Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2003 - 4 StR 194/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5324
BGH, 17.07.2003 - 4 StR 194/03 (https://dejure.org/2003,5324)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2003 - 4 StR 194/03 (https://dejure.org/2003,5324)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 4 StR 194/03 (https://dejure.org/2003,5324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen § 59 Strafprozessordnung (StPO) bei Unterbleiben der Vereidigung eines Zeugen; Entgegenstehen eines Vereidigungsverbotes nach § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO); Beachtung des Vereidigungsverbotes bei Verdacht einer versuchten Strafvereitelung durch die ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 97
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 3/92

    Unterlassene Zeugenvereidigung - Ausdrückliche Entscheidung über Vereidigung -

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - 4 StR 194/03
    Der Zulässigkeit der Rüge steht nicht entgegen, daß es der Beschwerdeführer unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts über die Vereidigungsfrage herbeizuführen (vgl. BGH StV 1992, 146; NStZ-RR 1997, 302).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85

    Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - 4 StR 194/03
    Die Anwendung dieser Vorschrift ist nicht auf den Verdacht einer vor der Hauptverhandlung begangenen (versuchten oder vollendeten) Strafvereitelung oder Begünstigung beschränkt; sie umfaßt vielmehr auch den Fall, daß eine solche Tat durch eine in einem früheren Termin derselben Hauptverhandlung begangen worden ist, wenn der Zeuge in jenem Termin abschließend vernommen und nach Entscheidung über seine Vereidigung entlassen worden ist (vgl. BGHSt 34, 68 f.; Senge in KK 5. Aufl. § 60 Rdn. 24).
  • BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97

    Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils wegen Verstosses gegen die

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - 4 StR 194/03
    Der Zulässigkeit der Rüge steht nicht entgegen, daß es der Beschwerdeführer unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts über die Vereidigungsfrage herbeizuführen (vgl. BGH StV 1992, 146; NStZ-RR 1997, 302).
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05

    Entscheidung über Vereidigung (Unterlassen; wesentliche Förmlichkeit: Divergenz

    War eine Entscheidung über die Vereidigung unterblieben, beruhte das Urteil nur dann nicht auf dem Verfahrensfehler, wenn der Vereidigung des Zeugen ein Verbot entgegenstand (vgl. BGH NStZ 2004, 97) oder sich ausschließen ließ, dass der Zeuge im Falle seiner Vereidigung andere Angaben gemacht hätte und dass gegebenenfalls eine andere Angabe des Zeugen zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht