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   BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00   

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BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00 (https://dejure.org/2000,2398)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2000 - 4 StR 202/00 (https://dejure.org/2000,2398)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00 (https://dejure.org/2000,2398)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 46 Abs. 1 StGB
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat; Bewertungseinheit; Feststellung der nicht geringen Menge; Wirkstoffgehalt und Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzen - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Geringe Menge - Einziehung - Versuch - Vollendung - Tateinheit - Natürliche Handlungseinheit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; JGG § 105 Abs. 1; ; StGB § 46 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 46 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2
    Bewertungseinheit beim Handel mit BtM - nicht geringe Menge und Wirkstoffgehalt bei Kokain mittlerer Qualität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 613
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 152/96

    Abnehmer - Lieferung einer bestimmten Betäubungsmittelmenge - Vorkasse -

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00
    Zwar ist es im Fall II 8 der Urteilsgründe, den das Landgericht - was den Angeklagten für sich genommen nicht beschwert - nicht als vollendetes (vgl. dazu BGH StV 1996, 483; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31), sondern als versuchtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gewertet hat, zunächst nicht zur Durchführung des Betäubungsmittelgeschäftes gekommen, weil der Lieferant des Angeklagten am 17. September kein Amphetamin vorrätig hatte.

    Nach den Grundsätzen zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 30, 28) sind vielmehr, sofern ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGH aaO S. 31), sowohl deren Erwerb und Lieferung an Abnehmer als auch der (zunächst gescheiterte) Versuch, die Betäubungsmittel zu beschaffen, unselbständige Teilakte des Handeltreibens mit der schließlich gelieferten Betäubungsmittelmenge (vgl. BGH StV 1996, 483; BGH, Beschluß vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).

    Hierzu steht das Handeltreiben mit den weiteren am 28. Dezember 1998 bestellten Betäubungsmittelmengen in Tateinheit, da der Angeklagte diese und die zugleich ausgelieferten weiteren 10 g Kokain durch dieselbe Handlung erworben hat (vgl. BGH StV 1996, 483).

  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00
    Zwar kommt im Rahmen der Strafzumessung der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit eine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH NJW 1992, 380; Weber BtMG vor §§ 29 ff. Rdn. 484 m. N.); maßgebend für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat sind daneben aber insbesondere die Menge des Betäubungsmittels (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 18, 26) sowie sein Wirkstoffgehalt (BGH NJW 1992, 380, 1994, 1885, 1886 m.N.).
  • BGH, 01.09.1993 - 2 StR 308/93

    Heroin - Freiheitsstrafe - Strafmilderungsgründe - Menge - Rauschfgift -

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00
    Zwar kommt im Rahmen der Strafzumessung der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit eine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH NJW 1992, 380; Weber BtMG vor §§ 29 ff. Rdn. 484 m. N.); maßgebend für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat sind daneben aber insbesondere die Menge des Betäubungsmittels (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 18, 26) sowie sein Wirkstoffgehalt (BGH NJW 1992, 380, 1994, 1885, 1886 m.N.).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00
    a) Zwar hatten die gelieferten Betäubungsmittel "immer zumindest mittlere bis gute Qualität." Damit ist aber hinsichtlich der zwölf jeweils lediglich 10 g Kokain betreffenden Fälle des unerlaubten Handeltreibens (II 4, 6, 7, 11, 12, 15, 16, 17, 23, 28, 29 und 33 der Urteilsgründe) nicht dargetan, daß jeweils der für die Annahme einer nicht geringen Menge maßgebliche Grenzwert von 5, 0 g Kokainhydrochlorid (BGHSt 33, 133) erreicht ist, zumal das Landgericht zu diesen Fällen des Handeltreibens mit Kokain ausgeführt hat, insoweit sei "jedenfalls auch eine Strafbarkeit nach § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG gegeben," weil der Angeklagte gewerbsmäßig gehandelt habe.
  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91

    Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00
    Zwar ist es im Fall II 8 der Urteilsgründe, den das Landgericht - was den Angeklagten für sich genommen nicht beschwert - nicht als vollendetes (vgl. dazu BGH StV 1996, 483; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31), sondern als versuchtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gewertet hat, zunächst nicht zur Durchführung des Betäubungsmittelgeschäftes gekommen, weil der Lieferant des Angeklagten am 17. September kein Amphetamin vorrätig hatte.
  • BGH, 05.12.1996 - 4 StR 547/96

    Annahme eines vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln trotz

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00
    Nach den Grundsätzen zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 30, 28) sind vielmehr, sofern ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGH aaO S. 31), sowohl deren Erwerb und Lieferung an Abnehmer als auch der (zunächst gescheiterte) Versuch, die Betäubungsmittel zu beschaffen, unselbständige Teilakte des Handeltreibens mit der schließlich gelieferten Betäubungsmittelmenge (vgl. BGH StV 1996, 483; BGH, Beschluß vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).
  • BGH, 05.07.1995 - 3 StR 213/95

    Feststellungsverzicht des Wirkstoffgehalts der Betäubungsmittel - Ungenügende

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00
    Solche Feststellungen sind - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (zu den Grundlagen für die Bestimmung des Wirkstoffgehalts vgl. BGH NStZ 1985, 221, 273; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; Weber aaO Vor §§ 29 ff. Rdn. 500 ff.; zum Wirkstoffgehalt bei mittlerer Qualität vgl. BGHSt 42, 1, 14: Haschisch; Weber aaO Rdn. 521: Amphetamin).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00
    Nach den Grundsätzen zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 30, 28) sind vielmehr, sofern ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGH aaO S. 31), sowohl deren Erwerb und Lieferung an Abnehmer als auch der (zunächst gescheiterte) Versuch, die Betäubungsmittel zu beschaffen, unselbständige Teilakte des Handeltreibens mit der schließlich gelieferten Betäubungsmittelmenge (vgl. BGH StV 1996, 483; BGH, Beschluß vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).
  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00
    Solche Feststellungen sind - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (zu den Grundlagen für die Bestimmung des Wirkstoffgehalts vgl. BGH NStZ 1985, 221, 273; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; Weber aaO Vor §§ 29 ff. Rdn. 500 ff.; zum Wirkstoffgehalt bei mittlerer Qualität vgl. BGHSt 42, 1, 14: Haschisch; Weber aaO Rdn. 521: Amphetamin).
  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 132/96

    Umfang der erforderlichen Feststellungen - Schätzung - Wirkstoffgehalt des

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00
    Da nach den Feststellungen zugunsten des Angeklagten von einer mittleren Qualität des Kokains auszugehen ist, also einem geringeren Wirkstoffgehalt als bei guter Qualität, die bereits bei 40 % Wirkstoffgehalt anzunehmen ist (BGH NStZ-RR 1996, 281), hat sich der Angeklagte in den vorgenannten zwölf Fällen jeweils lediglich einer Straftat nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG in der Form des unerlaubten Handeltreibens schuldig gemacht.
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84

    Bestimmung der Mindestqualität von Haschisch

  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner

    Grundsätzlich kommt im Rahmen der Strafzumessung der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit eine eigenständige Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00, StV 2000, 613; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., Vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 208), wobei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs diesbezüglich ein für die Strafzumessung maßgebliches Stufenverhältnis von sog. "harten' Drogen, wie Heroin, Fentanyl, Kokain und Crack (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 393/97, NStZ-RR 1998, 148; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00, StV 2000, 613) über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 1990 - 2 StR 275/90, StV 1990, 494; vom 10. Februar 1993 - 2 StR 20/92, NStZ 1993, 287; vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 508/96, StV 1997, 75 und vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13, StV 2015, 353), bis hin zu sog. "weichen' Drogen, wie Cannabis (dazu BGH, Urteile vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 599/86, StV 1987, 203 und vom 28. Januar 2009 - 5 StR 465/08), besteht (vgl. insgesamt Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., Vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 114, 126, 209 ff. mwN).
  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von

    a) Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 4 StR 390/11, Tz. 5; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 521/10, NStZ-RR 2011, 90; Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00, StV 2000, 613; Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, NJW 1994, 1885, 1886).
  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

    aa) Zwar kommt nach der Rechtsprechung der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit gegenüber der Rauschgiftmenge und der Wirkstoffkonzentration eine eigenständige Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 18; Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00 Rn. 15; vgl. auch zum sog. Stufenverhältnis BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 12; vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17 Rn. 13; vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17 Rn. 5; vom 2. November 2017 - 4 StR 286/17 Rn. 4 und vom 14. August 2018 - 1 StR 323/18 Rn. 4).
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Voraussetzung der Einziehung nach dieser Vorschrift ist, daß die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (vgl. BGH StV 2000, 613; Weber, BtMG § 33 Rdn. 150).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei

    Stehen tatbestandliche Voraussetzungen - wie die "nicht geringe Menge" im Sinn von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht in Frage, hat das in der Regel keine Auswirkungen auf den Schuldspruch und kann u. U. ausnahmsweise auch der Strafausspruch Bestand behalten (vgl. z. B. BGH bei Schoreit, NStZ 1988, 351, 1990, 331 und 1991, 328; BGH NStZ 84, 460; NStZ 90, 395; NJW 1992, 380; NStZ 96, 498, StV 2000, 613; StV 2001, 461; BGH R BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8).

    Die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt sind - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend (so st. Rechtsprechung z. B. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 613; StV 2001, 461).

  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00

    Nicht geringe Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Wirkstoffgehalt;

    Auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt, die - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich sind, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (vgl. BGH NJW 1994, 1885, 1886; BGH, Beschluß vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00 -m.w.N.), konnte hier deshalb nicht verzichtet werden.
  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18

    Begründetheit einer Revision bzgl. der Strafzumessung bei Annahme

    a) Die in den Fällen 1 bis 25 verhängten Einzelstrafen können bereits deshalb nicht bestehen bleiben, weil der Schuldgehalt dieser Taten mangels ausreichender Feststellungen zu den hierfür maßgeblichen Wirkstoffgehalten und Wirkstoffmengen der gehandelten Betäubungsmittel nicht belegt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00, StV 2000, 613).
  • BGH, 19.02.2004 - 3 StR 25/04

    Strafzumessung bei Serientaten (Berücksichtigung unterschiedlicher Schadenssummen

    Dieser ist als unmittelbar verschuldete Auswirkung der Tat (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB) und als Anhalt für das Ausmaß der Rechtsgutverletzung bei Eigentumsdelikten regelmäßig ein zentraler Punkt der Strafzumessung (vgl. Schäfer aaO, Rdn. 317 f.; zu Menge und Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln BGH StV 2000, 613).
  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 474/00

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Bei der erneuten Strafzumessung wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, in den Fällen 1, 3, 4 und 6 die unterschiedlichen Rauschgiftmengen und Wirkstoffgehalte (vgl. BGH StV 2000, 613) zu berücksichtigen.
  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08

    Zur Zulässigkeit der Aufklärungsrüge; Ausbleiben des Angeklagten in der

    Vielmehr muss der Tatrichter in einem solchen Fall unter Berücksichtigung anderer hinreichend feststellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis sowie der Beurteilung durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben, von welcher Mindestqualität und von welcher Anzahl von Rauschzuständen, die mit der Menge erzeugt werden können, er ausgegangen ist (zu vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 3 StR 36/01; Beschluss vom 29. Juli 2000 - 4 StR 202/00; BayObLG 4. Strafsenat, Beschluss vom 18. Mai 1999 - 4 St RR104/99; Körner, a.a.O. m.zahlr.N.).
  • LG Aurich, 25.07.2018 - 11 KLs 14/18
  • OLG Naumburg, 11.11.2013 - 2 Ss 125/13

    Betäubungsmittelstrafverfahren: Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei

  • OLG Hamm, 05.12.2006 - 3 Ss 411/06

    Strafzumessung; Verstoß gegen das BTM-Gesetz; Wirkstoffmenge; Angabe;

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