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   BGH, 31.08.2016 - 4 StR 197/16   

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https://dejure.org/2016,30349
BGH, 31.08.2016 - 4 StR 197/16 (https://dejure.org/2016,30349)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2016 - 4 StR 197/16 (https://dejure.org/2016,30349)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2016 - 4 StR 197/16 (https://dejure.org/2016,30349)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 238 Abs. 1 StGB
    Nachstellen (Begriff der Beharrlichkeit: subjektives Element der Uneinsichtigkeit und Rechtsfeindlichkeit, erforderliche Gesamtbetrachtung, Bedeutung besonders intensiver Eingriffe in die Recht des Opfers)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 238 StGB
    Strafbares Nachstellen: Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Notwendige Festsetzung der Tagessatzhöhe in Fällen des Aufgehens der Geldstrafe in einer Gesamtfreiheitsstrafe; Unterbliebene Feststellung eines fortbestehenden einheitlichen Willens bzgl. des Vorwurfs des Nachstellens

  • rewis.io

    Strafbares Nachstellen: Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendige Festsetzung der Tagessatzhöhe in Fällen des Aufgehens der Geldstrafe in einer Gesamtfreiheitsstrafe; Unterbliebene Feststellung eines fortbestehenden einheitlichen Willens bzgl. des Vorwurfs des Nachstellens

  • rechtsportal.de

    Notwendige Festsetzung der Tagessatzhöhe in Fällen des Aufgehens der Geldstrafe in einer Gesamtfreiheitsstrafe; Unterbliebene Feststellung eines fortbestehenden einheitlichen Willens bzgl. des Vorwurfs des Nachstellens

  • datenbank.nwb.de

    Strafbares Nachstellen: Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beharrliches Nachstellen

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Tathandlung der Nachstellung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stalking oder Nachstellung - was passiert, wenn man sich wieder versöhnt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 724
  • StV 2018, 242
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.2016 - 4 StR 552/15

    Sachbeschädigung (Subsidiarität zum Landfriedensbruch durch Gewalttätigkeiten

    Auszug aus BGH, 31.08.2016 - 4 StR 197/16
    Jedoch hat die Strafkammer es unterlassen, die auch in Fällen des Aufgehens der Geldstrafe in einer Gesamtfreiheitsstrafe notwendige Festsetzung der Tagessatzhöhe vorzunehmen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 4 StR 552/15; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 40 Rn. 4 aE mwN).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 244/09

    Nachstellung; Dauerdelikt (Deliktsnatur, Klammerwirkung)

    Auszug aus BGH, 31.08.2016 - 4 StR 197/16
    Dabei ergibt sich die Beharrlichkeit aus einer Gesamtwürdigung der verschiedenen Handlungen, bei der insbesondere der zeitliche Abstand zwischen den Angriffen und deren innerer Zusammenhang von Bedeutung sind (zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 244/09, BGHSt 54, 189, 194 f. mwN).
  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 543/20

    Nachstellung (Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit); verminderte Schuldfähigkeit

    Dabei ergibt sich die Beharrlichkeit aus einer Gesamtwürdigung der verschiedenen Handlungen, bei der insbesondere der zeitliche Abstand zwischen den Angriffen und deren innerer Zusammenhang von Bedeutung sind (zum Ganzen: BGH, Beschlüsse vom 31. August 2016 - 4 StR 197/16, NStZ 2016, 724, 725; vom 19. November 2009 - 3 StR 244/09, BGHSt 54, 189, 194 f. mwN).
  • AG Köln, 06.10.2022 - 530 Ds 265/21
    Der Angeklagte handelte jeweils beharrlich, denn nach einer Gesamtwürdigung der verschiedenen Handlungen des Angeklagten hat er wiederholt ein Verhalten gezeigt, durch das er den von der Zeugin J. jedenfalls schlüssig geäußerten entgegenstehenden Willen hartnäckig missachtet und dadurch deutlich gemacht hat, sich auch künftig weiter entsprechend zu verhalten (BGH, NStZ 2016, 724 ff.).

    Denn der für die Feststellung von Beharrlichkeit i.S.d. § 238 StGB a.F. erforderliche zeitliche und innere Zusammenhang der einzelnen Tathandlungen darf grundsätzlich nicht durch zwischenzeitlich einvernehmliche Kontakte unterbrochen sein (BGH NStZ 2016, 724 ff. zu häufigeren einvernehmlichen Kontakten zwischen Angeklagtem und Geschädigter und einvernehmlichen Geschlechtsverkehr).

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