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   BGH, 24.07.1997 - 4 StR 193/97   

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https://dejure.org/1997,6265
BGH, 24.07.1997 - 4 StR 193/97 (https://dejure.org/1997,6265)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1997 - 4 StR 193/97 (https://dejure.org/1997,6265)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1997 - 4 StR 193/97 (https://dejure.org/1997,6265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen versuchtem und vollendetem Raub - Beurteilung eines vollendeten Raubes, wenn die Täter leere Behältnisse entwenden, es ihnen aber auf den Inhalt ankommt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242, § 249

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.07.1995 - 2 StR 309/95

    Höhe der Jugendstrafe - Schwere der Schuld - Erzieherische Gründe - Vorrangige

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 193/97
    Bei der Festsetzung der Jugendstrafen hat sich das Landgericht zu Recht maßgeblich von dem Erziehungsbedarf der Angeklagten leiten lassen (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8, 10).
  • BGH, 19.04.1995 - 4 StR 175/95

    Versuchter Diebstahl - Versuchter Raub - Zueignungsabsicht - Leere Geldbörse

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 193/97
    Daher liegt insoweit jeweils nur versuchter schwerer Raub oder Beihilfe hierzu vor (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1 und 4; BGH StV 1990, 408; BGH, Beschluß vom 19. April 1995 - 4 StR 175/95).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 193/97
    Bei der Festsetzung der Jugendstrafen hat sich das Landgericht zu Recht maßgeblich von dem Erziehungsbedarf der Angeklagten leiten lassen (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8, 10).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 193/97
    Die Kennzeichnung einer Tat als "gemeinschaftlich begangen" gehört nicht in den Urteilstenor (vgl. BGHSt 27, 287, 289; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 260 Rdn. 25).
  • BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89

    Raub - Wegnahmedelikt - Wegnahme - Diebstahl - Wert des Gutes

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 193/97
    Daher liegt insoweit jeweils nur versuchter schwerer Raub oder Beihilfe hierzu vor (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1 und 4; BGH StV 1990, 408; BGH, Beschluß vom 19. April 1995 - 4 StR 175/95).
  • BGH, 31.10.1986 - 3 StR 470/86

    Abhängigkeit des Vorliegens eines vollendeten schweren Raubes von der

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 193/97
    Daher liegt insoweit jeweils nur versuchter schwerer Raub oder Beihilfe hierzu vor (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1 und 4; BGH StV 1990, 408; BGH, Beschluß vom 19. April 1995 - 4 StR 175/95).
  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 193/97
    Da der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr in § 315 b StGB sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann, war die Schuldform (hier: Vorsatz; UA 106) in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGH VRS 65, 359, 361; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 24).
  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 500/89

    Gewaltanwendung - Zueignungswille - Geringwertige Beute - Raubversuch -

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 193/97
    Daher liegt insoweit jeweils nur versuchter schwerer Raub oder Beihilfe hierzu vor (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1 und 4; BGH StV 1990, 408; BGH, Beschluß vom 19. April 1995 - 4 StR 175/95).
  • BGH, 22.10.1998 - 3 StR 331/98

    Voraussetzung für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Der Generalbundesanwalt hat weiter ausgeführt, daß "die Diagnose, beim Beschwerdeführer liege Eifersuchtswahn in der Gestalt einer 'krankhaften seelischen Störung' i.S.v. § 20 StGB vor, durch die tatrichterlichen Feststellungen angesichts der Notwendigkeit der Abgrenzung von nicht-wahnhaften, pathologischen Formen von Eifersucht (vgl. dazu die Anm. von Winckler und Foerster in NStZ 1998, 297 ff. zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 1997 - 4 StR 193/97) nicht ausreichend belegt" erscheint.
  • BGH, 17.02.1998 - 4 StR 36/98

    Abgrenzung von Versuch und Vollendung beim Raub - Maßgeblicher Gegenstand der

    Danach liegt nur ein versuchter Raub vor (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1, 4, 5; BGH, Beschluß vom 24. Juli 1997 - 4 StR 193/97).
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