Rechtsprechung
BGH, 17.07.2003 - 4 StR 194/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen § 59 Strafprozessordnung (StPO) bei Unterbleiben der Vereidigung eines Zeugen; Entgegenstehen eines Vereidigungsverbotes nach § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO); Beachtung des Vereidigungsverbotes bei Verdacht einer versuchten Strafvereitelung durch die ...
- Judicialis
StPO § 59; ; StPO § 64; ; StPO § 238 Abs. 2; ; StPO § 60 Nr. 2; ; StPO § 273 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 258 Abs. 6
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 60 Nr. 2
Vereidigungsverbot bei Verdacht der Falschaussage in einer früheren Hauptverhandlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.01.1992 - 5 StR 3/92
Unterlassene Zeugenvereidigung - Ausdrückliche Entscheidung über Vereidigung - …
Auszug aus BGH, 17.07.2003 - 4 StR 194/03
Der Zulässigkeit der Rüge steht nicht entgegen, daß es der Beschwerdeführer unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts über die Vereidigungsfrage herbeizuführen (vgl. BGH StV 1992, 146; NStZ-RR 1997, 302). - BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85
Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage
Auszug aus BGH, 17.07.2003 - 4 StR 194/03
Die Anwendung dieser Vorschrift ist nicht auf den Verdacht einer vor der Hauptverhandlung begangenen (versuchten oder vollendeten) Strafvereitelung oder Begünstigung beschränkt; sie umfaßt vielmehr auch den Fall, daß eine solche Tat durch eine in einem früheren Termin derselben Hauptverhandlung begangen worden ist, wenn der Zeuge in jenem Termin abschließend vernommen und nach Entscheidung über seine Vereidigung entlassen worden ist (vgl. BGHSt 34, 68 f.;… Senge in KK 5. Aufl. § 60 Rdn. 24). - BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97
Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils wegen Verstosses gegen die …
Auszug aus BGH, 17.07.2003 - 4 StR 194/03
Der Zulässigkeit der Rüge steht nicht entgegen, daß es der Beschwerdeführer unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts über die Vereidigungsfrage herbeizuführen (vgl. BGH StV 1992, 146; NStZ-RR 1997, 302).
- BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05
Entscheidung über Vereidigung (Unterlassen; wesentliche Förmlichkeit: Divergenz …
War eine Entscheidung über die Vereidigung unterblieben, beruhte das Urteil nur dann nicht auf dem Verfahrensfehler, wenn der Vereidigung des Zeugen ein Verbot entgegenstand (vgl. BGH NStZ 2004, 97) oder sich ausschließen ließ, dass der Zeuge im Falle seiner Vereidigung andere Angaben gemacht hätte und dass gegebenenfalls eine andere Angabe des Zeugen zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte.