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   BGH, 09.06.2011 - 4 StR 204/11   

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https://dejure.org/2011,13542
BGH, 09.06.2011 - 4 StR 204/11 (https://dejure.org/2011,13542)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2011 - 4 StR 204/11 (https://dejure.org/2011,13542)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 4 StR 204/11 (https://dejure.org/2011,13542)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 249 Abs 1 StGB
    Raub: Absicht einer rechtswidrigen Zueignung beim Mittäter

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer rechtswidrigen Zueignungsabsicht zum Zeitpunkt der erzwungenen Wegnahme für das Vorliegen einer Mittäterschaft an einem Raub

  • rewis.io

    Raub: Absicht einer rechtswidrigen Zueignung beim Mittäter

  • ra.de
  • rewis.io

    Raub: Absicht einer rechtswidrigen Zueignung beim Mittäter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer rechtswidrigen Zueignungsabsicht zum Zeitpunkt der erzwungenen Wegnahme für das Vorliegen einer Mittäterschaft an einem Raub

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 297
  • NStZ-RR 2012, 298
  • NStZ-RR 2012, 299
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00

    Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit;

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - 4 StR 204/11
    Es ist daher nicht anzunehmen, dass sich die Zueignungsabsicht des Angeklagten S.  -G.    auch auf diese Mappen erstreckt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343; Vogel in LK 12. Aufl., § 242 Rn. 162 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.1999 - 1 StR 528/99

    Schwerer Raub; Subjektiver Tatbestand; Tatbestandsirrtum

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - 4 StR 204/11
    An der Absicht einer rechtswidrigen Zueignung fehlt es, wenn der Täter irrig davon ausgeht, er selbst oder - im Fall der angestrebten Drittzueignung - der Dritte habe ein Recht zur Zueignung der weggenommenen Sache (BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - 4 StR 346/61, BGHSt 17, 87, 91; Beschlüsse vom 26. April 1990 - 4 StR 186/90, NJW 1990, 2832, und vom 19. Oktober 1999 - 1 StR 528/99, BGHR § 249 StGB Zueignungsabsicht 10).
  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 295/05

    Fremde Sache (Diebstahl; Betäubungsmittel; Verkehrsfähigkeit; Eigentum; Vorsatz)

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - 4 StR 204/11
    Illegal besessene Betäubungsmittel können grundsätzlich taugliches Objekt eines Eigentumsdelikts und damit auch eines Raubes gemäß § 249 Abs. 1 StGB sein (BGH, Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72; Vogel in LK 12. Aufl., § 242 Rn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.1997 - 4 StR 410/97

    Uneigennütziger Banküberfall - § 249 StGB aF - § 255 StGB,

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - 4 StR 204/11
    Dass ein anderer Tatgenosse von dieser Absicht geleitet wird, reicht allein nicht aus (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 1997 - 4 StR 410/97, NStZ 1998, 158; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 249 Rn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - 4 StR 204/11
    Dies gilt auch dann, wenn ein Beteiligter erst später in Kenntnis und Billigung des bisher Geschehenen in die bereits begonnene Tatausführung eintritt und eine Zurechnung der Gesamttat nur nach den Grundsätzen über die sukzessive Mittäterschaft erfolgen kann (vgl. BGH, Urteile vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346, und vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07

    Sukzessive Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Exzess; Vorsatz)

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - 4 StR 204/11
    Dies gilt auch dann, wenn ein Beteiligter erst später in Kenntnis und Billigung des bisher Geschehenen in die bereits begonnene Tatausführung eintritt und eine Zurechnung der Gesamttat nur nach den Grundsätzen über die sukzessive Mittäterschaft erfolgen kann (vgl. BGH, Urteile vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346, und vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 186/90

    Unzureichende gerichtliche Prüfung der Zueignungsabsicht trotz

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - 4 StR 204/11
    An der Absicht einer rechtswidrigen Zueignung fehlt es, wenn der Täter irrig davon ausgeht, er selbst oder - im Fall der angestrebten Drittzueignung - der Dritte habe ein Recht zur Zueignung der weggenommenen Sache (BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - 4 StR 346/61, BGHSt 17, 87, 91; Beschlüsse vom 26. April 1990 - 4 StR 186/90, NJW 1990, 2832, und vom 19. Oktober 1999 - 1 StR 528/99, BGHR § 249 StGB Zueignungsabsicht 10).
  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61

    Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - 4 StR 204/11
    An der Absicht einer rechtswidrigen Zueignung fehlt es, wenn der Täter irrig davon ausgeht, er selbst oder - im Fall der angestrebten Drittzueignung - der Dritte habe ein Recht zur Zueignung der weggenommenen Sache (BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - 4 StR 346/61, BGHSt 17, 87, 91; Beschlüsse vom 26. April 1990 - 4 StR 186/90, NJW 1990, 2832, und vom 19. Oktober 1999 - 1 StR 528/99, BGHR § 249 StGB Zueignungsabsicht 10).
  • BGH, 08.05.2012 - 5 StR 88/12

    Strafbarkeit wegen vollendeten mittäterschaftlichen besonders schweren Raubes bei

    Im Zeitpunkt der Wegnahme des Geldes durch J. hatte er auch die für den Mittäter eines Raubes erforderliche Zueignungsabsicht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 4 StR 204/11, StraFo 2011, 408).
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