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   BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01   

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https://dejure.org/2001,4449
BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01 (https://dejure.org/2001,4449)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2001 - 4 StR 227/01 (https://dejure.org/2001,4449)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2001 - 4 StR 227/01 (https://dejure.org/2001,4449)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 22 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 261 StPO
    Versuchter Totschlag; Rücktritt; Freiwilligkeit (Zweifelssatz); Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Handlung); Unbeendeter Versuch (Rücktrittshorizont)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Sachrüge - Gefährliche Körperverletzung - Rücktritt - Rücktrittshorizont - Versuchter Totschlag - Totschlag - Unbeendeter Versuch - Freiwilligkeit

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24; StPO § 261
    Anwendbarkeit des Zweifelssatzes bezüglich der Freiwilligkeit eines Rücktritts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01
    a) Das Schwurgericht geht von einem unbeendeten Versuch aus, weil der Angeklagte nach dem letzten Messerstich nicht mit der Möglichkeit gerechnet habe, der Nebenkläger könne durch die bisher beigebrachten Stiche zu Tode kommen (vgl. hierzu BGHSt 33, 295, 298; 39, 221, 227 ("Rücktrittshorizont")).
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01
    b) Da das Landgericht zur Frage der Freiwilligkeit des Abstandnehmens von weiteren Messerstichen durch den Angeklagten keine sicheren Feststellungen treffen konnte, hat es zu Recht den Zweifelssatz: zu Gunsten des Angeklagten angewendet (vgl. BGH bei Holtz MDR 1986, 271; StV 1992, 224, 225; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 11) - daß dieser nämlich, als er vom Nebenkläger abließ, nicht ausschließbar weiter "Herr seiner Entschlüsse" war (vgl. BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01
    Nach den getroffenen Feststellungen ist diese Wertung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden; auch wenn das Landgericht hinsichtlich der abgeurteilten Körperverletzung angenommen hat, daß diese "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) begangen wurde - sie also dazu geeignet war, eine Lebensgefährdung herbeizuführen (vgl. BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 2, 3, 7, 8; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 224 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 328/92

    Rechtfertigung der Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des §

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01
    Nach den getroffenen Feststellungen ist diese Wertung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden; auch wenn das Landgericht hinsichtlich der abgeurteilten Körperverletzung angenommen hat, daß diese "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) begangen wurde - sie also dazu geeignet war, eine Lebensgefährdung herbeizuführen (vgl. BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 2, 3, 7, 8; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 224 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01
    a) Das Schwurgericht geht von einem unbeendeten Versuch aus, weil der Angeklagte nach dem letzten Messerstich nicht mit der Möglichkeit gerechnet habe, der Nebenkläger könne durch die bisher beigebrachten Stiche zu Tode kommen (vgl. hierzu BGHSt 33, 295, 298; 39, 221, 227 ("Rücktrittshorizont")).
  • BGH, 21.01.1988 - 4 StR 653/87

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01
    b) Da das Landgericht zur Frage der Freiwilligkeit des Abstandnehmens von weiteren Messerstichen durch den Angeklagten keine sicheren Feststellungen treffen konnte, hat es zu Recht den Zweifelssatz: zu Gunsten des Angeklagten angewendet (vgl. BGH bei Holtz MDR 1986, 271; StV 1992, 224, 225; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 11) - daß dieser nämlich, als er vom Nebenkläger abließ, nicht ausschließbar weiter "Herr seiner Entschlüsse" war (vgl. BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 498/88

    Maßstab für eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne des § 223 a

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01
    Nach den getroffenen Feststellungen ist diese Wertung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden; auch wenn das Landgericht hinsichtlich der abgeurteilten Körperverletzung angenommen hat, daß diese "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) begangen wurde - sie also dazu geeignet war, eine Lebensgefährdung herbeizuführen (vgl. BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 2, 3, 7, 8; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 224 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 04.09.1996 - 2 StR 320/96

    Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung bei Möglichkeit der Herbeiführung

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01
    Nach den getroffenen Feststellungen ist diese Wertung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden; auch wenn das Landgericht hinsichtlich der abgeurteilten Körperverletzung angenommen hat, daß diese "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) begangen wurde - sie also dazu geeignet war, eine Lebensgefährdung herbeizuführen (vgl. BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 2, 3, 7, 8; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 224 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85

    Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch - Erfordernis des

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01
    b) Da das Landgericht zur Frage der Freiwilligkeit des Abstandnehmens von weiteren Messerstichen durch den Angeklagten keine sicheren Feststellungen treffen konnte, hat es zu Recht den Zweifelssatz: zu Gunsten des Angeklagten angewendet (vgl. BGH bei Holtz MDR 1986, 271; StV 1992, 224, 225; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 11) - daß dieser nämlich, als er vom Nebenkläger abließ, nicht ausschließbar weiter "Herr seiner Entschlüsse" war (vgl. BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05

    Schreckschusspistole als Schusswaffe im Sinne des BtMG

    Auf die Frage, ob es sich bei der ebenfalls verwendeten Sprühdose mit Reizgas (vgl. hierzu auch BGHSt 22, 230, 231; BGH NStZ 2000, 87, 88; BGH, Urt. vom 9. August 2001 - 4 StR 227/01; BGH, Urt. vom 6. September 2005 - 5 StR 284/05) um einen "sonstigen Gegenstand" im Sinne des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG handelt und auch deshalb dieser Tatbestand erfüllt ist, kommt es danach nicht an.
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