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   BGH, 31.07.2013 - 4 StR 217/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21305
BGH, 31.07.2013 - 4 StR 217/13 (https://dejure.org/2013,21305)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2013 - 4 StR 217/13 (https://dejure.org/2013,21305)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 4 StR 217/13 (https://dejure.org/2013,21305)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 54 Abs 1 S 2 StGB, § 54 Abs 2 StGB, § 259 StGB, § 96 Abs 1 Nr 1 Buchst a AufenthG
    Bemessung einer Gesamtfreiheitsstrafe: Beachtung des Doppelverwertungsverbots

  • Wolters Kluwer

    Erschwerende Berücksichtigung der Gewinnerzielungsabsicht eines wegen des Einschleusens von Ausländern Angeklagten bei der Strafzumessung

  • rewis.io

    Bemessung einer Gesamtfreiheitsstrafe: Beachtung des Doppelverwertungsverbots

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 96 Abs. 1 Nr. 1a )
    Erschwerende Berücksichtigung der Gewinnerzielungsabsicht eines wegen des Einschleusens von Ausländern Angeklagten bei der Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Dritter Durchgang bzw. aller guten (?) Dinge sind drei? :-(

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.08.1998 - 2 StR 324/98

    Anwendung des Doppelbewertungsverbotes - Verstoß gegen das Ausländergesetz

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 4 StR 217/13
    Eine Schärfung der Strafe allein aus den vom Gesetzgeber bei der Festlegung des Strafrahmens angestellten Erwägungen allgemeiner Art ist daher auch hier aus den Gründen des § 46 Abs. 3 StGB nicht zulässig (BGH, Beschluss vom 26. August 1998 - 2 StR 324/98, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Ausländergesetz 1).
  • BGH, 24.08.2016 - 2 StR 504/15

    Strafmilderung wegen verringerter Schuldfähigkeit (Ermessensentscheidung des

    Anschließend hat sie jedoch auf den strafmildernden Umstand des engen zeitlichen, örtlichen und situativen Zusammenhangs beider Taten abgestellt und den gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB erforderlichen eigenständigen Strafzumessungsakt damit - wie geboten - an "gesamtstrafenspezifischen Kriterien' (Senat, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 340/10; vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 217/13, StraFo 2013, 477; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 54 Rn. 6 mwN) orientiert.
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 407/18

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung nach § 154 StPO eingestellter Straftaten)

    Die Festsetzung der Gesamtstrafe innerhalb der durch § 54 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 StGB gezogenen Grenzen ist ein eigenständiger Strafzumessungsvorgang, der den allgemeinen Grundsätzen des § 46 StGB unterliegt (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 217/13, StraFo 2013, 477).
  • BGH, 06.07.2021 - 4 StR 178/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur

    Sie lässt besorgen, dass das Landgericht dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB, der auch bei der Gesamtstrafenbildung Beachtung fordert (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 217/13, StraFo 2013, 477), angelastet hat, überhaupt zwei Taten begangen zu haben.
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