Rechtsprechung
BGH, 11.08.1998 - 4 StR 192/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,11545) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Stellung eines bestimmten Revisionsantrags - Anfechtung des Urteils durch die Nebenkläger mit dem Ziel einer höheren Bestrafung des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.10.1995 - 4 StR 542/95
Verwerfung der Revision - Beeinträchtigung der Rechte der Nebenklägerin
Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 4 StR 192/98
Eine Erstattung der dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen Revision erfolglos war (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 8 und § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH, Beschluß vom 30. April 1998 - 4 StR 124/98). - BGH, 30.04.1998 - 4 StR 124/98
Zulässigkeit der Anfechtung eines Urteils durch eine Nebenklägerin mit dem Ziel …
Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 4 StR 192/98
Eine Erstattung der dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen Revision erfolglos war (…BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 8 und § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH, Beschluß vom 30. April 1998 - 4 StR 124/98).
- BGH, 13.01.1999 - 2 StR 586/98
Unzulässige Revision der Nebenklage (Ziel); Gesetzwidrige Nichtzulassung eines …
Eine Erstattung der dem Angeklagten I. im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen Revision erfolglos war (…BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 8 und § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH, Beschlüsse vom 11. August 1998 - 4 StR 192/98; vom 11. November 1998 - 3 StR 409/98 und vom 18. November 1998 - 2 StR 491/98). - BGH, 14.04.1999 - 2 StR 49/99
Verwerfung der Revision
Eine Erstattung der dem Angeklagten insoweit im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen Revision erfolglos war (…BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 8 und § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH Beschlüsse vom 11. August 1998 - 4 StR 192/98; vom 11. November 1998 - 3 StR 409/98 und vom 18. November 1998 - 2 StR 491/98).