz noch sonst gehalten ist, zu Gunsten des Angeklagten von Sachverhaltsvarianten auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 33/12, wistra 2013, 195, 196; vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, NStZ-RR 2009, 90, 91).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 33/12

    Vorwürfe gegen rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten und seine Tochter

    Auszug aus BGH, 01.08.2013 - 4 StR 189/13
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass der Tatrichter weder mit Blick auf den Zweifelssatz noch sonst gehalten ist, zu Gunsten des Angeklagten von Sachverhaltsvarianten auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 33/12, wistra 2013, 195, 196; vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, NStZ-RR 2009, 90, 91).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 ARs 16/16

    Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust

    Ohne Bedeutung ist demgegenüber in aller Regel, ob die Sache oder das Recht aus einem unsittlichen oder gesetzwidrigen Geschäft oder aus einer strafbaren Handlung herrührt oder etwa für strafbare Zwecke eingesetzt werden soll; die Rechtsordnung kennt im Bereich der Vermögensdelikte allgemein kein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen (BGH, Urteile vom 25. November 1951 - 4 StR 574/51, BGHSt 2, 364, 365 ff.; vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 256; vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97, NStZ-RR 1999, 184, 185 f.; Beschluss vom 19. Juli 1960 - 1 StR 213/60, BGHSt 15, 83, 86; anders nur nach alter Rechtslage für Ansprüche einer Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt gegen ihren Freier BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373; differenzierend zwischen dem vereinbarten und dem erlangten Entgelt BGH, Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; zur Rechtslage nach Inkrafttreten des ProstG BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, NStZ 2016, 283, 284; Beschlüsse vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278, 279; vom 1. August 2013 - 4 StR 189/13, NStZ 2013, 710, 711).
  • BGH, 16.10.2019 - 2 StR 466/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Begründung bei teilweise

    Darauf, dass das Gericht im Übrigen verkennt, dass nach den von ihm getroffenen Feststellungen der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278; Beschluss vom 1. August 2013 - 4 StR 189/13, NStZ 2013, 710 f.), kommt es daher nicht an.
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