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   BGH, 14.05.1998 - 4 StR 211/98   

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https://dejure.org/1998,5865
BGH, 14.05.1998 - 4 StR 211/98 (https://dejure.org/1998,5865)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1998 - 4 StR 211/98 (https://dejure.org/1998,5865)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 4 StR 211/98 (https://dejure.org/1998,5865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Dauer der angeordneten Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 418
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 14.09.2020 - Ss 40/20

    Trunkenheitsfahrt, erforderliche Feststellungen, Regelvermutung, Widerlegung,

    Der Senat kann in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst entscheiden (vgl. BGHSt 6, 398, 402; BGH, Beschl. v. 14.05.1998 - 4 StR 211/98, juris Rn. 2; Beschl. v. 23.11.2010 - 5 StR 466/10, juris; OLG Stuttgart NStZ-RR 1997, 178 f. - juris Rn. 29; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 354 Rn. 26f; KK-StPO/Gericke, a. a. O., § 354 Rn. 10a), da er ausschließen kann, dass hinsichtlich der Maßregelentscheidung noch weitere, für den Angeklagten günstige Feststellungen getroffen werden können, die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Bestimmung einer Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis, wenn - wie hier - die Voraussetzungen vorliegen, zwingend sind (vgl. Fischer, a. a. O., § 69 Rn. 51 m. w. N., § 69a Rn. 3) und lediglich die gesetzliche Mindestsperrfrist festgesetzt worden ist.
  • KG, 17.08.2022 - 3 Ss 44/22

    Sperrfrist unterhalb der Mindestdauer von drei Monaten

    Der Senat kann entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst entscheiden, da er in Übereinstimmung mit dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die gesetzlich niedrigste Dauer der Sperre nach § 69a Abs. 4 Satz 2 StGB für angemessen erachtet (vgl. zur entsprechenden Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO bei Entscheidungen über Maßregeln der Besserung und Sicherung: BGH, Beschluss vom 10. November 2020 - 3 StR 355/20 -, juris; Beschluss vom 14. Mai 1998 - 4 StR 211/98 -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. September 2020 a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 7. September 1976 a.a.O.; Gericke in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung 8. Aufl., § 354 Rn. 10a m.w.N.).

    Dass die Sperre mit Rechtskraft dieses Urteils bereits gemäß § 69a Abs. 5 Satz 2 StGB abgelaufen ist, steht ihrer Anordnung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 a.a.O.).

  • KG, 17.08.2022 - 161 Ss 129/22

    Sperrfrist unterhalb der Mindestdauer von drei Monaten

    Der Senat kann entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst entscheiden, da er in Übereinstimmung mit dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die gesetzlich niedrigste Dauer der Sperre nach § 69a Abs. 4 Satz 2 StGB für angemessen erachtet (vgl. zur entsprechenden Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO bei Entscheidungen über Maßregeln der Besserung und Sicherung: BGH, Beschluss vom 10. November 2020 - 3 StR 355/20 -, juris; Beschluss vom 14. Mai 1998 - 4 StR 211/98 -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. September 2020 a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 7. September 1976 a.a.O.; Gericke in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung 8. Aufl., § 354 Rn. 10a m.w.N.).

    Dass die Sperre mit Rechtskraft dieses Urteils bereits gemäß § 69a Abs. 5 Satz 2 StGB abgelaufen ist, steht ihrer Anordnung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 a.a.O.).

  • BGH, 08.10.2019 - 5 StR 441/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen tiefgreifender charakterlicher Mängel

    Wie das Landgericht sorgfältig dargelegt hat, lässt eine Tat, mit der der Täter sein fahrendes Kraftfahrzeug gezielt als Mittel zur Begehung einer gefährlichen Körperverletzung oder gar Tötung eingesetzt hat (hier Totschlagsversuch durch Zufahren mit einem Transporter auf die Nebenklägerin im Hof eines Wohnhauses), auf tiefgreifende charakterliche Eignungsmängel schließen, die die Entziehung der Fahrerlaubnis gerade zur Sicherung des Straßenverkehrs gebietet (implizit wohl auch etwa BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2011 - 4 StR 401/11, DAR 2012, 389 m. Anm. Geppert; vom 14. Mai 1998 - 4 StR 211/98, NZV 1998, 418).
  • LG Köln, 30.03.2020 - 111 Ks 3/16
    Auch wenn insoweit kein Regelbeispiel des § 69 II StGB eingreift, ergibt sich die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen aus dem festgestellten Tatgeschehen, einer gefährlichen Körperverletzung beim Führen eines Kraftfahrzeugs (vgl. BGH, Beschluss v. 14.05.1998 - 4 StR 211/98, NZV 1998, 418).
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