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   BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97   

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BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97 (https://dejure.org/1997,1799)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1997 - 4 StR 222/97 (https://dejure.org/1997,1799)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97 (https://dejure.org/1997,1799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 260; BtMG § 29, § 29 ,a, § 30, § 30a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 89
  • StV 1997, 636
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97
    Sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, sind als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, die zum Zweck gewinnbringender Weiterveräußerung bereitgehalten werden, den Tatbestand des Handeltreibens in bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGH NStZ 1995, 37 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1996, 93; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 und 11).

    Eine Bewertungseinheit kommt nicht nur beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern bei allen Absatzdelikten in Betracht, also auch beim Veräußern und Abgeben von Betäubungsmitteln (vgl. BGH NStZ 1996, 93, 94; 1997, 243).

  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 173/96

    Besonderheiten beim Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige;

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97
    Der durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität vom 15. Juli 1992 (BGBl. I 1302) eingeführte Qualifikationstatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG, der das vormalige Regelbeispiel eines besonders schweren Falles in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BtMG a.F. ersetzt hat, ist ein Absatzdelikt, denn er stellt die unerlaubte entgeltliche oder unentgeltliche (vgl. BGH StV 1996, 664) Weiterübertragung von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahre durch eine Person über 21 Jahren unter Strafe.

    Schließlich wird zu beachten sein, daß der Angeklagte, auch wenn er jeweils aus einer Erwerbsmenge stammende Betäubungsmittel ausschließlich an Minderjährige verkauft haben sollte, dadurch nicht nur den Tatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG - bei gewerbsmäßigem Handeln den des § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG -, sondern zugleich auch den des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfüllt hat (BGH StV 1996, 664; vgl. auch BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97
    Das Landgericht hat rechtsfehlerhaft allein auf die Verkaufshandlungen abgestellt und dabei verkannt, daß die ein und denselben Güterumsatz betreffenden, aufeinanderfolgenden Teilakte vom Erwerb bis zum Absatz in dem Begriff des Handeltreibens zu einer einzigen Tat (Bewertungseinheit) verbunden werden (vgl. BGHSt 30, 28, 31).

    Sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, sind als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, die zum Zweck gewinnbringender Weiterveräußerung bereitgehalten werden, den Tatbestand des Handeltreibens in bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGH NStZ 1995, 37 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1996, 93; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 und 11).

  • BGH, 29.11.1996 - 4 StR 561/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatmodalitäten des Erwerbs, des Besitzes und

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97
    Sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, sind als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, die zum Zweck gewinnbringender Weiterveräußerung bereitgehalten werden, den Tatbestand des Handeltreibens in bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGH NStZ 1995, 37 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1996, 93; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 und 11).

    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zur Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 8 und 11; StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 6).

  • BGH, 03.01.1997 - 3 StR 476/96

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97
    Die Beurteilung, ob selbständige Rauschgiftgeschäfte zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen sind, ist zwar in erster Linie Sache des Tatrichters, dessen Wertung vom Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler hin zu überprüfen ist (vgl. BGH NStZ 1997, 344; Beschlüsse vom 3. Januar 1997 - 3 StR 476/96 und vom 10. April 1997 - 4 StR 138/97).
  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97
    Gewerbsmäßigkeit bedeutet, daß der Täter beabsichtigt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen (st. Rspr., vgl. BGHSt 1, 383 und die Nachweise bei Tröndle StGB 48. Aufl. vor § 52 Rdn. 43); sie wird also durch ein subjektives Moment begründet (vgl. BGH NJW 1980, 714; BGHR StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 1).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 138/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bewertungseinheit der

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97
    Die Beurteilung, ob selbständige Rauschgiftgeschäfte zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen sind, ist zwar in erster Linie Sache des Tatrichters, dessen Wertung vom Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler hin zu überprüfen ist (vgl. BGH NStZ 1997, 344; Beschlüsse vom 3. Januar 1997 - 3 StR 476/96 und vom 10. April 1997 - 4 StR 138/97).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97
    Sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, sind als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, die zum Zweck gewinnbringender Weiterveräußerung bereitgehalten werden, den Tatbestand des Handeltreibens in bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGH NStZ 1995, 37 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1996, 93; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 und 11).
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97
    Schließlich wird zu beachten sein, daß der Angeklagte, auch wenn er jeweils aus einer Erwerbsmenge stammende Betäubungsmittel ausschließlich an Minderjährige verkauft haben sollte, dadurch nicht nur den Tatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG - bei gewerbsmäßigem Handeln den des § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG -, sondern zugleich auch den des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfüllt hat (BGH StV 1996, 664; vgl. auch BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 271/97

    Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz bei Benutzung von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97
    Wegen einer Tat kann aber nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Juli 1997 - 4 StR 271/97).
  • BGH, 13.12.1995 - 2 StR 575/95

    Betäubungsmittel - Gewerbsmäßiger Handel - Fortlaufende Einnahmequelle

  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen

  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 69/96

    Zusammenfassung mehrerer Drogenverkäufe zu Tateinheit bei nicht feststellbarem

  • BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79

    Rechtlicher Hinweis hinsichtlich der Strafbarkeit von neue in der

  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

  • BGH, 21.12.1993 - 1 StR 782/93

    Gewerbsmäßigkeit: Voraussetzungen

  • BGH, 26.10.2015 - 1 StR 317/15

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Gewerbsmäßig im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG handelt ein Täter dann, wenn er sich eine fortlaufende Einnahmequelle durch wiederholte Vornahme gerade solcher Handlungen verschaffen will, die den Tatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, StV 1997, 636; vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 2 StR 575/95, NStZ 1996, 285, 286).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Es beschwert den Angeklagten nicht, dass das Landgericht ihn in den Fällen II.2 bis 5 (Taten 1 bis 15) nicht auch wegen (gewerbsmäßigen) Handeltreibens verurteilt hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, StV 1997, 636, 637; Beschluss vom 23. Mai 2007, aaO, S. 42 f.).
  • BGH, 12.04.2018 - 4 StR 336/17

    Rechtsmittelbegründung (Anforderungen); Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig

    Die Wiederholungsabsicht muss sich stets auf das Delikt beziehen, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, BGHR StGB § 146 Abs. 2 Gewerbsmäßig 1; Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbsmäßig 2; Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 2 StR 575/95, NStZ 1996, 285, 286; Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., vor §§ 52 ff. Rn. 95; Fischer, StGB, 65. Aufl., vor § 52 Rn. 61a).

    Es reicht vielmehr aus, wenn sich die Wiederholungsabsicht auch auf derartige Taten erstreckt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, aaO; vom 26. Oktober 2015 - 1 StR 317/15, BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Gewerbsmäßig 6; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 30 Rn. 117 jeweils zu § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG).

  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge;

    aa) Sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, sind als eine Tat anzusehen, wenn bereits der Erwerb der Betäubungsmittel, die zum Zweck der Weitergabe beschafft werden, den Tatbestand einer Variante des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG in Bezug auf die Gesamtmenge erfüllt; denn in diesem Fall bilden die aus dem einheitlich bezogenen Betäubungsmittelvorrat vorgenommenen Weitergaben von Einzelmengen lediglich unselbständige Teilakte ein und desselben strafbaren Güterumsatzes im Sinne einer strafrechtlichen Bewertungseinheit (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 15).
  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 67/12

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Feststellungen;

    Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits ihr Erwerb und Besitz zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs den Tatbestand des Handeltreibens in Bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; die späteren, diese Betäubungsmittel betreffenden Veräußerungsgeschäfte gehören als unselbständige Teilakte zu dieser Tat (vgl. nur Senatsurteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, NStZ 1998, 89; Senatsbeschluss vom 8. Mai 2001 - 4 StR 114/01).
  • BGH, 09.01.2024 - 6 StR 494/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Mehrere Fälle des

    "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bilden mehrere Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nur dann eine einheitliche Tat, wenn sie ein und denselben Güterumsatz betreffen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, Rn. 6; Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - 4 StR 240/18, Rn. 3; und vom 18. April 2023 - 3 StR 30/23, Rn. 10).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00

    Bestimmen von Minderjährigen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Demgemäß ist, soweit ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist, auch bei der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige eine Tat im Sinne einer Bewertungseinheit anzunehmen (vgl. BGH StV 1997, 636.637; 1999, 431).

    Die Beurteilung, ob selbständige Rauschgiftgeschäfte zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen sind, ist zwar in erster Linie Sache des Tatrichters, dessen Wertung das Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler hin zu überprüfen hat (vgl. BGH StV 1997, 636, 637 m. N.).

    Zwar handelt der Täter gewerbsmäßig im Sinne dieser Vorschrift nur dann, wenn er sich eine fortlaufende Einnahmequelle durch wiederholte Vornahme gerade solcher Handlungen verschaffen will, die einen der Tatbestände des § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfüllen (BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbsmäßig 1, 2), wobei es jedoch nicht erforderlich ist, daß der Täter die erstrebten Einnahmen ausschließlich aus Rauschgiftgeschäften mit Minderjährigen erzielen will (vgl. BGHR aaO Nr. 2 m.N.).

  • BGH, 01.12.1998 - 4 StR 547/98

    Tatsächliche Gewalt über Munition; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    a) Sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, sind als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, die zum Zweck gewinnbringender Weiterveräußerung bereitgehalten werden, den Tatbestand des Handeltreibens in bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 15 m.w.N.).

    Jedoch ist es rechtsfehlerhaft, allein auf die Anzahl der Veräußerungsgeschäfte abzustellen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß an sich selbständige Rauschgiftverkäufe aus derselben Erwerbsmenge getätigt wurden (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 13, 15).

    Auch bei Absatzdelikten ist eine Tat anzunehmen, soweit ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (vgl. BGH NStZ 1996, 93, 94; 1997, 243; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 15).

    Beziehen sich die nur als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu wertenden Verkäufe an Erwachsene und die - hier gewerbsmäßige - Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige, die zugleich auch den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllt (BGH StV 1996, 664), auf dieselbe (nicht geringe) Erwerbsmenge, ist wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubter gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige zu verurteilen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 15).

  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei

    Liegen aber nach den Feststellungen konkrete Anhaltspunkte für eine Bewertungseinheit vor, darf das Tatgericht darüber ohne Erörterung nicht hinweggehen (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, aaO; Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97).
  • BGH, 08.05.2001 - 4 StR 114/01

    Bewertungseinheit beim Betäubungsmittelhandel (konkrete Anhaltspunkte);

    Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, sind als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, die zum Zweck gewinnbringender Weiterveräußerung bereitgehalten werden, den Tatbestand des Handeltreibens in bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (st. Rspr., BGHSt 30, 28, 31; BGH NStZ 1998, 89).

    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zur Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (vgl. BGH NStZ 1998, 89 m.w.N.).

    Zwar ist die Beurteilung, ob selbständige Rauschgiftgeschäfte zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen sind, in erster Linie Sache des Tatrichters, dessen Wertung vom Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler hin zu überprüfen ist (vgl. BGH NStZ 1998, 89 m.N.).

  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 72/17

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (bestimmungsgemäßer

  • BGH, 08.01.2015 - 2 StR 252/14

    Konkurrenzen bei den Betäubungsmitteldelikten

  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17

    Fehlgeschlagener Versuch (Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten;

  • BGH, 08.05.2003 - 3 StR 123/03

    Strafzumessung (Annahme minder schwerer Fälle der Abgabe an Minderjährige;

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

  • BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03

    Verfall (kein Erlangtes bei fehlender Erwerbsmöglichkeit: nichtiges

  • BGH, 25.07.2002 - 4 StR 104/02

    Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch (Darstellungspflicht; Widersprüche;

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 353/10

    Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an Personen

  • BGH, 25.09.2003 - 4 StR 291/03

    Betäubungsmittelhandel (Handeltreiben; Bewertungseinheit; Anhaltspunkte);

  • BGH, 06.02.2001 - 4 StR 11/01

    Bewertungseinheit (Hinweise, die eine solche Nahe legen); Unerlaubtes

  • OLG Frankfurt, 15.01.2016 - 1 Ss 364/15

    Zum Begriff des Beweisantrags (hier: Konnexität)

  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 136/99

    Tateinheit; Bewertungseinheit; Einzelverkäufe; Gesamtvorrat

  • LG Aurich, 12.02.2021 - 13 KLs 15/20

    Unerlaubter Handeltreiben mit und unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln

  • KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21

    Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs.

  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ; Rechtsprechung des BGH bei der

  • OLG Hamburg, 30.11.2017 - 6 Rev 12/17

    Sicherstellung

  • BGH, 27.05.2020 - 2 StR 82/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit bei

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