Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.10.1997

Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5091
BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97 (https://dejure.org/1997,5091)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1997 - 4 StR 226/97 (https://dejure.org/1997,5091)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 4 StR 226/97 (https://dejure.org/1997,5091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84

    Sukzessiv

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Aus diesem Grunde kommt auch eine Verurteilung als (Mit-)Täter nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 32) nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1984, 548 ; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 558; Lackner StGB 22. Aufl. § 25 Rdn. 12).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Das Landgericht hat bei der Gesamtstrafe - unter zulässiger Bezugnahme auf die Strafzumessungserwägungen bei den Einzelstrafen (vgl. BGHSt 24, 268, 271; BGH NStZ 1987, 183 ) - ebenso wie bei den Einzelstrafen die für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände umfassend gewürdigt und - wie hier geboten (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 11) - den "engen persönlichen, zeitlichen, psychologischen und situativen Zusammenhang der Einzeltaten" strafmildernd berücksichtigt.
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Ob der Tatbeteiligte nicht nur fremdes Tun fördern, sondern die Tat (Einfuhr) als eigene will, ist in wertender Betrachtung zu beurteilen (vgl. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21; Senatsbeschluß vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97), wobei die tatrichterliche Wertung zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe der Überprüfung durch das Revisionsgericht nur begrenzt zugänglich ist (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 753/96).
  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 211/97

    Täterschaft und Teilnahme bei eigennütziger Förderung fremder Umsatzgeschäfte im

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Insbesondere bedingte die festgestellte Mittäterschaft beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nicht notwendig auch die Behandlung des Angeklagten als Täter hinsichtlich des Einfuhrtatbestandes, wenn - wie hier nach der den Urteilsgründen noch zu entnehmenden Auffassung der Strafkammer - insoweit Täterwille und Tatherrschaft nicht nachweisbar waren (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 1; BGH, Beschluß vom 11. Juni 1997 - 2 StR 211/97).
  • BGH, 23.02.1994 - 2 StR 674/93

    Betäubungsmittel - Tatbestandsverwirklichung - Einfuhr - Tatbeitrag - Zusage -

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Aus diesem Grunde kommt auch eine Verurteilung als (Mit-)Täter nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 32) nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1984, 548 ; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 558; Lackner StGB 22. Aufl. § 25 Rdn. 12).
  • BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92

    Rauschgiftgeschäft - Drogen - Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft (st. Rspr.; vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 26 m.w.N.).
  • BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88

    Auszugsweise Verlesung von Briefen die während des Aufenthalts der Angeklagten in

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Insbesondere bedingte die festgestellte Mittäterschaft beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nicht notwendig auch die Behandlung des Angeklagten als Täter hinsichtlich des Einfuhrtatbestandes, wenn - wie hier nach der den Urteilsgründen noch zu entnehmenden Auffassung der Strafkammer - insoweit Täterwille und Tatherrschaft nicht nachweisbar waren (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 1; BGH, Beschluß vom 11. Juni 1997 - 2 StR 211/97).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Ob der Tatbeteiligte nicht nur fremdes Tun fördern, sondern die Tat (Einfuhr) als eigene will, ist in wertender Betrachtung zu beurteilen (vgl. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21; Senatsbeschluß vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97), wobei die tatrichterliche Wertung zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe der Überprüfung durch das Revisionsgericht nur begrenzt zugänglich ist (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 753/96).
  • BGH, 22.03.1991 - 3 StR 34/91

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenze - Tabeitrag - Täterschaft - Teilnahme -

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Ob der Tatbeteiligte nicht nur fremdes Tun fördern, sondern die Tat (Einfuhr) als eigene will, ist in wertender Betrachtung zu beurteilen (vgl. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21; Senatsbeschluß vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97), wobei die tatrichterliche Wertung zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe der Überprüfung durch das Revisionsgericht nur begrenzt zugänglich ist (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 753/96).
  • BGH, 22.11.1995 - 3 StR 478/95

    Strafzumessung - Notar - Grundstücksgeschäfte - Untreue

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Das Landgericht hat bei der Gesamtstrafe - unter zulässiger Bezugnahme auf die Strafzumessungserwägungen bei den Einzelstrafen (vgl. BGHSt 24, 268, 271; BGH NStZ 1987, 183 ) - ebenso wie bei den Einzelstrafen die für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände umfassend gewürdigt und - wie hier geboten (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 11) - den "engen persönlichen, zeitlichen, psychologischen und situativen Zusammenhang der Einzeltaten" strafmildernd berücksichtigt.
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 753/96

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86

    Gesamtstrafe - Einzelstrafen - Einzelne taten - Strafurteil

  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88

    Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

    Das Revisionsvorbringen ist deshalb mit Rücksicht auf das erstrebte Anfechtungsziel dahin auszulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 55/00 - und vom 23. Oktober 1997 - 4 StR 226/97; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 344 Rdn. 10), dass der gesamte Strafausspruch angegriffen ist.
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Die tatrichterliche Bewertung zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ist dabei nur begrenzt der revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich (vgl. BGH, Beschl. vom 23. Oktober 1997 - 4 StR 226/97).
  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00

    Lebensgefährdende Behandlung (Atemnot); Gefährliche Körperverletzung;

    Das Revisionsvorbringen ist damit in sich widersprüchlich; es ist mit Rücksicht auf das ersichtlich erstrebte Ziel dahin auszulegen, daß über den gestellten Antrag hinaus auch der Schuldspruch in den Fällen II. 1 bis 5 der Urteilsgründe und der Freispruch angegriffen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 4 StR 226/97; Hanack in LR, StPO 25. Aufl. § 344 Rdn. 10).
  • BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03

    Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (Vorrang vor § 67 f StGB);

    Das Revisionsvorbringen ist daher mit Rücksicht auf das ersichtlich erstrebte Ziel dahin auszulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 55/00 - und vom 23. Oktober 1997 - 4 StR 226/97; Hanack in Löwe-Rosenberg StPO 25. Aufl. § 344 Rdn. 10), daß der gesamte Rechtsfolgenausspruch angegriffen ist.
  • BGH, 27.08.1998 - 1 StR 438/98

    Mittäterschaft/Gehilfentätigkeit beim Rauschgifthandel

    Unter diesen Umständen begegnet die - nur begrenzter revisionsgerichtlicher Kontrolle zugängliche (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 1997 - 4 StR 226/97 und 17. Juli 1997 - 1 StR 753/96) - Bewertung der Strafkammer, hier liege auch hinsichtlich des Handeltreibens Täterschaft vor, keinen rechtlichen Bedenken.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1997 - 4 StR 226/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8711
BGH, 16.10.1997 - 4 StR 226/97 (https://dejure.org/1997,8711)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1997 - 4 StR 226/97 (https://dejure.org/1997,8711)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 226/97 (https://dejure.org/1997,8711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,8711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages bei Fristversäumnis in Folge eines Kommunikationsproblems in der Kanzlei des Anwalts des Revisionsführers

  • rechtsportal.de

    StPO § 44, § 346

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht