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   BGH, 16.03.2000 - 4 StR 2/00   

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https://dejure.org/2000,6199
BGH, 16.03.2000 - 4 StR 2/00 (https://dejure.org/2000,6199)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2000 - 4 StR 2/00 (https://dejure.org/2000,6199)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2000 - 4 StR 2/00 (https://dejure.org/2000,6199)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 308 StGB a.F.; § 306 StGB n.F.; § 263 StGB; § 265 StGB; § 2 Abs. 3 StGB; § 261 StPO
    Brandstiftung; Zweifelsgrundsatz; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Überzeugungsbildung; "Aussage gegen Aussage"; Gesamtwürdigung; Grundsatz strikter Alternativität

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90

    Bestimmung des milderen Gesetzes gegenüber StGB -DDR

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - 4 StR 2/00
    Dabei ist wegen der Änderung der genannten Strafvorschriften durch das am 1. April 1998 in Kraft getretene 6. StrRG mit Blick auf § 2 Abs. 1 und 3 StGB nach dem Grundsatz strikter Alternativität (BGHSt 37, 320, 322) einheitlich dasjenige Recht anzuwenden, das nach einem Gesamtvergleich des Tatzeit- und des derzeit geltenden Rechts im konkreten Fall die mildeste Beurteilung zuläßt (BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 460/99).
  • BGH, 06.01.1989 - 5 StR 612/88

    Unterlassene Anwendung des Zweifelsgrundsatzes auf einen Mittäter

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - 4 StR 2/00
    Dies würde zumindest die Rechtswidrigkeit der Tat auch für den Angeklagten ausschließen (BGHR StGB § 308 Abs. 1 Fremdeigentum 1 m.w.N.; Cramer in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 308 Rdn. 14a).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 471/99

    Brandstiftung; Betrug zum Nachteil der Versicherung; Versicherungsbetrug;

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - 4 StR 2/00
    Insoweit wird nach der Rechtsprechung die Herabstufung bei § 265 StGB n.F. grundsätzlich durch die Aufwertung des Betrugs in Form eines Regelbeispiels des besonders schweren Falles nach § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 StGB n.F. ausgeglichen (BGH NStZ 1999, 32, 33; 243, 244; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 471/99); dieser Betrug bildet mit der Brandstiftung prozessual eine Tat im Sinne des § 264 StPO (BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, StV 2000, 133 m. Anm. Schlothauer aaO S. 138 ff.) und ist deshalb von der zugelassenen Anklage erfaßt.
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - 4 StR 2/00
    Insoweit wird nach der Rechtsprechung die Herabstufung bei § 265 StGB n.F. grundsätzlich durch die Aufwertung des Betrugs in Form eines Regelbeispiels des besonders schweren Falles nach § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 StGB n.F. ausgeglichen (BGH NStZ 1999, 32, 33; 243, 244; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 471/99); dieser Betrug bildet mit der Brandstiftung prozessual eine Tat im Sinne des § 264 StPO (BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, StV 2000, 133 m. Anm. Schlothauer aaO S. 138 ff.) und ist deshalb von der zugelassenen Anklage erfaßt.
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 460/99

    Verfahrenseinstellung; Anstiftung zum Versicherungsmißbrauch; Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - 4 StR 2/00
    Dabei ist wegen der Änderung der genannten Strafvorschriften durch das am 1. April 1998 in Kraft getretene 6. StrRG mit Blick auf § 2 Abs. 1 und 3 StGB nach dem Grundsatz strikter Alternativität (BGHSt 37, 320, 322) einheitlich dasjenige Recht anzuwenden, das nach einem Gesamtvergleich des Tatzeit- und des derzeit geltenden Rechts im konkreten Fall die mildeste Beurteilung zuläßt (BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 460/99).
  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - 4 StR 2/00
    Insoweit wird nach der Rechtsprechung die Herabstufung bei § 265 StGB n.F. grundsätzlich durch die Aufwertung des Betrugs in Form eines Regelbeispiels des besonders schweren Falles nach § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 StGB n.F. ausgeglichen (BGH NStZ 1999, 32, 33; 243, 244; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 471/99); dieser Betrug bildet mit der Brandstiftung prozessual eine Tat im Sinne des § 264 StPO (BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, StV 2000, 133 m. Anm. Schlothauer aaO S. 138 ff.) und ist deshalb von der zugelassenen Anklage erfaßt.
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - 4 StR 2/00
    In Fällen, in denen - wie hier - Aussage gegen Aussage steht, bedarf es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer lückenlosen Gesamtwürdigung aller Indizien, die die Angaben des Belastungszeugen in Frage stellen (BGHSt 44, 153, 158 f.; 44, 256 f., jew.m.w.N.).
  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90

    Begriff der Heimtücke - Feststellungen zum Zeitpunkt der Fassung eines

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - 4 StR 2/00
    Dies läßt besorgen, daß das Landgericht insoweit nicht die dem Angeklagten jeweils günstigste Gestaltung seiner rechtlichen Bewertung zugrunde gelegt hat (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 11 = StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 12).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - 4 StR 2/00
    In Fällen, in denen - wie hier - Aussage gegen Aussage steht, bedarf es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer lückenlosen Gesamtwürdigung aller Indizien, die die Angaben des Belastungszeugen in Frage stellen (BGHSt 44, 153, 158 f.; 44, 256 f., jew.m.w.N.).
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