Rechtsprechung
   BGH, 03.08.2017 - 4 StR 202/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31700
BGH, 03.08.2017 - 4 StR 202/17 (https://dejure.org/2017,31700)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2017 - 4 StR 202/17 (https://dejure.org/2017,31700)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2017 - 4 StR 202/17 (https://dejure.org/2017,31700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,31700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision in Strafsachen: Anforderungen an eine Verfahrensrüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht durch die nach Zurückverweisung neubefasste Strafkammer

  • IWW

    §§ 69, 69a StGB, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 52 StPO, § 464 Abs. 3 StPO, § 311 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Anforderungen an eine Verfahrensrüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht durch die nach Zurückverweisung neubefasste Strafkammer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • rechtsportal.de

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Anforderungen an eine Verfahrensrüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht durch die nach Zurückverweisung neubefasste Strafkammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 317
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Auszug aus BGH, 03.08.2017 - 4 StR 202/17
    a) Es wird zum einen nicht mit der erforderlichen inhaltlichen Bestimmtheit behauptet, welche Angaben die genannten Zeugen in Bezug auf die Aussage der Nebenklägerin in der ersten Hauptverhandlung gemacht hätten (vgl. BGH, Urteile vom 23. August 1988 - 5 StR 157/88, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1 und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721, 723).
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

    Auszug aus BGH, 03.08.2017 - 4 StR 202/17
    a) Es wird zum einen nicht mit der erforderlichen inhaltlichen Bestimmtheit behauptet, welche Angaben die genannten Zeugen in Bezug auf die Aussage der Nebenklägerin in der ersten Hauptverhandlung gemacht hätten (vgl. BGH, Urteile vom 23. August 1988 - 5 StR 157/88, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1 und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721, 723).
  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 5 RVs 83/20

    Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin

    Die Rüge der Verletzung richterlicher Aufklärungspflicht darf sich nicht auf die Mitteilung der Tatsachen beschränken, die nach Meinung des Beschwerdeführers nicht genügend erforscht sind, sondern muss bestimmte Beweisbehauptungen und die konkrete Angabe des erwarteten Beweisergebnisses enthalten (BGH, Urteil vom 11. April 2001 - 3 StR 503/00 = BGH NStZ 2001, 425; BGH, Beschluss vom 01. Juli 2010 - 1 StR 259/10 = NStZ-RR 2010, 316; BGH, Urteil vom 03. August 2017 - 4 StR 202/17 = NStZ-RR 2017, 317; Gericke in: KK-StPO, 8. Aufl. 2019, StPO § 344 Rn. 51 m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 04.10.2017 - 3 Ss OWi 1232/17

    Anforderungen an einen Beweisantrag (Beweisthema); kein Verstoß gegen den

    Soweit die Rechtsbeschwerde geltend macht, der Polizeibeamte habe sich nicht so geäußert, kann sie mit diesem den Urteilsfeststellungen widersprechenden Vorbringen wegen des Rekonstruktionsverbotes (vgl. nur BGH, Urt. v. 03.08.2017 - 4 StR 202/17 [bei juris]; 14.09.2016 - 5 StR 125/16 = NStZ-RR 2017, 16; 20.02.2013 - 1 StR 320/12 = NJW 2013, 1688 = NZWiSt 2013, 230 = GesR 2013, 422 = MedR 2013, 668 = ArztR 2014, 38; Beschluss vom 19.07.2016 - 4 StR 154/16 [bei juris], jeweils m.w.N) nicht durchdringen.
  • OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17

    Anforderungen an Aufklärungsrüge bei Zeugenbeweis und wegen unterbliebener

    Eine zulässige Aufklärungsrüge erfordert ferner den Vortrag, welche konkreten Angaben der nicht vernommene Zeuge hätte machen können (u.a. Anschluss an BGH, Urt. v. 03.08.2017 - 4 StR 202/17 = NStZ-RR 2017, 317 und Urt. v. 20.11.2014 - 4 StR 234/14 = NStZ 2015, 233 = StraFo 2015, 68).

    Darüber hinaus unterbleibt der erforderliche Vortrag, welche konkreten Angaben der Zeuge hätte machen können (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 03.08.2017 - 4 StR 202/17 = NStZ-RR 2017, 317 und Urt. v. 20.11.2014 - 4 StR 234/14 = NStZ 2015, 233 = StraFo 2015, 68).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht