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   BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89   

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BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89 (https://dejure.org/1989,799)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1989 - 4 StR 222/89 (https://dejure.org/1989,799)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1989 - 4 StR 222/89 (https://dejure.org/1989,799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung des § 21 Strafgesetzbuch (StGB), wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 430
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Das in den §§ 20, 21 StGB genannte Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit erfaßt solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, im medizinischen Sinne also keine Krankheit darstellen (BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 6, 9).

    Vielmehr hat der Tatrichter mit dem Hinweis auf den Krankheitswert ersichtlich die Gewichtigkeit der als Störungen in Betracht zu ziehenden Umstände kennzeichnen und sie als den krankhaften Störungen nicht gleichgewichtig charakterisieren wollen (BGHSt 34, 22, 25).

  • BGH, 05.03.1985 - 4 StR 80/85

    Minderung der Schuld bei Einsehbarketi des Unrechts ungeachtet der geistigen

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Die 1. Alternative des § 21 StGB scheidet aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28, hierzu Anm. Dreher JR 1966, 350; BGH MDR 1968, 854; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 4).

    Fehlt dem Täter die Einsicht wegen einer krankhaften seelischen Störung oder aus einem anderen in § 20 StGB bezeichneten Grund, ohne daß ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist auch bei nur verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3).

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85

    Verlesung eines Attestes

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Angesichts dieser Umstände durfte das Landgericht auch ohne genaue Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit (vgl. BGH NJW 1986, 1555, 1557; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9 und 13; Salger DRiZ 1989, 174) die Schuldfähigkeit bejahen und allein von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgehen.
  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87

    Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Angesichts dieser Umstände durfte das Landgericht auch ohne genaue Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit (vgl. BGH NJW 1986, 1555, 1557; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9 und 13; Salger DRiZ 1989, 174) die Schuldfähigkeit bejahen und allein von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgehen.
  • BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88

    Umfang der Prüfungspflicht der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Angesichts dieser Umstände durfte das Landgericht auch ohne genaue Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit (vgl. BGH NJW 1986, 1555, 1557; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9 und 13; Salger DRiZ 1989, 174) die Schuldfähigkeit bejahen und allein von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgehen.
  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 679/87

    Anforderungen an eine Verminderung der Einsichtsfähigkeit als Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Die 1. Alternative des § 21 StGB scheidet aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28, hierzu Anm. Dreher JR 1966, 350; BGH MDR 1968, 854; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 4).
  • BGH, 07.02.1968 - 2 StR 1/68

    Möglichkeit der Anwendung beider Alternativen des § 51 Abs. 2 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Die 1. Alternative des § 21 StGB scheidet aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28, hierzu Anm. Dreher JR 1966, 350; BGH MDR 1968, 854; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 4).
  • BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88

    Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Das in den §§ 20, 21 StGB genannte Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit erfaßt solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, im medizinischen Sinne also keine Krankheit darstellen (BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 6, 9).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Das in den §§ 20, 21 StGB genannte Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit erfaßt solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, im medizinischen Sinne also keine Krankheit darstellen (BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 6, 9).
  • BGH, 26.10.1988 - 3 StR 297/88
    Auszug aus BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
    Die 1. Alternative des § 21 StGB scheidet aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28, hierzu Anm. Dreher JR 1966, 350; BGH MDR 1968, 854; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 4).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88

    Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im

  • BGH, 30.05.1990 - 3 StR 110/90

    Voraussetzungen des verminderten Einsichtsvermögens bei der Beurteilung der

  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen

    Die neue Verhandlung gibt Gelegenheit zu klären, ob auch bei dieser Angeklagten - bei vorhandener Unrechtseinsicht - das Steuerungsvermögen aus einem der in § 20 StGB aufgeführten Gründe erheblich eingeschränkt war (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5, 6).
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit -

    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.), während die Schuld des Angeklagten nicht gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1989, 430).
  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 482/94

    Pump-Action-Flinte - §§ 211, 22, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft

    Abgesehen davon, daß die Anwendung von § 21 StGB nicht darauf gestützt werden kann, daß Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen seien (BGH NStZ 1986, 264; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5), fehlen jegliche Ausführungen dazu, inwieweit die "psychische Ausnahmesituation" das Gewicht einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung im Sinne von § 20 StGB, die hier allenfalls in Betracht kommen könnte (BGHR StGB § 21 Bewußtseinsstörung 3 und 4), erreicht hat.
  • BGH, 15.12.2005 - 4 StR 314/05

    Vergewaltigung (hilflose Lage; Gewalt; Strafschärfung bei Ansteckungsgefahr und

    Fehlt ihm bei verminderter Einsichtsfähigkeit hierzu die Einsicht, ohne dass ihm dies vorzuwerfen ist, kommt § 20 StGB zur Anwendung (st. Rspr., vgl. BGHSt 21, 27, 28; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5).
  • BGH, 13.11.1990 - 1 StR 514/90

    Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit nach langjährigem Alkoholmissbrauch -

    Fehlte ihm die Einsicht aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe, ohne daß ihm das zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist auch bei nur verminderter Einsichts fähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (st. Rspr.; vgl. BGHSt 21, 27, 28; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1 bis 5).

    Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich nicht zugleich auf Mängel der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit gestützt werden kann (vgl. BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5; § 63 Schuldunfähigkeit 1).

  • BGH, 10.07.2008 - 5 StR 253/08

    Vergewaltigung (Beleg der Nötigung; Vorsatz); schwerer sexueller Missbrauch eines

    Fehlt dem Täter dagegen die Einsicht aus einem in § 20 StGB bezeichneten Grund, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist § 20 StGB anwendbar (BGHSt 40, 341, 349; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 5; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 StR 22/08; zur Vorwerfbarkeit vgl. BGHSt 40, 341, 349).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12

    Schuldunfähigkeit bei Nichtvorwerfbarkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit;

    Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar, so dass in diesen Fällen ein Schuldspruch ausscheidet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 548/07, NStZ-RR 2008, 106; Urteil vom 1. Juni 1989 - 4 StR 222/89, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5 jeweils mwN).
  • BGH, 11.11.1992 - 3 StR 123/92

    Vorliegen eines Raubs mit Todesfolge bei vorsätzlicher Herbeiführung der

    Sollte tatsächlich eine erhebliche Verminderung der Einsichtsfähigkeit vorliegen, so scheidet die 1. Alternative des § 21 StGB aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1-4; BGH NStZ 1989, 430).

    Die Voraussetzungen des § 21 StGB liegen in den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit nur vor, wenn die Einsicht gefehlt hat, dies aber dem Täter vorzuwerfen ist (BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1, 3; BGH bei Holtz, MDR 1978, 984; BGH NStZ 1989, 430; 1985, 309).

  • BGH, 11.07.1989 - 4 StR 326/89

    Erkennen des Unrechts der Tat trotz erheblicher Verminderung der Einsichts- und

    Fehlt dem Täter die Einsicht wegen einer krankhaften seelischen Störung oder eines anderen in § 20 StGB genannten Grundes, ohne daß ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist auch bei nur verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGH StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3; BGH, Urteil vom 1. Juni 1989 - 4 StR 222/89 -).

    Denn anders als in dem dem Urteil des Senats vom 1. Juni 1989 - 4 StR 222/89 - zugrundeliegenden Sachverhalt sind die vom Landgericht festgestellten, den Angeklagten und seine Tat charakterisierenden Umstände nicht geeignet, das Fehlen der Unrechtseinsicht mit Sicherheit ausschließen zu können:.

  • BGH, 10.02.2005 - 3 StR 3/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zweifelssatz; sichere

    Kann ein solcher Vorwurf nicht erhoben werden, greift § 20 StGB ein mit der Folge, daß eine Bestrafung ausscheidet (st. Rspr.; vgl. BGHSt 21, 27, 28; BGH NStZ 1985, 309; 1986, 264; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1 bis 5; vgl. BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2; BGH NStZ-RR 1999, 207).
  • BGH, 06.05.1993 - 1 StR 136/93

    Strafrahmenmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit infolge Alkohols

  • BGH, 25.11.2003 - 1 StR 308/03

    Notwehr (lebensgefährliches Verteidigungsverhalten; Warnschuss; Unmittelbarkeit

  • BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Antrag auf

  • BGH, 16.03.1999 - 3 StR 64/99

    Verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit

  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 392/90

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Strafbarkeit wegen vorsätzlichen

  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 540/99

    Schuldunfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit

  • BGH, 10.09.1997 - 3 StR 337/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Annahme

  • BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96

    Eigennützige Mitwirkung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bestimmtes

  • BGH, 17.07.1990 - 1 StR 305/90

    Bindungsumfang bei einer Zurückverweisung an eine Schwurgerichtskammer -

  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 170/93

    Schuldunfähigkeit bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 3,0 Promille -

  • BGH, 12.06.1990 - 1 StR 216/90

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit

  • BGH, 11.03.1992 - 5 StR 65/92

    Anforderungen an die Begründung einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit eines

  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 241/89

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Anwendung der Alternativen

  • BGH, 06.05.1992 - 5 StR 157/92

    Rechtsfehlerhafte Annahme einer Verdeckungsabsicht

  • BGH, 28.04.1992 - 4 StR 167/92

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) in Fällen der

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