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   BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15   

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BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15 (https://dejure.org/2015,22471)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2015 - 4 StR 219/15 (https://dejure.org/2015,22471)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 4 StR 219/15 (https://dejure.org/2015,22471)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB; § 184b Abs. 3 StGB; § 22 StGB
    Sexueller Missbrauch von Kindern (Einwirken auf ein Kind mittels Schriften, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen); Unternehmen des Erwerbs kinderpornographischer Schriften (Tatvollendung mit unmittelbarem Ansetzen zum Verschaffen: Begriff des unmittelbaren Ansetzens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 Nr 6 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 176 Abs 4 Nr 3 StGB, § 184b Abs 3 StGB vom 21.01.2015
    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Verbotenes Einwirken auf Kinder mit Schriften durch Übergabe einer Einladung zum gemeinsamen Masturbieren; versuchtes Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB, § 11 Abs. 1 Nr. 6 StGB, § 22 StGB

  • Wolters Kluwer

    Einwirken eines körperlich anwesenden Täters durch Schriften mit sexuellem Inhalt auf ein Kind; Unternehmen des Sich-Verschaffens des Besitzes an einer kinderpornografischen Schrift

  • online-und-recht.de

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Verbotenes Einwirken auf Kinder mit Schriften durch Übergabe einer Einladung zum gemeinsamen Masturbieren; versuchtes Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften

  • rewis.io

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Verbotenes Einwirken auf Kinder mit Schriften durch Übergabe einer Einladung zum gemeinsamen Masturbieren; versuchtes Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwirken eines körperlich anwesenden Täters durch Schriften mit sexuellem Inhalt auf ein Kind; Unternehmen des Sich-Verschaffens des Besitzes an einer kinderpornografischen Schrift

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch wer nur liest, wird ggf. sexuell missbraucht….

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sexueller Missbrauch von Kindern - per schriftlichem Angebot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Besitz von Kinderpornografie gem. § 184b StGB - wann beginnt die Strafbarkeit?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sexueller Missbrauch eines Kindes durch handgeschriebenen Zettel mit sexuellem Inhalt

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Kinderpornografische Schriften gem. § 184b StGB versucht zu beschaffen und trotzdem vollendet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 362
  • NStZ-RR 2015, 365
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97

    Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von

    Auszug aus BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15
    Es setzt das Unternehmen voraus, sich den Besitz an einer kinderpornografischen Schrift zu verschaffen, beispielsweise durch eigenhändiges Anfertigen entsprechender Fotoaufnahmen (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366 ff.; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 29. Aufl., § 184b Rn. 14).
  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 135/89

    Schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher gemeinschaftlicher

    Auszug aus BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15
    Für die Abgrenzung zu bloßen Vorbereitungshandlungen gelten die allgemeinen Regeln (allg. Ansicht, vgl. LK-Hilgendorf, StGB, 12. Aufl., § 11 Rn. 83; MüKo-StGB/Radtke, StGB, 2. Aufl., § 11 Rn. 112; Schönke/Schröder/Hecker/Eser, StGB, 29. Aufl., § 11 Rn. 43; einschränkend SK-StGB-Rudolphi/Stein, Stand Februar 2005, § 11 Rn. 41, die Versuche am untauglichen Objekt ausschließen); es ist also auf das unmittelbare Ansetzen im Sinne des § 22 StGB abzustellen (Senat, Urteil vom 1. Juni 1989 - 4 StR 135/89, NStZ 1989, 476, 477 mwN).
  • BGH, 30.04.1980 - 3 StR 108/80

    Unmittelbares Ansetzen durch das Einschlagen eines Nagels in einen Autoreifen, um

    Auszug aus BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15
    Nicht als Zwischenakte in diesem Sinne anzusehen sind Handlungen, die wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan des Täters als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden; dies kann auch für ein notwendiges Mitwirken des Opfers gelten (BGH, Urteil vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80, NJW 1980, 1759).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    Auszug aus BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15
    Ein unmittelbares Ansetzen zur Tat liegt bei Handlungen des Täters vor, die nach dem Tatplan der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden sollen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. März 2014 ? 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447, 448; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - 3 StR 105/10.A, Rn. 4).
  • BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15
    Die durch die nach Urteilsverkündung in Kraft getretene Gesetzesänderung veranlasste Prüfung gem. § 2 Abs. 3 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1953 - 1 StR 362/53, BGHSt 5, 208) führt zu keinem anderen Ergebnis, zumal die Neufassung der Vorschrift neben der Einwirkung durch Informations- oder Kommunikationstechnologie ausdrücklich auch weiterhin die Einwirkung durch Schriften im Tatbestand aufführt und sich der Strafrahmen nicht geändert hat.
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 490/14

    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers gegen Einstellungsentscheidung

    Auszug aus BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15
    b) Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei angenommen, dass der Angeklagte nach dem festgestellten Sachverhalt auf ein Kind durch Schriften eingewirkt hat, um es zu sexuellen Handlungen zu bewegen (§ 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB in der zur Tatzeit sowie zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung geltenden Fassung), indem er dem Zeugen S. den Zettel mit der Aufforderung zum gegenseitigen Masturbieren gegen Entgelt zu lesen gab (vgl. zum damit gegebenen Einwirken BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, NStZ-RR 2015, 139 f.).
  • BGH, 11.05.2010 - 3 StR 105/10

    Unbegründete Revision

    Auszug aus BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15
    Ein unmittelbares Ansetzen zur Tat liegt bei Handlungen des Täters vor, die nach dem Tatplan der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden sollen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. März 2014 ? 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447, 448; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - 3 StR 105/10.A, Rn. 4).
  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 4 RVs 144/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern durch Whatsapp-Nachrichten

    Dem Wortlaut ist eine solche Einschränkung nicht zu entnehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 16.07.2015 - 4 StR 219/15 - juris).
  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Der Annahme unmittelbaren Ansetzens stehen Zwischenakte nicht entgegen, die keinen tatbestandsfremden Zwecken dienen, sondern wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan des Täters als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden (vgl. BGH, Urteile vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80, NJW 1980, 1759; vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057, 1058; vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06, NStZ 2006, 331; vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, BGHR StGB § 22 Ansetzen 38; Beschlüsse vom 24. Mai 1991 - 5 StR 4/91, BGHR StGB § 22 Ansetzen 14; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 219/15).
  • OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17

    Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall häuslicher Gewalt: Beweisverwertungsverbot

    a) Ein Täter, der lediglich Handlungen außerhalb des Tatbestands vorgenommen hat, setzt unmittelbar zur Tat an, wenn diese außertatbestandlichen Zwischenschritte nach seiner Vorstellung der Verwirklichung eines Tatbestandmerkmals räumlich und zeitlich unmittelbar vorgelagert sind oder nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang ohne Zwischenakte unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollten (st. Rspr., statt aller BGH, Beschl. v. 16. Juli 2015 - 4 StR 219/15, BeckRS 2015, 14755; Fischer, a.a.O., § 22 Rn. 9 ff. m.w.N.).

    Hingegen schließen (Zwischen-)Handlungen ein unmittelbares Ansetzen nicht aus, wenn sie als Bestandteil der Tathandlung erscheinen, weil sie zeitlich und räumlich an sie angrenzen und mit ihr - im Falle der Ausführung der Tathandlung - eine Einheit bilden (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2015, a.a.O.; Urt. v. 30. April 1980 - 3 StR 108/80, NJW 1980, 1759).

    Dies kann auch für ein notwendiges Mitwirken des Opfers gelten (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2015, a.a.O.).

  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Nicht als Zwischenakte in diesem Sinne anzusehen sind Handlungen, die wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan des Täters als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden; dies kann auch für ein notwendiges Mitwirken des Opfers gelten (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15 Rn. 7 und vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80 Rn. 8 f.; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 219/15 Rn. 14).
  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 71/15

    Raub

    Nicht als Zwischenakte in diesem Sinne anzusehen sind Handlungen, die wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan der Täter als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden; dies kann auch für ein notwendiges Mitwirken des Opfers gelten (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 219/15 mwN).
  • BGH, 14.01.2020 - 4 StR 397/19

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbestand des

    Soweit in einzelnen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen worden ist, dass die Prüfung des Versuchsbeginns grundsätzlich an der Verwirklichung des Grundtatbestandes zu orientieren (in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86 unter Hinweis auf Fischer, StGB, 63. Aufl., § 22 Rn. 36; ebenso Kudlich/Schuhr in: SSW-StGB, 4. Aufl., § 22 Rn. 47; SK-StGB/Jäger, 9. Aufl., § 22 Rn. 32), oder in den genannten Konstellationen trotz der Verwirklichung eines Merkmals des Qualifikationstatbestands ein unmittelbares Ansetzen zu verneinen sei, wenn es zur Herbeiführung des tatbestandlichen Erfolgs noch eines - weiteren - Willensimpulses des Täters bedürfe (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207), ist damit ebenfalls nur das Erfordernis kritischer Prüfung umschrieben, ob der Täter im jeweiligen Einzelfall nach seiner Vorstellung von der Tat bereits die Schwelle überschritten hat, die ? ohne weitere Zwischenakte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 219/15, BGHR StGB § 176 Abs. 4 Nr. 3 Einwirken 1; Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447, 448; Hoffmann-Holland in: MüKo-StGB, 3. Aufl., § 22 Rn. 109) ? in die vollständige Verwirklichung des Tatbestands münden soll.
  • BayObLG, 04.11.2020 - 206 StRR 1459/19

    Strafbare missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken

    Erforderlich ist lediglich, entsprechend der allgemeinen, für die Versuchsstrafbarkeit nach § 22 StGB geltenden Regeln (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 219/15, BeckRS 2015, 14775 Rn. 14; Fischer, StGB, § 11 Rn. 28; v. Heintschel-Heinegg, BeckOK StGB, 47. Ed. Stand 01.08.2020, § 11 Rn. 45; Radtke a.a.O. Rn. 136), dass zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar angesetzt wird.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19

    Disziplinarrecht: Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis bei Besitz

    Ein unmittelbares Ansetzen zur Tat liegt bei Handlungen vor, die nach dem Tatplan der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandshandlungen mittelbar einmünden sollen (stRspr. BGH, Beschluss vom 16.07.2015 - 4 StR 219/15 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • LG Bochum, 24.01.2019 - 11 KLs 10/18
    Durch das Einreichen der gefälschten überhöhten Kostenrechnung - hinsichtlich derer die Kammer keine gesicherten Feststellungen zum Vorhandensein eines Urschriftausdrucks treffen konnte - hat der Angeklagte zum Betrug unmittelbar angesetzt, da diese Handlung nach seinem Tatplan der Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals der Täuschung vorgelagert war und im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden sollte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 16.07.2015 - 4 StR 219/15).
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