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   BGH, 30.05.1985 - 4 StR 214/85   

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https://dejure.org/1985,6223
BGH, 30.05.1985 - 4 StR 214/85 (https://dejure.org/1985,6223)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1985 - 4 StR 214/85 (https://dejure.org/1985,6223)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 (https://dejure.org/1985,6223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unterlassen der Begründung von Verfahrensrügen einer ansonsten ordnungsgemäß begründeten Revison

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 492
  • StV 1985, 353
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84

    Verlesung der Niederschrift einer früheren richterlichen Vernehmung der Ehefrau

    Auszug aus BGH, 30.05.1985 - 4 StR 214/85
    Das berechtigt grundsätzlich nicht, Wiedereinsetzung zu verlangen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Juni 1984 - 4 StR 243/84).
  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20

    Bemessung der Tagessatzhöhe bei einer Geldstrafe (Begriff des Einkommens);

    Ergibt sich jedoch aus den Verfahrensakten - wie hier aus der Ladungsverfügung des Vorsitzenden (Bd. XVIII, Bl. 101, 104), auf der ein Vermerk über das Anlegen eines Ladungsheftes angebracht ist -, dass es weitere nicht übersandte Aktenbestandteile gibt, die für die beabsichtigte Verfahrensrüge von Bedeutung sein können, so ist es dem Verteidiger zumutbar, an die Übersendung dieser Aktenbestandteile zu erinnern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99 Rn. 3; vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 Rn. 2 und vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 Rn. 4).

    Ob dieses Verschulden des Verteidigers dem Angeklagten zuzurechnen ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15 Rn. 7; vom 8. April 1992 - 2 StR 119/92 Rn. 4; vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89; vom 12. April 1989 - 4 StR 71/89 Rn. 2 f.; vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 Rn. 4 und vom 12. Januar 1984 - 4 StR 762/83 Rn. 2; vgl. auch: BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99 Rn. 3 und vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 Rn. 2), kann indes offenbleiben.

  • OLG Hamm, 20.03.2009 - 2 Ss OWi 138/09

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung

    Ungeachtet dessen ist der Wiedereinsetzungsantrag jedoch unbegründet, da eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ausnahmsweise nur dann erfolgen kann, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bzw. hier der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (BGH NStZ 1997, 45 f; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 7, 8; BGH StV 1985, 353).

    Ungeachtet dessen ist der Wiedereinsetzungsantrag jedoch unbegründet, da eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ausnahmsweise nur dann erfolgen kann, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (BGH NStZ 1997, 45 f; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 7, 8; BGH StV 1985, 353).

  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Nachholung von Verfahrensrügen - Fehlende

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen kann ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 7, 8; BGH StV 1985, 353).
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92

    Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der

    Dem Verteidiger war zuzumuten, im Hinblick auf die drohende Fristversäumnis innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Revision alsbald an die Erledigung seines Ersuchens vom 10. Dezember 1991 zu erinnern (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 492).
  • BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89

    Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge

    Das berechtigt grundsätzlich nicht, Wiedereinsetzung zu verlangen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 28. Juni 1984 - 4 StR 243/84 -, vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 und vom 10. Juni 1985 - 4 StR 264/85).
  • BGH, 04.03.2021 - 4 StR 209/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Sinn und Zweck;

    Das kann der Fall sein, wenn die entsprechende Verfahrensrüge ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden kann und dem Verteidiger des Beschwerdeführers bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz mehrfacher Mahnung Akteneinsicht nicht gewährt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85).
  • BGH, 01.02.2000 - 4 StR 635/99

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

    Spätestens nachdem ihm das Urteil am 15. Oktober 1999 zugestellt und damit die Revisionsbegründungsfrist in Gang gesetzt wurde, ohne daß ihm die Verhandlungsprotokolle "erneut" zur Einsicht übersandt waren, wäre es mit Blick auf das drohende Fristversäumnis seine Aufgabe und ihm auch zuzumuten gewesen, an die Erledigung seines Akteneinsichtsersuchens zu erinnern (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 492; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 44 Rdn. 7 b).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 313/01

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag zur Vervollständigung von Verfahrensrügen;

    Eine Wiedereinsetzung zu diesem Zweck ist in der Rechtsprechung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen für zulässig erachtet worden, etwa wenn dem Verteidiger bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz mehrfacher Mahnung keine Akteneinsicht gewährt oder das Sitzungsprotokoll nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wurde oder bei einer zu Protokoll erklärten Revisionsbegründung der Rechtspfleger entgegen dem Begehren des Angeklagten den Inhalt von ihm vorgelegter Schriftstücke nicht in die Revisionsbegründung aufgenommen hat (BGH NStZ 1984, 418; 1985, 492 f.; 1992, 292 f.).
  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 345/01

    Voraussetzungen für ausnahmsweise Gewährung von Wiedereinsetzung hinsichtlich

    Die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Gewährung von Wiedereinsetzung hinsichtlich nicht angebrachter oder nicht ordnungsgemäß ausgeführter Verfahrensrügen (vgl. BGH NStZ 1984, 418; 1985, 492 f.; 1992, 292 f.; Beschluß des Senats vom 08. -August 2001 - 2 StR 313/01) liegen nicht vor.
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 698/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Bei dieser Sachlage kommt eine Wiedereinsetzung nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn dem Verteidiger bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz mehrfacher Mahnung keine Akteneinsicht gewährt oder das Sitzungsprotokoll nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wurde und eine Verfahrensrüge nachgeschoben werden soll, die ohne Kenntnis der Akten bzw. des Protokolls nicht begründet werden kann (vgl. BGHSt 1, 44, 46 f.; BGH NStZ 1984, 418 und 1985, 492 f.; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; KK-StPO 3. Aufl. § 44 Rdn. 13 f. und § 345 Rdn. 26; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 44 Rdn. 7 ff.).
  • OLG Hamm, 10.04.2008 - 5 Ss 126/08

    Verfahrensrüge; Nachholung; Widereinsetzung

  • KG, 01.03.2022 - 3 Ws (B) 38/22

    Wiedereinsetzung in Rechtsbeschwerdebegründungsfrist bei nicht gewährter

  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 470/97
  • BGH, 06.10.1988 - 1 StR 381/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei ordnungsgemäß mit allgmeiner Sachrüge

  • OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 Ss OWi 98/99

    Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, beharrliche Pflichtverletzung,

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