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   BGH, 06.06.2000 - 4 StR 208/00   

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https://dejure.org/2000,5296
BGH, 06.06.2000 - 4 StR 208/00 (https://dejure.org/2000,5296)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2000 - 4 StR 208/00 (https://dejure.org/2000,5296)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2000 - 4 StR 208/00 (https://dejure.org/2000,5296)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 64 StGB
    Schwere räuberische Erpressung; Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges; Sich aufdrängende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Beschaffungskriminalität (Drogenabhängigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Räuberische Erpressung - Maßregelanordnung - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Berichtigung - Urteilstenor - Fassungsversehen - Schuldfähigkeit - Drogenkonsum - Entzugserscheinungen - Behandlungserfolg

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 246 a; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 a; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 64; ; StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Aussichtlosigkeit einer Unterbringung nach § 64 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 208/00
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363).

    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).

  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98

    Waffe i.S.d. § 250 StGB

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 208/00
    Das Landgericht hat in der rechtlichen Würdigung den die räuberische Erpressung qualifizierenden Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB bejaht und diese Gesetzesbestimmung auch in die Liste der angewendeten Vorschriften aufgenommen; da der Angeklagte jedoch das Küchenmesser zur Bedrohung des Geschädigten einsetzte, ist der Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1999 - 4 StR 380/98, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 1999, 2198; BGH NJW 1998, 2296, 2298; NStZ-RR 1999, 7).
  • BGH, 21.01.1999 - 4 StR 697/98

    Prüfung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt;

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 208/00
    Allein der Umstand, daß er den Bitten seiner Eltern, sich einer Therapie zu unterziehen, nur halbherzig Folge leistete und sich nach einer Entgiftung alsbald wieder dem Drogenkonsum zuwandte, genügt hierfür nicht (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 85; 163; 1998, 70; BGH, Beschluß vom 21. Januar 1999 - 4 StR 697/98).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 57/98

    Erfordernis einer fömlichen Ladung des Beistandes zur Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 208/00
    Das Landgericht hat in der rechtlichen Würdigung den die räuberische Erpressung qualifizierenden Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB bejaht und diese Gesetzesbestimmung auch in die Liste der angewendeten Vorschriften aufgenommen; da der Angeklagte jedoch das Küchenmesser zur Bedrohung des Geschädigten einsetzte, ist der Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1999 - 4 StR 380/98, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 1999, 2198; BGH NJW 1998, 2296, 2298; NStZ-RR 1999, 7).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 208/00
    Daß bei dem Angeklagten die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges nicht besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff . = NStZ 994, 578), ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen.
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 208/00
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363).
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Abhängigkeit - Sucht - Mangelnde

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 208/00
    Allein der Umstand, daß er den Bitten seiner Eltern, sich einer Therapie zu unterziehen, nur halbherzig Folge leistete und sich nach einer Entgiftung alsbald wieder dem Drogenkonsum zuwandte, genügt hierfür nicht (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 85; 163; 1998, 70; BGH, Beschluß vom 21. Januar 1999 - 4 StR 697/98).
  • BGH, 17.06.1998 - 1 StR 270/98

    Ausbeulung unter dem Hemd - Messer, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 208/00
    Das Landgericht hat in der rechtlichen Würdigung den die räuberische Erpressung qualifizierenden Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB bejaht und diese Gesetzesbestimmung auch in die Liste der angewendeten Vorschriften aufgenommen; da der Angeklagte jedoch das Küchenmesser zur Bedrohung des Geschädigten einsetzte, ist der Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1999 - 4 StR 380/98, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 1999, 2198; BGH NJW 1998, 2296, 2298; NStZ-RR 1999, 7).
  • BGH, 25.08.1999 - 2 StR 223/99

    Nachholen der Entscheidung über die besondere Schwere der Schuld durch das

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 208/00
    Da dies offensichtlich aufgrund eines Fassungsversehens unterblieben ist, hat der Senat den Schuldspruch entsprechend berichtigt (vgl. BGH NStZ 2000, 194).
  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 126/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Darlegungsanforderungen:

    Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei der in der Urteilsformel genannten Verurteilung wegen "räuberischer" Erpressung um ein offensichtliches Fassungsversehen, das der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO berichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2000 - 4 StR 208/00).
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