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   BGH, 03.07.1958 - 4 StR 208/58   

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https://dejure.org/1958,2653
BGH, 03.07.1958 - 4 StR 208/58 (https://dejure.org/1958,2653)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1958 - 4 StR 208/58 (https://dejure.org/1958,2653)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1958 - 4 StR 208/58 (https://dejure.org/1958,2653)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1547
  • MDR 1958, 856
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.08.2015 - 3 StR 112/15

    Räuberischer Diebstahl (Betroffensein und Tatfrische; unmittelbare Nähe zum

    Dabei steht dem Betreffen nicht entgegen, dass diese die Tat nicht erst nach ihrer Vollendung entdeckten, sondern sie bereits von Anfang an beobachteten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1958 - 4 StR 208/58, NJW 1958, 1547).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74

    Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der

    Nach der in der Rechtsprechung und im Schrifttum herrschenden Auffassung wird ein Dieb auf frischer Tat betroffen, wenn er alsbald nach der Vollendung der Tat am Tatort oder in deren Nähe von einer anderen Person wahrgenommen oder bemerkt wird (RGSt 73, 346; BGHSt 9, 255, 257; 16, 271, 277; BGH JZ 1951, 376; BGH GA 1968, 304; BGH NJW 1958, 1547; LK 9. Aufl. § 252 StGB Rnr. 7; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 252 StGB Rnr. 4; Dreher 35. Aufl, § 252 StGB Anm. 1 C).
  • BGH, 21.06.1967 - 4 StR 475/66

    Verurteilung wegen eines gemeinschaftlichen räuberischen Diebstahls - Verletzung

    Daß der Diebstahl noch nicht im Sinne einer endgültigen Wegschaffung des Diebesgutes vom Tatort und einer Sicherung des Gewährsams beendigt zu sein brauchte, beweist das Merkmal "auf frischer Tat betroffen" in § 252 StGB (RGSt 73, 343; BGHSt 9, 255; NJW 1958, 1547).

    Der Annahme eines vollendeten Diebstahls steht insbesondere weder der Umstand grundsätzlich entgegen, daß die Sache aus dem Gebäude, in dem sie verwahrt wurde, noch nicht entfernt worden ist, noch, daß der Gewahrsam des Täters nicht endgültig gesichert ist, noch, daß dieser vom Gewahrsamsinhaber bei der Tat beobachtet worden ist (RGSt 73, 343; BGHSt 16, 271, 272 [BGH 06.10.1961 - 2 StR 289/61]; 17, 206, 208 f [BGH 13.04.1962 - 1 StR 41/62]; 20, 194, 196 [BGH 06.04.1965 - 1 StR 73/65]; NJW 1958, 1547).

  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 444/61

    Eignung der Abgabe von Schreckschüssen aus einer Gaspistole für den Begriff der

    Seine rechtswidrige Anwesenheit in dem fremden Gebäude war schon während der Tat bemerkt worden (BGH LM Nr. 1 zu § 252 StGB; BGH NJW 1958, 1547 Nr. 16); er selbst wurde unmittelbar anschließend beim Verlassen des Tatorts entdeckt und alsbald verfolgt (BGHSt 9, 255).
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