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   BGH, 10.11.2009 - 4 StR 194/09   

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BGH, 10.11.2009 - 4 StR 194/09 (https://dejure.org/2009,2600)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2009 - 4 StR 194/09 (https://dejure.org/2009,2600)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2009 - 4 StR 194/09 (https://dejure.org/2009,2600)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 15 HOAI; § 16 HOAI
    Untreue (Vermögensnachteil durch "Kick-Back-Zahlung": Bewertung von Architektenleistungen, Mindestansätze nach der HOAI, individueller Schadenseinschlag; Pflichtwidrigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestand der Schuldsprüche i.R.e Revision aufgrund Nichtbefolgung der Methode der Einzelbewertung eines Sachverständigen bzgl. einer Honorarberechnung durch das Landgericht; Verstoß gegen den Mindestpreischarakter bei Unterschreiten des Honorars unterhalb des durch die ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; HOAI § 15; ; HOAI § 16; ; HOAI § 4 Abs. 1; ; HOAI § 4 Abs. 2; ; HOAI § 4 Abs. 4; ; HOAI § 64; ; HOAI § 65; ; HOAI § 73; ; HOAI § 74; ; StGB § 266; ; StGB § 266 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestand der Schuldsprüche i.R.e Revision aufgrund Nichtbefolgung der Methode der Einzelbewertung eines Sachverständigen bzgl. einer Honorarberechnung durch das Landgericht; Verstoß gegen Mindestpreischarakter bei Unterschreiten des Honorars unterhalb der Honorarordnung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - HOAI-Mindestsätze gelten auch im Strafrecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch im Strafrecht sind die HOAI-Mindestsätze zu beachten! (IBR 2010, 92)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 330
  • JR 2010, 404
  • BauR 2010, 260
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03

    Untreue; (Gesamtsaldierung; Vermögensvorteil durch Befreiung von einer

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 4 StR 194/09
    Ein Nachteil liegt daher nicht vor, wenn und soweit durch die Tathandlung zugleich ein den Verlust aufwiegender Vermögenszuwachs begründet wurde (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 15, 342, 343 f.; BGH NStZ 2004, 205, 206).
  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 4 StR 194/09
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass bei Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung ein Vermögensnachteil zu verneinen ist, in Betracht kommen, wenn eine zwar objektiv gleichwertige Gegenleistung unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Verhältnisse des Geschädigten sowie der von ihm verfolgten Zwecke subjektiv wertlos ist, wobei auf den Standpunkt eines objektiven Betrachters abzustellen ist (vgl. nur BGHSt 16, 321, 325 f.).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 4 StR 194/09
    Dieser Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, dass jedenfalls mindestens der Betrag, den der Vertragspartner für Schmiergelder aufwendet, auch in Form eines Preisnachlasses dem Geschäftsherrn des Empfängers hätte gewährt werden können (BGHSt 50, 299, 314; BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 4 StR 194/09
    Ein Nachteil liegt daher nicht vor, wenn und soweit durch die Tathandlung zugleich ein den Verlust aufwiegender Vermögenszuwachs begründet wurde (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 15, 342, 343 f.; BGH NStZ 2004, 205, 206).
  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 4 StR 194/09
    Der Schaden liegt dann darin, dass der Treupflichtige die konkrete und sichere Möglichkeit eines günstigeren Abschlusses nicht für seinen Geschäftsherrn realisiert hat (vgl. BGHSt 31, 232; Dierlamm in Münchener Kommentar § 266 Rdn. 231 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 16/03

    Rechtsfolgen der einvernehmlichen Aufhebung eines Werkvertrages wegen

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 4 StR 194/09
    Vielmehr kommt es darauf an, ob die gesamte vertragliche Vereinbarung zu einem Honorar unterhalb des richtigen, nach den Faktoren der HOAI ermittelten Mindestsatzes führt (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - VII ZR 16/03, NJW-RR 2005, 669; Koeble in Locher/Koeble/Frik HOAI 9. Aufl. § 4 Rdn. 11, 77 f.).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 4 StR 194/09
    Dieser Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, dass jedenfalls mindestens der Betrag, den der Vertragspartner für Schmiergelder aufwendet, auch in Form eines Preisnachlasses dem Geschäftsherrn des Empfängers hätte gewährt werden können (BGHSt 50, 299, 314; BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Kommt es im Zusammenhang mit einer nachteiligen Vermögensverfügung an anderer Stelle zu einem Vermögenszuwachs, scheidet die Annahme eines Vermögensschadens nur dann aus, wenn dieser Vorteil von der Verfügung selbst zeitgleich mit dem Nachteil hervorgebracht worden ist und nicht - wie hier - auf rechtlich selbstständigen Handlungen beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 4 StR 194/09, NStZ 2010, 330 Rn. 2; Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03, NStZ 2004, 205 Rn. 2; Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 301 f.; Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353, 354; SSW-StGB/Satzger, § 263 Rn. 144).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 125/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Kommt es im Zusammenhang mit einer nachteiligen Vermögensverfügung an anderer Stelle zu einem Vermögenszuwachs, scheidet die Annahme eines Vermögensschadens nur dann aus, wenn dieser Vorteil von der Verfügung selbst zeitgleich mit dem Nachteil hervorgebracht worden ist und nicht - wie hier - auf rechtlich selbstständigen Handlungen beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 4 StR 194/09, NStZ 2010, 330 Tz. 2; Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03, NStZ 2004, 205 Tz. 2; Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 301 f.; Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353, 354; SSW-StGB/Satzger, § 263 Tz. 144).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11

    Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung:

    Kommt es im Zusammenhang mit einer nachteiligen Vermögensverfügung an anderer Stelle zu einem Vermögenszuwachs, scheidet die Annahme eines Vermögensschadens nur dann aus, wenn dieser Vorteil von der Verfügung selbst zeitgleich mit dem Nachteil hervorgebracht worden ist und nicht - wie hier - auf rechtlich selbstständigen Handlungen beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 4 StR 194/09, NStZ 2010, 330 Tz. 2; Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03, NStZ 2004, 205 Tz. 2; Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 301 f.; Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353, 354; SSW-StGB/Satzger, § 263 Tz. 144).
  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 345/09

    Vermögensschaden beim Betrug auf der Grundlage der HOAI (Abrechnung von

    Wegen der Einzelheiten verweist der Senat auf die Ausführungen in seinem den gesondert verfolgten W. betreffenden Beschluss vom 10. November 2009 (4 StR 194/09).

    Das Landgericht hätte daher - unter Berücksichtigung der vom Senat in seinem Beschluss vom 10. November 2009 (4 StR 194/09) näher dargelegten Vorgaben des Regelwerks der HOAI - den nach Begleichung jeder Rechnung eingetretenen Vermögensschaden gesondert feststellen müssen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 21. Dezember 2009 sowie auf den Beschluss des Senats vom 10. November 2009 (4 StR 194/09) im Verfahren gegen den gesondert verfolgten W. Bezug genommen.

  • OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12

    Begründen eines hinreichenden Tatverdachts wegen Betruges zum Nachteil der

    Es ist nämlich ganz herrschende Meinung, dass die durch die Untreuehandlung verursachte Vermögensminderung nur durch einen Vorteil kompensiert wird, der unmittelbar auf der Untreuehandlung beruht, während dagegen ein Vermögensvorteil, der sich nicht aus der pflichtwidrigen Handlung selbst ergibt, sondern durch eine andere, rechtlich selbständige Handlung hervorgebracht wird, den Vermögensnachteil rechtlich nicht ausräumt (BGH NStZ 1986, 455; 1996, 191; 2010, 330; NStZ-RR 2006, 175; LK-Schünemann § 266 Rn. 169 ff.; Fischer § 266 Rn. 115; jew. m.w.N.).
  • BGH, 07.09.2011 - 2 StR 600/10

    Untreue durch Unterlassen (Anforderungen an den Nachteil; bloße Wiedergutmachung;

    Ein Nachteil i.S.v. § 266 StGB liegt vor, wenn die treuwidrige Handlung unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Treugebers führt (Prinzip der Gesamtsaldierung, BGHSt 15, 342, 343 f.; 47, 295, 301 f.; BGH NStZ 2004, 205, 206; 2010, 330, 331).
  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 346/08

    Schadensersatzanspruch des Auftraggebers eines Auftrags zur Ermittlung der Kosten

    Die Vermögensminderung ist nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung festzustellen, in dem der Wert des Gesamtvermögens vor und nach der pflichtwidrigen Tathandlung verglichen wird (vgl. BGHSt 15, 342, 343 f.; 47, 295, 301 f.; Beschluss vom 10. November 2009 - 4 StR 194/09 - StraFo 2010, 168 Rn. 10 m.w.N.; Dierlamm, in: MünchKomm, StGB, § 266 Rn. 178; Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 266 Rn. 40).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Ein Nachteil liegt daher nicht vor, wenn und soweit durch die Tathandlung zugleich ein den Verlust aufwiegender Vermögenszuwachs begründet wurde (BGHSt 47, 295; BGH NStZ 2010, 330 m.w.N.; Fischer a.a.O., Rn. 116).
  • OLG Rostock, 23.08.2012 - I Ws 155/12

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Berücksichtigung rechtskräftiger

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Rostock mit Beschluss vom 10.11.2009 - 4 StR 194/09 - in den Fällen II.1 und II.2 der Gründe (Verurteilungen wegen Untreue) sowie im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe mit den zugehörigen Feststellungen auf und verwies die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Rostock zurück.
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