Rechtsprechung
BGH, 31.07.2013 - 4 StR 217/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 3 StGB; § 54 StGB; § 96 Abs. 1 Nr. 1 lit. a AufenthG
Geltung des Doppelverwertungsverbots bei der Gesamtstrafenbildung (Einschleusen von Ausländern) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 3 StGB, § 54 Abs 1 S 2 StGB, § 54 Abs 2 StGB, § 259 StGB, § 96 Abs 1 Nr 1 Buchst a AufenthG
Bemessung einer Gesamtfreiheitsstrafe: Beachtung des Doppelverwertungsverbots - Wolters Kluwer
Erschwerende Berücksichtigung der Gewinnerzielungsabsicht eines wegen des Einschleusens von Ausländern Angeklagten bei der Strafzumessung
- rewis.io
Bemessung einer Gesamtfreiheitsstrafe: Beachtung des Doppelverwertungsverbots
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 96 Abs. 1 Nr. 1a )
Erschwerende Berücksichtigung der Gewinnerzielungsabsicht eines wegen des Einschleusens von Ausländern Angeklagten bei der Strafzumessung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Dritter Durchgang bzw. aller guten (?) Dinge sind drei? :-(
Verfahrensgang
- LG Detmold, 17.12.2012 - 4 KLs 31/11
- BGH, 31.07.2013 - 4 StR 217/13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.08.1998 - 2 StR 324/98
Anwendung des Doppelbewertungsverbotes - Verstoß gegen das Ausländergesetz
Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 4 StR 217/13
Eine Schärfung der Strafe allein aus den vom Gesetzgeber bei der Festlegung des Strafrahmens angestellten Erwägungen allgemeiner Art ist daher auch hier aus den Gründen des § 46 Abs. 3 StGB nicht zulässig (BGH, Beschluss vom 26. August 1998 - 2 StR 324/98, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Ausländergesetz 1).
- BGH, 24.08.2016 - 2 StR 504/15
Strafmilderung wegen verringerter Schuldfähigkeit (Ermessensentscheidung des …
Anschließend hat sie jedoch auf den strafmildernden Umstand des engen zeitlichen, örtlichen und situativen Zusammenhangs beider Taten abgestellt und den gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB erforderlichen eigenständigen Strafzumessungsakt damit - wie geboten - an "gesamtstrafenspezifischen Kriterien' (Senat, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 340/10; vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 217/13, StraFo 2013, 477;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 54 Rn. 6 mwN) orientiert. - BGH, 18.12.2018 - 1 StR 407/18
Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung nach § 154 StPO eingestellter Straftaten)
Die Festsetzung der Gesamtstrafe innerhalb der durch § 54 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 StGB gezogenen Grenzen ist ein eigenständiger Strafzumessungsvorgang, der den allgemeinen Grundsätzen des § 46 StGB unterliegt (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 217/13, StraFo 2013, 477). - BGH, 06.07.2021 - 4 StR 178/21
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur …
Sie lässt besorgen, dass das Landgericht dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB, der auch bei der Gesamtstrafenbildung Beachtung fordert (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 217/13, StraFo 2013, 477), angelastet hat, überhaupt zwei Taten begangen zu haben.