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   BGH, 27.06.2000 - 4 StR 211/00   

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https://dejure.org/2000,8045
BGH, 27.06.2000 - 4 StR 211/00 (https://dejure.org/2000,8045)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2000 - 4 StR 211/00 (https://dejure.org/2000,8045)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 4 StR 211/00 (https://dejure.org/2000,8045)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch; Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts; Voraussetzungen für das Vorliegen eines beendeten Versuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1
    Abgrenzung beendeter - unbeendeter Tötungsversuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - 4 StR 211/00
    Auch dafür, daß sich der Angeklagte nach den letzten Ausführungshandlungen keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns gemacht hat mit der Konsequenz, daß ein beendeter Versuch anzunehmen wäre (BGHSt 40, 304 ff), geben die bisherigen Feststellungen keinen hinreichenden Anhalt.
  • BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88

    Unzureichende Erörterung der Todesnähe nach der letzten Ausführungshandlung

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - 4 StR 211/00
    Es bleibt daher offen, ob für den - während der Tatausführung hochgradig erregten - Angeklagten zu diesem Zeitpunkt eine lebensgefährliche Wirkung der Messerstiche erkennbar war (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 17).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - 4 StR 211/00
    Der aufgezeigte Mangel zwingt auch zur Aufhebung der für sich gesehen rechtlich nicht zu beanstandenden Verurteilungen wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung (vgl. BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; Kuckein in KK 4. Aufl. § 353 Rdn. 12).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Der aufgezeigte Mangel zwingt zur Aufhebung der für sich gesehen rechtlich nicht zu beanstandenden Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, weil ein versuchtes Tötungsdelikt hierzu in Tateinheit stünde (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276; Beschluss vom 27. Juni 2000 - 4 StR 211/00).
  • BGH, 06.11.2014 - 4 StR 416/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit; Arglosigkeit des

    Der aufgezeigte Mangel zwingt auch zur Aufhebung der Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 4 StR 211/00; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 353 Rn. 12 mwN), sodass es nicht darauf ankommt, ob das Landgericht rechtsfehlerfrei von einer Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB ausgegangen ist.
  • BGH, 11.02.2003 - 4 StR 8/03

    Tötungsvorsatz (individuelle Prüfung; gefährliche Handlungen); Rücktritt vom

    Angesichts dessen, daß der Angeklagte und K. sich nach dem Messerstich entfernten und der Geschädigte noch ersichtlich ohne fremde Hilfe das mehrere hundert Meter entfernte Polizeirevier aufsuchen konnte, ohne daß der Angeklagte und K. ihn noch verfolgten, drängt sich - zumal angesichts des lediglich einen Stichs - die Annahme eines (aus der allein maßgeblichen Sicht des Angeklagten) unbeendeten Versuchs auf (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 9; NStZ 1999, 449 f.; Senatsbeschlüsse vom 5. November 1998 - 4 StR 474/98 -, vom 4. Februar 1999 - 4 StR 658/98 - und vom 27. Juni 2000 - 4 StR 211/00).
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